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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Lahn-Dill-Kreis

Kindernotbetreuung für die Osterferien ist sichergestellt

Sowohl Schul- als auch Kindergartenkinder im Lahn-Dill-Kreis können betreut werden

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Die Betreuung von Kindern in den Schulen sowie von Kindern, die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege besuchen, ist im Lahn-Dill-Kreis für die anstehenden Osterferien gesichert. Das teilen die Kreis-Schulabteilung und das Kreis-Jugendamt mit. Das Notbetreuungsprogramm gilt vom 4. bis einschließlich 19. April 2020.

 

Betreuung von Schulkindern

Für die Organisation der Betreuung an den Schulen sind originär die Schulleitungen zuständig. Sie wurden frühzeitig durch das Staatliche Schulamt sowie das Hessische Kultusministerium informiert. Zusätzlich dazu wurden die Trägervereine, die sich im Normalbetrieb um die Betreuung der Schülerinnen und Schüler nach regulärer Unterrichtszeit kümmern, von der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises gebeten, die Schulleitungen zu unterstützen. Die Vereine und Schulleitungen stehen seitdem in enger Abstimmung, um die Betreuung bedarfsgerecht zu sichern. Weiterhin gilt, dass Schulkinder betreut werden können, deren Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten. Eine Betreuung am Wochenende oder Feiertagen ist in Einzelfällen möglich, sofern Eltern ihren Schichtplan nicht anpassen können. Diese Betreuung sollte frühzeitig mit der jeweiligen Schule abgestimmt werden.

 

Betreuung von Kindern in Kitas und der Kindertagespflege

Die Notbetreuung von Kindern in Kitas und in der Kindertagespflege im Landkreis wird durch die zuständigen Städte und Gemeinden sichergestellt. Das betrifft die Betreuung unter der Woche. In Ausnahmefällen können Kinder auch am Wochenende und den Feiertagen betreut werden – sofern es den Eltern nicht möglich ist, ihren Schichtplan an die Betreuung anzupassen. „Allein aus Kindeswohlgründen sollte darauf geachtet werden, dass die Betreuung an den Wochenenden und Feiertagen eine Ausnahme bleibt. Die Kinder werden an diesen Tagen möglicherweise in einer fremden Umgebung durch für sie fremde Betreuende beaufsichtigt, da nur vereinzelt Kitas in den Kommunen dafür geöffnet haben“, gibt Landrat Wolfgang Schuster zu bedenken. Eltern wird empfohlen, sich rechtzeitig um eine private Betreuung für die Wochenende zu kümmern – selbstverständlich ohne den Einsatz der Großeltern.

Für die Betreuung von Kita-Kindern und Kindern, die die Kindertagespflege besuchen, wurden für die Wochenenden und Feiertage die systemrelevanten Berufsgruppen durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration eingeschränkt. Beschäftigte des Rettungsdienstes (§ 2 Abs. 2 Nr. 6) sowie des Gesundheitswesens (§ 2 Abs. 2 Nr. 9) haben demnach Anspruch. Wichtig ist: Nicht alle Einrichtungen haben an den Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Welche betreuenden Einrichtungen in den einzelnen Kommunen zur Verfügung stehen, ist ab Freitag, 3. April 2020, unter www.lahn-dill-kreis.de/corona nachzulesen. Eltern finden dort ebenfalls ein Formular, mit dem die Wochenendnotbetreuung zu beantragen ist.

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