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Schutz der heimischen Arbeitsplätze durch Tariftreue

IG BAU zum Meinungsaustausch bei Landrat Wolfgang Schuster

Vor dem Hintergrund, dass in der letzten Zeit auch in Mittelhessen auf den Baustellen menschenverachtende Verstöße gegen Tarifverträge, Ausschreibungsbedingungen und Mindestlohnbestimmungen insbesondere beim Einsatz von Subunternehmer vorgekommen sind, besteht nach Meinung der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt dringender Handlungsbedarf für die einzelnen Bundesländer ihre Vergabegesetze zu novellieren.

In einem gemeinsamen Gespräch mit Landrat Wolfgang Schuster vom Lahn-Dill-Kreis wollten die Beteiligten die Praxis der Vergabe im Landkreis kennenlernen und Hinweise für Verbesserungen erfahren. Seitens der Gewerkschaft erläuterte der stellvertretenden Regionalleiter für Hessen, Klaus Dieter Körner die Zielvorstellungen aus Arbeitnehmersicht.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen die Interessen der Auftraggeber, die sozialen und ökologischen Bedingungen, die Belange der Wirtschaft sowie der wirkungsvoller Schutz sozialer Standards in ein ausgewogenes Verhältnis gesetzt werden. Ziel eines Landesvergabegesetzes muss es sein, einen Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten zu vermeiden. Weiterhin ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Schutz von tarifgebundener Beschäftigung, die Erhaltung von gesellschaftlich wünschenswerten Arbeitsbedingungen und sozialen Standards, die Entlastung der sozialen Sicherungssysteme und der Schutz der Tarifvertragsbindung gesetzlich klar zu regeln.

Landrat Wolfgang Schuster erläuterte die Vergabepraxis, dass der Landkreis bereits in der Vergangenheit großen Wert auf die Tariftreue ihrer Auftragnehmer gelegt habe. Die Kreisverwaltung habe mit der Vergabestelle des Regierungspräsidiums eng zusammen gearbeitet, um heimische Firmen bei den Vergaben kommunaler Aufträge berücksichtigen zu können. „Hierdurch können wir die Tariftreue am einfachsten und effektivsten kontrollieren, da wir die Firmen und ihre Arbeitnehmer persönlich kennen“, erklärte Wolfgang Schuster. Bei großen, insbesondere nicht ortsansässigen Konzernen ist die Kontrolle der Tariftreueerklärung seitens des Kreises nicht mehr zu leisten. Oftmals seien die Aufträge an unzählige Subunternehmer weiter gegeben worden, sodass die Kontrolle nur noch vom Zoll erledigt werden kann.

Angesichts der finanziellen Situation der kommunalen Haushalte wiesen die Gewerkschaftler auf die drohende Verschärfung der Arbeitsbedingungen auf den Baustellen hin. Nur ein fairer Wettbewerb garantiere den gesetzestreuen Firmen das Überleben. „Wenn die Mitbewerber mit kriminellen Methoden, Tarifbruch und Umgehung der arbeitsrechtlichen Vorschriften sich einen finanziellen Vorteil - meist auf dem Rücken der betroffenen Arbeitnehmer - verschaffen, dann muss der Gesetzgeber dringend handeln“, erklärte Bernhard Bender vom Bezirksvorstand der IG BAU Mittelhessen.

Es kann nicht hingenommen werden, dass der Defizitabbau bei den kommunalen Haushalten notwendige Investitionen gefährde und die Gefahr bestehe, dass Privatisierung öffentlicher Aufgaben zu weiterem Lohndumping führen werde. Seitens des Bundes und des Landes müssen die Kommunen endlich mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit die Erwartungen der Bürger auch bei der Bauunterhaltung öffentlicher Gebäude und Straßen noch erfüllt werden können.

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