Pressespiegel & Aktuelles

Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 6649 Tagen veröffentlicht wurde.

Ehre,wem Ehre gebührt: Bürgerschaftliches Engagement unterstützen und anerkennen!

Bürgerschaftliches freiwilliges Engagement ist ein wichtiger Bestandteil des Zusammenlebens in unseren Städten und Gemeinden, in den Stadtteilen und Nachbarschaften. Es ist gelebtes solidarisches Miteinander und Füreinander.

Politik und Verwaltung können und dürfen nicht alle Probleme alleine lösen, sie sind auf Eigeninitiative und Mitgestaltung der Bürger angewiesen. Die Bedeutung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements für unsere Städte und Gemeinden kann nicht hoch genug eingeschätzt werden! Das gilt sowohl für die "klassische" Form der Ausübung eines "Ehrenamtes" in den Parlamenten und Parteien, in den Vereinen und Verbänden, als auch für die neuen Formen des lockeren, oft privaten oder nachbarschaftlichen freiwilligen Engagements.

Wir treten dafür ein, dass dieses Engagement mehr Unterstützung erfährt!
Nicht durch Bezahlung, sondern durch Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit, durch Schaffung einer Infrastruktur für die Tätigkeit der Vereine und Initiativen, durch den ständigen Dialog mit den ehrenamtlich Tätigen, durch ein Klima der Wertschätzung und Anerkennung.
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen sich praktisch für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ein!

  • Durch aktive Vereins-, Sport- und Jugendförderung.
  • Durch eine angemessene Infrastruktur für sportliche, kulturelle und soziale Aktivitäten.
  • Durch unentgeltliche Nutzung der Sporthallen und Bürgerhäuser durch unsere Vereine und Initiativen.
  • Durch Freiwilligenagenturen oder andere verlässliche Anlaufstellen für ehrenamtlich Engagierte.
  • Durch aktive Umsetzung der Jugendleitercard (Juleica) und der Ehrenamtscard in den Kommunen.

Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verstehen etwas vom Ehrenamt: Denn bei uns sind Hunderttausende ehrenamtlich aktiv, in der SPD, den Gewerkschaften, den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, den vielen Tausend Vereinen vor Ort!

Die Ehrenamtlichen helfen der Politik,
wir helfen den Ehrenamtlichen!


Das wurde für die Ehrenamtlichen von der letzten SPD-Bundesregierung durchgesetzt:

  • Verabschiedung eines Gesetzes zur Erweiterung der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit 1. Januar 2005 können freiwillig Engagierte während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in den gesetzlichen Unfallschutz einbezogen werden.
  • Gleichstellung von Helfern in Rettungsorganisationen mit zivilen Ersthelfern. Schäden an privatem Eigentum (z.B. Mobiltelefon) werden ersetzt,wenn dieses im Interesse und im Einverständnis der Rettungsorganisation mit in den Einsatz genommen wird.
  • Mautbefreiung für Hilfstransporte, wenn diese der Linderung unmittelbarer Not dienen.
  • Schaffung von Vertrauensschutz für geprüfte Satzungen gemeinnütziger Körperschaften.Wird bei einer späteren Überprüfung der Körperschaft festgestellt, dass die Satzung doch nicht den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt, wird die Körperschaft für das beanstandete Kalenderjahr trotzdem steuerbegünstigt behandelt.
  • Neuregelung der 400-Euro-Minijobs. Sie schaffte neue Gestaltungsspielräume für Vereine. So können seit 2003 z.B. Übungsleiter, die sich für ein geringes Entgelt engagieren, bis zu 400 Euro brutto abgaben- und steuerfrei dazu verdienen.
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Freiwilligenagenturen seit 2003.
  • Initiierung von Modellprojekten für die Entwicklung generationsübergreifender Freiwilligendienste.
  • Hierfür standen im Haushalt des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2005 ca. 10 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Verabschiedung eines neuen Stiftungssteuer- und -zivilrechts, das die Stifterfreiheit stärkt sowie bürokratische Hürden für Stifterinnen und Stifter abbaut.
  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 154 Euro monatlich.
  • Verbesserung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Seit 2002 sind Einkommen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bis 154 Euro im Monat einkommens- und lohnsteuerfrei.
  • Entbürokratisierung des Spendenrechts. Auf das so genannte "Durchlaufspendenverfahren" wurde verzichtet, so dass Spenden nun direkt an Vereine gemacht werden können und steuerlich absetzbar sind. Vereine erhalten so einen schnelleren Zugang zu Spendengeldern. Zudem können gemeinnützige Vereine seit dem Jahr 2000 finanzielle Mittel zurücklegen (ansparen für gemeinnützige Projekte), ohne Gefahr zu laufen, den Status ihrer Gemeinnützigkeit zu verlieren.
  • Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Selbsthilfegruppen. Pro Versicherten, die sich Unterstützung bei der Prävention oder Rehabilitation von z.B. chronischen Erkrankungen bei Selbsthilfegruppen oder –organisationen suchen, zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen 0,51 Euro. Damit fördern die Krankenkassen diese Organisationen mit bis zu ca. 36,2 Mio. Euro jährlich.
  • Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für die Hospizarbeit. 1999 wurde die Bezuschussung der stationären Versorgung von Sterbenden in Hospizen durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verankert. Seit 2002 ist es außerdem möglich, dass die ambulante Hospizarbeit von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt wird.
  • Änderung der Gesetze zur Förderung des Freiwilligen Sozialen und des Freiwilligen Ökologischen Jahres: Als Einsatzfelder sind nun auch die Bereiche Kultur und Sport möglich. Außerdem können die Dienste bis zu 18 Monate und auch im europäischen Ausland geleistet werden.
  • Intensive Förderung generationsübergreifender Freiwilligendienste sowie Unterstützung zahlreicher Modellprojekte, die vor allem ältere Menschen motivieren sollen, ihre Erfahrungen in eine ehrenamtliche Tätigkeit einzubringen.

 

Quelle: Herausgegeben von der SPD Hessen-Süd, Telefon 0 69/ 29 98 88-0,www.spd-hessensued.de

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