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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Frühzeitig arbeitslos melden

Pressemitteilung Nr. 071/2018 – 16. April 2018

Durch frühzeitige Arbeitslosmeldungen konnte die Arbeitsagentur im LahnDill-Kreis in 1.589 Fällen Arbeitslosigkeit abwenden.

“Die besten Einstellungschancen ergeben sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus. Beschäftigte Kräfte gelten als marktgerecht qualifiziert und motiviert. Ihre Qualifikation hat nicht durch Zeiten fehlender Beschäftigung gelitten“, berichtet Ralf Fischer, Sprecher der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar. Gekündigte Beschäftigte sollen sich deshalb sofort nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur melden, empfiehlt Fischer. Auch befristete Arbeitnehmer sollten nicht bis zum Vertragsende warten. Durch eine frühzeitige Standortbestimmung sei es Vermittlern und Arbeitsuchenden möglich, Vermittlungshemmnisse häufig schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aus dem Weg räumen. „Im Vorjahr konnte so im Lahn-Dill-Kreis 1.589 Mal Arbeitslosigkeit vermieden werden, weil die gekündigten Arbeitskräfte noch vor Eintritt der Erwerbslosigkeit in eine neue Beschäftigung eingemündet sind oder die drohende Erwerbslosigkeit anderweitig abwenden konnten. Das war ein Drittel derer, die sich frühzeitig bei uns gemeldet haben“, betont der Agentursprecher.

Wenn Arbeitslosigkeit drohe, lohne sich der sofortige Weg zur Agentur für Arbeit in doppelter Hinsicht: Mit der frühzeitigen Meldung werde die Suche nach einer neuen Arbeit beschleunigt, die Zeit der Arbeitslosigkeit verkürzt und im Idealfall sogar vermieden. Zudem drohe Arbeitskräften, die sich verspätet melden, eine einwöchige Sperrzeit. Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Befristung, verlangt der Gesetzgeber, dass sich der Arbeitnehmer spätestens drei Monate vorher persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldet. Wer kurzfristiger über das Ende seines Arbeitsverhältnisses informiert wird, muss sich innerhalb der folgenden drei Kalendertage mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen bestehe zwar keine Meldepflicht aber der frühe Kontakt könne auch in diesen Fällen Arbeitslosigkeit verhindern.

Um keine Fristen zu versäumen, können Arbeitnehmer unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4555500 telefonisch einen Termin zur persönlichen Meldung vereinbaren. Unter www.arbeitsagentur.de > eServices sei die Arbeitssuchendmeldung zudem online möglich.

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