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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 507 Tagen veröffentlicht wurde.

Lahn-Dill-Kreis

Jetzt Schüler-BA­föG für 2023/2024 beantragen

Ansprechpersonen beim Lahn-Dill-Kreis sind telefonisch und per Mail bei Fragen erreichbar

Schülerinnen und Schüler können ab jetzt Schüler-BA­föG für das kommende Schuljahr 2023/2024 beim Lahn-Dill-Kreis beantragen. Eine wichtige Voraussetzung: Die Erziehungsberechtigten müssen einen ständigen Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben.

Die BA­föG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises rät dazu, den BA­föG-Antrag so früh wie möglich zu stellen, damit dieser zügig bearbeitet werden kann und nach erfolgreichem Bescheid auch die finanziellen Leistungen schnell gewährt werden.

Ob ein tatsächlicher Anspruch auf BAföG besteht, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben der Frage, ob die besuchte Schule dem Grunde nach förderungsfähig ist, spielt unter anderem auch das Einkommen der Eltern eine wichtige Rolle.

Zu erwähnen ist noch, dass das Höchstalter für eine Beantragung von Leistungen nach dem BAföG auf 45 Jahre angehoben wurde.

Nähere Auskünfte zum Antragsverfahren und über mögliche Ansprüche erhalten Interessierte bei der BA­föG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, telefonisch un­ter den Rufnummern 06441 / 407-1462 oder 1463 oder per E-Mail an bafoeg@lahn-dill-kreis.de.

Ergänzende Informationen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie zudem unter www.lahn-dill-kreis.de/bafoeg.

Chancen auf Ausbildungsförderung könnten Schülerinnen und Schüler folgender Ausbildungsstätten haben:

Ausbildungsstättenart Wohnung bei
den Eltern
Wohnung nicht bei den Eltern
weiterführende, allgemeinbildende Schulen
- ab der Klasse 10
- sowie Fachoberschulen (Zugangs­voraussetzung: ohne abgeschlossene Berufsaus­bil­dung)
- 632,00 €
Berufsfachschulen 262,00 € *) 632,00 €
Fachschulen, deren Besuch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich ist 262,00 € 632,00 €
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abend­realschulen**) und Fachoberschulen (mit ab­geschlos­sener Berufsausbildung ***) 474,00 € 736,00 €
Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbil­dung), Abendgymnasium und Kollegs 480,00 € 781,00 €

*) sofern ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird
**) ab dem 3. Semester
***) keine Gültigkeit für „Mischklassen“

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