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Lahn-Dill-Kreis hält den von der IHK vorgestellten Vergleich der Abfallgebühren für wenig aussagekräftig - Unterschiedliche Leistungen der Landkreise nicht berücksichtigt - Standortnachteil nicht erkennbar
Presseinfo LDK 191/2008
Wetzlar/Dillenburg, 24. September 2008
Die jetzt von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgestellte
vergleichende Bewertung der Abfallgebühren in Hessen findet nicht die
uneingeschränkte Zustimmung des Lahn-Dill-Kreises. "Eine solche Studie,
die Betrieben bei der Standortwahl oder auch Neubürgern bei der Wahl
ihres Wohnortes eine Hilfe sein soll, muss mit vergleichbaren Daten
operieren", erklärt Landrat Wolfgang Schuster. Dies sei nicht der Fall,
denn bei gleicher Leistung - Gefäßvolumen und Leerungsintervalle -
würden die Gebühren in anderen Landkreisen höher ausfallen als
angegeben. Auch erhebe der von Professor Dr. Stefan Gäth vorgelegte
Vergleich den Anspruch, alle Satzungsunterschiede zu berücksichtigen,
enthalte aber nicht die im Lahn-Dill-Kreis übliche Entlastung für
Familien. So gibt die Studie für einen Privathaushalt mit vier Personen
im Lahn-Dill-Kreis jährlich Gebühren in Höhe von 338,49 Euro an. Jedoch
wird im Lahn-Dill-Kreis das zweite, wie auch jedes weitere Kind, gar
nicht veranlagt. *Der Vergleich geht also von dem eher ungewöhnlichen
Fall eines Vier-Personen-Haushaltes mit vier Erwachsenen aus. Der
durchschnittliche Vier-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei
Kindern bezahlt im Lahn-Dill-Kreis tatsächlich nur 254,16 Euro. Damit
lägen wir nach den Kriterien der IHK-Studie noch unter dem hessischen
Durchschnitt, stellt Schuster klar.
Auch der Vergleich der Abfallgebühren für Industriebetriebe mit 100
Mitarbeitern ist für die Verantwortlichen des Lahn-Dill-Kreises nicht
aussagekräftig genug, weil erneut die für die Gebühren erbrachten
Gegenleistungen nicht abgebildet sind. "Betrieben mit 100 Mitarbeitern
steht im Lahn-Dill-Kreis mit 3300 Liter ein großes Restabfallvolumen
bei 14-tägiger Leerung zur Verfügung", erläutert Frank Dworaczek,
Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abfall- und Energiewirtschaft
Lahn-Dill (AEWLD). Für einen Betrieb dieser Größenordnung fallen 35,84
Euro pro Leerung eines 1100-Liter-Gefäßes an. "Damit bewegen wir uns
auf einem absolut marktüblichen Niveau", so Dworaczek. Eigene
Vergleiche mit benachbarten Landkreisen ergaben, dass dort bei gleicher
Leistung zum Teil deutlich höhere Gebühren anfallen würden.
Sollte
aus Sicht der Wirtschaft das im Lahn-Dill-Kreis zur Verfügung gestellte
Behältervolumen jedoch überdimensioniert sein, sei der Eigenbetrieb
Abfall- und Energiewirtschaft gerne bereit, über mögliche Änderungen
und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Gebührenstrukturen
nachzudenken. Zudem sei man als weitere Konsequenz aus der vom
Lahn-Dill-Kreis durchgeführten Restabfallanalyse sowie aus den in 2012
auslaufenden Abfallentsorgungsverträgen längst dabei, eine neue
Abfallsatzung zu erarbeiten. Damit soll auch den Bürgerinnen und
Bürgern im Lahn-Dill-Kreis die Möglichkeit eröffnet werden, geringere
Behältervolumina über den Lahn-Dill-Kreis zu entsorgen und
Gebührenvorteile zu nutzen.
Landrat Schuster und Betriebsleiter
Dworaczek wehren sich nachdrücklich gegen den Eindruck, die
Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis würden von den Gewerbetreibenden als
Standortnachteil empfunden. Die Erfahrung der Abfallberater und
zahlreiche Gespräche mit Unternehmen im Lahn-Dill-Gebiet geben ein
anderes Bild wieder. Entscheidend ist für uns, was uns die Unternehmen
und Bürgerinnen und Bürger sagen, nicht was eine solche Studie sagt, so
Schuster.