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Hessen

Beschluss „Zukunft des Universitätsklinikums Gießen und Marburg“

SPD-Mittelhessenkonferenz 29. Juni 2013 in Gießen-Allendorf

  1. Die Mittelhessenkonferenz stellt fest, dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg die falsche Entscheidung war und gescheitert ist. Alle Befürchtungen und Prognosen der Sozialdemokratie sind eingetreten, insbesondere
    • ein erheblicher und gefährlicher Personalabbau,
    • eine Gefährdung von Forschung und Lehre, wie die Senate und medizinischen Fachbereiche festgestellt haben, 
    • eine mittelfristige Infragestellung der medizinischen Versorgung, weil angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels und des drohenden Ärztemangels eine ausreichende Zahl von Medizinstudienplätzen unverzichtbar ist und
    • wesentliche, vergaberelevante Vertragsbestandteile wie beispielsweise der Betrieb der Partikeltherapieanlage oder der dauerhafte Verzicht auf Investitionsmittel aus Steuergeldern, nicht eingehalten wurden.
  2. Die Mittelhessenkonferenz stellt fest, dass der Ministerpräsident wiederholt sein Wort gebrochen hat. Alle Versprechungen von CDU und FDP, insbesondere das vom Ministerpräsidenten versprochene Moratorium beim  Personalabbau, sind nicht eingehalten worden. Vielmehr geht der Personalabbau weiter. Wir haben kein Vertrauen in das erneut angekündigte Moratorium beim Stellenabbau bis kurz nach der Landtagswahl. Erneut läßt die Landesregierung Beschäftigte und Patienten im Stich. 
  3. Die Mittelhessenkonferenz stellt fest, dass die Landesregierung auch mit den Versuch, verbesserte Einflussmöglichkeiten zu erhalten, gescheitert ist. Die im „Letter of Intent“ zwischen der Landesregierung und der Rhön Klinikum AG vereinbarten Aufsichtsratssitze, Beirat und Obmann sollten zum 1. Mai umgesetzt sein – bislang ohne jeden Erfolg.
  4. Die Mittelhessenkonferenz stellt fest, dass die Privatisierung auch ökonomisch gescheitert ist, wie die Berichte zur Untersuchung des Uniklinikums durch die Unternehmensberatung McKinsey zeigen. Weitere Verschlechterungen, Personalabbau und Arbeitsverdichtung sind zu erwarten. Dennoch wollen CDU und FDP eine private Fehlkalkulation durch Steuergelder ohne substantielle Vertragsänderungen ausgleichen. Mit den eingeplanten öffentlichen Mitteln hätten die erforderlichen Investitionen von Anfang an finanziert und das Klinikum in Landesbesitz bleiben können.
  5. Oberstes Ziel muss sein, die Zukunftsfähigkeit der Universitätsmedizin in Mittelhessen weiter zu stärken und die zentrale Rolle, die die Hochschulmedizin auch für die gesundheitliche Versorgung in Hessen insgesamt einnehmen kann, auszubauen. Forschung, Lehre und Praxis sind in der Ausbildung nicht zu trennen. Wissenschaftliche Exzellenz, hochrangige klinische Kompetenz, erstklassige Ausbildung von Medizinstudentinnen und –studenten und die Zentralfunktion in der ärztlichen Weiterbildung bilden die Ankerpunkte dieses Anspruches. Die Vernetzung in der regionalen Gesundheitsversorgung ist ebenso zu beachten wie die nationale und internationale Reputation.
  6. Die Mittelhessenkonferenz fordert alle sozialdemokratischen Mandatsträger auf, sich für die Umsetzung der folgenden Forderungen einzusetzen:
    1. Die Einführung gesetzlicher Personalstandards für Krankenhäuser für alle patientenrelevanten Bereiche. Sie sollen so differenziert sein, dass sie auch den Besonderheiten der Universitätsmedizin angemessen sind. Sie sind regelmäßig weiterzuentwickeln.
    2. Eine auskömmliche Finanzierung dieser Personalstandards durch die Bürgerversicherung. Dabei soll zur Vermeidung von Dumpinglöhnen die Krankenhausfinanzierung an den jeweils gültigen Tarifen der Krankenhäuser ausgerichtet sein.
    3. Eine deutliche Stärkung der Möglichkeiten der Krankenhausaufsicht zur Überprüfung von Versorgungsstandards und der Sicherung der Qualität, der Einhaltung von Arbeitsvorschriften u. s. w..
    4. Die UKGM muss als gemeinnützige Gesellschaft geführt werden, weil die Hochschulmedizin vorrangig den Erfordernissen von Forschung und Lehre dient. Erwirtschaftete Überschüsse müssen vollständig im Betrieb reinvestiert werden. Erforderlich ist eine deutliche Stärkung des Einflusses des Landes auf die strategische Steuerung des UKGM.
    5. Die inzwischen gewachsene Zusammenarbeit der Standorte Gießen und Marburg mit Profilierung als eines der größten Universitätsklinika Deutschlands war ein Erfolg und soll weiterentwickelt und ausgebaut werden. Grundlage bleibt die verabredete Aufgabenverteilung.
    6. Wenn sich nach einem Regierungswechsel die realisierbare Möglichkeit einer Rückführung in Landeseigentum und eine neue Gesellschaftsform ergibt, so erwarten wir von einer sozialdemokratisch geführten Landesregierung, dass sie Verhandlungen mit diesem Ziel aufnimmt.
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