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Landrat Wolfgang Schuster: „Grundgesetzänderung soll LDK ermöglichen, Alg-II-Empfänger zu betreuen“
Wetzlar / Dillenburg 2010-02-04
Landrat Wolfgang Schuster und Sozialdezernent Günther Kaufmann-Ohl bitten die heimischen Bundestagsabgeordneten des Lahn-Dill Kreises sich für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen.
„Die Entscheidung über die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist in der entscheidenden Phase, wobei sich die politische Entscheidung auf die Verfassungsmäßigkeit der Nachfolgeorganisation der ARGEn konzentriert“, so Landrat Wolfgang Schuster.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 muss bis zum 31.Dezember 2010 anstelle der bisherigen ARGEn eine neue Verwaltungsform umgesetzt werden oder es muss eine Grundgesetzänderung herbeigeführt werden.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine 2/3 Mehrheit im Bundestag erforderlich, die sich jetzt bald finden müsste.
„Der Lahn-Dill-Kreis setzt sich weiterhin für die Leistungen aus einer Hand für Langzeitarbeitslose ein, ohne zusätzliche Wege für die Kunden und ohne Doppelstrukturen in der Verwaltung“ ergänzt Sozialdezernent Kaufmann-Ohl.
„Um sicherzustellen, dass nicht erneut eine Organisationsform entsteht, die vom Verfassungsgericht nach kurzer Zeit für ungültig erklärt wird, plädieren wir für eine Verfassungsänderung“, so Sozialdezernent und Landrat. Folgende Möglichkeiten stehen dem Gesetzgeber dazu zur Verfügung:
- Zahlenmäßige Ausweitung der Option, d.h. der Aufgabenwahrnehmung durch den Lahn-Dill-Kreis
- Gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch Kommune und Arbeitsagentur
- Getrennte Aufgabenwahrnehmung, unter Beseitigung von verfassungsmäßigen Risiken und praktischen Nachteilen. Der eigenverantwortliche kommunale Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik ist hier allerdings gering.
Alle genannten Änderungen sind vermutlich einfachgesetzlich nicht verfassungsgemäß.
„Die kommunale Selbstverwaltung sollte die Möglichkeiten erhalten vor Ort arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit zu gestalten, so dass passgenaue Lösungen erarbeitet werden können. Dies hat sich in der Vergangenheit in der Zusammenarbeit mit der Lahn-Dill-Arbeit (ARGE) bewährt, könnte jedoch auch als Optionskommune fortgesetzt werden“, sind sich Landrat und Dezernent einig.
Hintergrund:
Für die einfachgesetzliche Änderung des SGB II ist eine einfache Mehrheit im Bundestag notwendig. Diese ist bereits durch die angekündigte Verweigerung der Zustimmung durch die hessische Landesregierung nicht mehr möglich.