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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Keine Gewalt gegen öffentliche Bedienstete!

Wetzlarer Erklärung der Behördenleitungen im Lahn-Dill-Kreis

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Bereits seit vielen Jahren treffen sich auf Einladung des Landrates einmal im Jahr die Leiterinnen und Leiter der Behörden im Lahn-Dill-Kreis. Zentrales Thema der diesjährigen Veranstaltung (5. März 2018 in der Kreisverwaltung Wetzlar) war – neben Vorträgen und Austausch zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage im Lahn-Dill-Kreis – die Frage nach einer zunehmenden Gewalt in Behörden. Als Ergebnis einer eingehenden Diskussion verabschiedeten die Behördenchefinnen und Behördenchefs einhellig eine Wetzlarer Erklärung „Keine Gewalt gegen öffentliche Bedienstete!“ Dieser Erklärung angeschlossen haben sich auch die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises sowie der Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar; die so genannte „Bürgermeister-Dienstversammlung“ fand am 7. März 2018 ebenfalls im Kreishaus statt.

Wetzlarer Erklärung

  • Die Behördenleiterinnen und Behördenleiter, die Bürgermeisterin und Bürgermeister im Lahn-Dill-Kreis nehmen mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass sich die Zahl der verbalen und körperlichen Angriffe gegen öffentlich Bedienstete deutlich erhöht hat. Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, ehrenamtliche Kommunalpolitiker, aber auch die Mitarbeiter in den Sozial- und Jugendämtern, den Ausländerbehörden, den Veterinärämtern und anderer Stellen der Kommunalverwaltungen, Mitarbeiter des Jobcenters und der Arbeitsagentur, der Gerichte und selbst des Schulamtes und der Forstämter werden immer öfter Opfer von Beleidigungen, Drohungen und auch tätlicher Gewalt. Mitarbeiter im Rettungsdienst und Angehörige der Feuerwehren – auch ehrenamtliche freiwillige Feuerwehrangehörige berichten immer häufiger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit behindert, beleidigt oder sogar angegriffen zu werden.
  • Die Behördenleiterinnen und Behördenleiter lehnen solche Übergriffe auf das Entschiedenste ab. Sie müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Strafrechts konsequent verfolgt werden, insbesondere aber auch – als Ausdruck einer nicht hinzunehmenden Verrohung – gesellschaftlich klar verurteilt werden.
  • Die Anwendung und Androhung körperlicher Gewalt ist unter keinen denkbaren Umständen gerechtfertigt. Dies gilt auch und gerade dann, wenn sich die Bedrohung nicht nur gegen die Amtsträger selbst, sondern auch gegen ihre Familienangehörigen richtet. Der Rechtsstaat und die Gesellschaft müssen sich in solchen Fällen schützend vor die Amtsträger und ihre Familien stellen. Die Behörden stehen für eine bürgeroffene und frei zugängliche Verwaltung. Trotzdem ist es im Lichte der jüngsten Entwicklung nachvollziehbar, wenn in besonders gefährdeten Bereichen verstärkt auf Einlasskontrollen und ähnliche Schutzmaßnahmen gesetzt wird. Dabei vertrauen die Behörden neben eigener Kompetenz insbesondere auch auf die kriminalpolizeiliche, präventive Beratung der Polizeidirektion Lahn-Dill.
  • Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen und der Hilfsorganisationen nehmen für das Gemeinwesen wichtige Aufgaben mit großem persönlichem Engagement wahr. Sie verdienen dafür besondere Achtung, und zwar auch dann, wenn aus Sicht der Betroffenen unliebsame Entscheidungen getroffen werden müssen. Kränkungen, ehrverletzende Äußerungen oder Verleumdungen sind daher nicht hinnehmbar. Sie wiegen besonders schwer, wenn sie in der Öffentlichkeit verbreitet werden.
  • Das Internet bietet viele Möglichkeiten, Beleidigungen, Drohungen oder Aufrufe zur Gewalt in anonymer Form zu kommunizieren. Damit das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommt, sind insbesondere die Betreiber entsprechender Plattformen und der sozialen Medien aufgefordert, solche Inhalte ggf. auch zu löschen.
  • Der politische Meinungskampf lebt nicht zuletzt von zuspitzenden, abgrenzenden Formulierungen. Auch in der verbalen Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner sind aber dessen Persönlichkeitsrechte zu achten. Die Behördenleiterinnen und Behördenleiter bekennen sich zur grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, die ein hohes Gut ist. Aus der Meinungsfreiheit folgt jedoch kein Freibrief für beleidigende oder verleumderische Äußerungen oder gar für die Drohung mit Gewalt.

Behördenleitungsrunde – mit dabei waren

  • Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar: Angelika Berbuir, (Vorsitzende der Geschäftsführung)
  • Amt für Bodenmanagement, Marburg: Stefanie Flecke (Amtsleitung)
  • Amtsgericht Dillenburg: Michael Heidrich (Direktor)
  • Amtsgericht Wetzlar: Dr. Achim Lauber-Nöll (Direktor)
  • Finanzamt Wetzlar: Frank-Peter Trunk (Amtsleitung)
  • Hessen Forst: Harald Dersch (Leitung Forstamt Wetzlar ) und Jochen Arnold (Leitung Forstamt Herborn)
  • Industrie-u. Handelskammer Lahn-Dill: Burghard Loewe (Stellv. Haupt-geschäftsführer)
  • Kommunales Jobcenter Lahn-Dill: Peter Dubowy (Vorstand)
  • Kreisverbindungskommando Lahn-Dill: Stefan Sollmann (Leitung)
  • Lahn-Dill-Kreis: Wolfgang Schuster (Landrat); Reinhard Strack-Schmalor (Leitung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden); Stephan Aurand (Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter); Wolfram Dette (Ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter)
  • Polizeidirektion Lahn-Dill: Siegfried Schulz (Leitung )
  • Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg: Michael Scholz (Amtsleitung)
  • Staatsanwaltschaft Landgericht Limburg: Uwe Braun (Leitender Staatsanwalt)
  • Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz: Mareike Bodsch (Amtsleitung)

Ansprechpartner beim Lahn-Dill-Kreis für Fragen zum Thema ist Reinhard Strack-Schmalor, Leiter der Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Tel.: 06441 407-2000, E-Mail: reinhard.strack-schmalor@lahn-dill-kreis.de.

 

Fotos (LDK): Behördenleitungen und Bürgermeister/Oberbürgermeister stehen hinter der Wetzlarer Erklärung: „Keine Gewalt gegen öffentliche Bedienstete“

Pressekontakt:

Susanne Müller-Etzold, LDK-Pressestelle, Tel. 06441 407-1105
E-Mail: presse@lahn-dill-kreis.de

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