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Ludwig-Erk-Schule - Ausgangslage und Perspektiven

Wetzlar/Dillenburg, 14. Juni 2010

Zu der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Ludwig-Erk-Schule hat Landrat Wolfgang Schuster in Abstimmung mit seinen Kollegen Wolfgang Hofmann (FWG), Roland Wegricht (SPD) und Günther Kaufmann-Ohl (Bündnis 90/Die Grünen) Stellung genommen.

Wie der Landrat betonte, stelle der Schulträger die Überlegungen zur Schulstruktur und zu einzelnen Schulstandorten unter Beachtung seiner Gesamtverantwortung an. Dabei habe man Fakten zu würdigen, die in der baulichen Situation von Gebäuden, in der demo-graphischen Entwicklung, in der Schulraumversorgung im Gebiet einer Stadt und dem finanziell Machbaren begründet lägen.

Grundbruch stellt Standort in Frage „Dies vorangestellt ist festzuhalten, dass wir in der zurückliegenden Zeit mit der Sanierung an der Ludwig-Erk-Schule begonnen haben. Im Zuge weiterer Untersuchungen der Gebäude sind wir auf einen Grundbruch im Fundament gestoßen, der nach Einschätzung der Fachleute einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommt“, betonte der Landrat. 

Insofern handele es sich entgegen der öffentlichen Erklärung des Schulleiters Jan Drumla, eben nicht um jahrelange Versäumnisse, die zu der prekären Situation an der von der Stadt Wetzlar als vormaligem Schulträger errichteten Schule geführt hätten.

Finanz- und Bauausschuss diskutierte im November bereits über Alternativen

In einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Lahn-Dill-Kreises habe man am 9. November 2009 in den Räumen der Ludwig-Erk-Schule die Situation erörtert. Seinerzeit hätten die von dem Landkreis hinzugezogenen Statiker zum Ausdruck gebracht, dass die Schule angesichts der massiven statischen Probleme noch eine Restnutzungsdauer von ca. 3 Jahren habe.

Schuldezernent Wegricht erinnerte daran, dass sich der Ausschuss in dieser Sitzung bereits mit möglichen Konsequenzen des Schadens befasste. So hätten Vertreter einzelner Fraktionen die Frage erhoben, ob verfügbare Raumressourcen an benachbarten Schulen die Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Erk-Schule aufnehmen könnten, statt Neubauten zu errichten oder umfängliche Sanierungen vorzunehmen.

Wiederherstellung kostet 8 Mio. € - Eingriffe in die kommunale Finanzausstattung erschweren Investitionen „Hierzu muss man wissen“, so fuhr Schuster fort, „dass die Aufsichtsbehörde dem Landkreis in der Vergangenheit immer wieder ins Stammbuch geschrieben hat, Schulbaumaßnahmen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.“ Dieser Hinweis sei vor dem Hintergrund der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit, aber auch der Belastbarkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu sehen. Sie müssten über die Schulumlage diese Maßnahmen refinanzieren. Auch habe sich die Stadt Wetzlar im Rahmen ihrer jährlichen Stellungnahmen zum Haushalt immer wieder kritisch zu den Aufwendungen und Investitionen zum Bau und Betrieb von Schulen eingelassen.

„Die Wiederherstellung der Ludwig-Erk-Schule in ihrer derzeitigen Größe und unter Beachtung aktueller pädagogischer Anforderungen, wird eine Investition von rund 8 Mio. Euro auslösen. Diese Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung“, merkte Roland Wegricht an. Die von dem Land vorgesehene Verschlechterung der kommunalen Finanzausstattung erschwere die Manövrierfähigkeit des Landkreises nochmals sehr deutlich. So wie sich Landtagsabgeordneter Dr. Mathias Büger, FDP, für den Erhalt der Ludwig-Erk-Schule stark mache, so dürfe man nun auch sein konsequentes Eintreten für die Verbesserung der Finanzausstattung der hessischen Schulträger erwarten, betonte Wolfgang Schuster. 

Angemessene Beschulung ist sichergestellt 

Nach Ansicht von Schuldezernent Roland Wegricht sehe sich der Landkreis in der Lage, die Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Ludwig-Erk-Schule an den Nachbar-standorten, (Lotteschule, Wetzbachtalschule, Steindorf-Albshausen) hervorragend zu beschulen, ohne dass es einer Investition bedürfe. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen, dass derzeit bereits ein Teil der Schülerschaft auf die Busbeförderung angewiesen sei.

Gebäude der Freiherr-vom-Stein-Schule steht nicht zur Verfügung Zuzugestehen sei, dass es im Zuge der auf die Mittel- und Oberstufenschulen im Gebiet der Stadt Wetzlar bezogenen Planungen Überlegungen gegeben habe, wonach die Ludwig-Erk-Schule in das derzeit der Freiherr-vom-Stein-Schule zugeordnete Gebäude hätte ziehen können. Allerdings wurde eine Fusion des Mittelstufengymnasiums mit der Goetheschule nach den Anhörungen zur Schulentwicklung in Wetzlar mehrheitlich nicht mehr gewollt. Entsprechend habe dann der Bildungsausschuss des Kreistages im Zuge seiner Auswertung der Anhörung am 10. Mai 2010 votiert.

Wie kann es weiter gehen?

„Angesichts dieser Rahmenbedingungen gilt es“, so das
Dezernentenkollegium des Kreises weiter, „eine Entscheidung zu
treffen.“ Nach der Auffassung des Landrates und seiner
Dezernentenkollegen Hofmann, Wegricht und Kaufmann-Ohl gibt es zumindest
rein theoretisch drei Varianten und zwar:

  1. Die Ludwig-Erk-Schule wird auslaufend aufgehoben, die künftigen Schülerinnen und Schüler aus dem bisherigen Einzugsbereich der Ludwig-Erk-Schule werden durch eine Neuordnung der Schulbezirksgrenzen benachbarten Schulstandorten zugewiesen.
  2. Die Ludwig-Erk-Schule wird - allerdings nicht in ihrer bisherigen Größe - fortgeführt. So wird um den sanierten und in seinem Bestand nicht gefährdeten Teilbereich der Schule (Sporthalle, 4 Klassenräume), eine kleine Schule im Wohnbereich etabliert, die von den Schülerinnen und Schülern besucht wird, die diese Schule fußläufig erreichen können. Auch diese Variante bedarf einer Änderung der Schulbezirkssatzung.
    Für die Kinder aus den Teilen des Schuleinzugsbereiches, die derzeit bereits auf den Schulbus angewiesen sind, wird die Beschulung an benachbarten Schulstandorten vorgesehen. Wie Landrat Schuster anmerkte, entspräche dieses Modell auch einem Gedanken, den Oberbürgermeister Wolfram Dette im Rahmen eines Dezernentengespräches im November des vergangenen Jahres in die Diskussion eingebracht habe. /
  3. Die Stadt Wetzlar, die sich für den Erhalt der Ludwig-Erk-Schule einsetzt, übernimmt die Schulträgerschaft der Ludwig-Erk-Schule. Zwar sei es notwendig gewesen, auf die vorliegenden öffentlichen Erklärungen öffentlich zu antworten, doch halte er es nunmehr für angezeigt, dass sich Stadt und Landkreis in weiteren Gesprächen auf einen Modus vivendi verständigten. „Da ich dies allemal für besser halte, als sich öffentlich zu beharken und Resolutionen auszutauschen, habe ich die Angelegenheit auf die Tagesordnung der bevorstehenden Besprechung der Dezernenten von Stadt und Kreis am 1. September 2010 gesetzt“, erklärte der Landrat abschließend.

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