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Lahn-Dill-Kreis

Lahn-Dill-Kreis hält den von der IHK vorgestellten Vergleich der Abfallgebühren für wenig aussagekräftig - Unterschiedliche Leistungen der Landkreise nicht berücksichtigt - Standortnachteil nicht erkennbar

Presseinfo LDK 191/2008

Wetzlar/Dillenburg, 24. September 2008
Die jetzt von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgestellte vergleichende Bewertung der Abfallgebühren in Hessen findet nicht die uneingeschränkte Zustimmung des Lahn-Dill-Kreises. "Eine solche Studie, die Betrieben bei der Standortwahl oder auch Neubürgern bei der Wahl ihres Wohnortes eine Hilfe sein soll, muss mit vergleichbaren Daten operieren", erklärt Landrat Wolfgang Schuster. Dies sei nicht der Fall, denn bei gleicher Leistung - Gefäßvolumen und Leerungsintervalle - würden die Gebühren in anderen Landkreisen höher ausfallen als angegeben. Auch erhebe der von Professor Dr. Stefan Gäth vorgelegte Vergleich den Anspruch, alle Satzungsunterschiede zu berücksichtigen, enthalte aber nicht die im Lahn-Dill-Kreis übliche Entlastung für Familien. So gibt die Studie für einen Privathaushalt mit vier Personen im Lahn-Dill-Kreis jährlich Gebühren in Höhe von 338,49 Euro an. Jedoch wird im Lahn-Dill-Kreis das zweite, wie auch jedes weitere Kind, gar nicht veranlagt. *Der Vergleich geht also von dem eher ungewöhnlichen Fall eines Vier-Personen-Haushaltes mit vier Erwachsenen aus. Der durchschnittliche Vier-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bezahlt im Lahn-Dill-Kreis tatsächlich nur 254,16 Euro. Damit lägen wir nach den Kriterien der IHK-Studie noch unter dem hessischen Durchschnitt, stellt Schuster klar.

Auch der Vergleich der Abfallgebühren für Industriebetriebe mit 100 Mitarbeitern ist für die Verantwortlichen des Lahn-Dill-Kreises nicht aussagekräftig genug, weil erneut die für die Gebühren erbrachten Gegenleistungen nicht abgebildet sind. "Betrieben mit 100 Mitarbeitern steht im Lahn-Dill-Kreis mit 3300 Liter ein großes Restabfallvolumen bei 14-tägiger Leerung zur Verfügung", erläutert Frank Dworaczek, Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill (AEWLD). Für einen Betrieb dieser Größenordnung fallen 35,84 Euro pro Leerung eines 1100-Liter-Gefäßes an. "Damit bewegen wir uns auf einem absolut marktüblichen Niveau", so Dworaczek. Eigene Vergleiche mit benachbarten Landkreisen ergaben, dass dort bei gleicher Leistung zum Teil deutlich höhere Gebühren anfallen würden.
Sollte aus Sicht der Wirtschaft das im Lahn-Dill-Kreis zur Verfügung gestellte Behältervolumen jedoch überdimensioniert sein, sei der Eigenbetrieb Abfall- und Energiewirtschaft gerne bereit, über mögliche Änderungen und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Gebührenstrukturen nachzudenken. Zudem sei man als weitere Konsequenz aus der vom Lahn-Dill-Kreis durchgeführten Restabfallanalyse sowie aus den in 2012 auslaufenden Abfallentsorgungsverträgen längst dabei, eine neue Abfallsatzung zu erarbeiten. Damit soll auch den Bürgerinnen und Bürgern im Lahn-Dill-Kreis die Möglichkeit eröffnet werden, geringere Behältervolumina über den Lahn-Dill-Kreis zu entsorgen und Gebührenvorteile zu nutzen.
 
Landrat Schuster und Betriebsleiter Dworaczek wehren sich nachdrücklich gegen den Eindruck, die Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis würden von den Gewerbetreibenden als Standortnachteil empfunden. Die Erfahrung der Abfallberater und zahlreiche Gespräche mit Unternehmen im Lahn-Dill-Gebiet geben ein anderes Bild wieder. Entscheidend ist für uns, was uns die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger sagen, nicht was eine solche Studie sagt, so Schuster.

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