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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Lahn-Dill-Kreis

92 Schulen bereit für den Schulstart nach den Sommerferien

Schulischen Hygienepläne werden um Corona-Hygieneplan des Kultusministeriums erweitert

Wetzlar / Dillenburg / Herborn (ldk): Am kommenden Montag (17. August 2020) starten 32.572 Schülerinnen und Schüler im Lahn-Dill-Kreis in das neue Schuljahr. Unter ihnen: 2.243 Erstklässler, für die nun ein neuer Alltag beginnt. Eines haben alle Schülerinnen und Schüler allerdings gemeinsam: Die Bedingungen, unter denen der Schulunterricht stattfinden wird, sind weiterhin besondere.

Alle Schulen, die Schulabteilung sowie die Schulbauabteilung des Landkreises haben Vorkehrungen getroffen, um die im Zuge der Corona-Pandemie notwendigen Schutzmaßnahmen bis zum Unterrichtsstart umzusetzen. Die aktuelle Handlungsgrundlage bildet hierbei insbesondere der am 12. August 2020 aktualisierte Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums. Dieser Plan ergänzt die in den Schulen ohnehin vorhanden Hygienepläne um weitere Schutzmaßnahmen.

Es sei ein weiterer und wichtiger Schritt in Richtung Normalität. „Wir müssen versuchen unser Leben so gut es geht zu normalisieren, gleichzeitig aber auch für unseren bestmöglichen Schutz sorgen“, betont Landrat Wolfgang Schuster am Freitagnachmittag. Kreis-Schuldezernent Heinz Schreiber ergänzt: „Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist elementar. Schule ist wichtig. Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis nach bestem Wissen und Handeln unterstützen, damit auch für sie wieder ein Stück Normalität einkehrt.“

„Wir befinden uns zurzeit in einer sehr dynamischen Lage und müssen die Situation immer wieder neu Bewerten und unsere Entscheidungen an die Entwicklung der Pandemie anpassen“, so der Landrat. Er hofft, dass das neue Schuljahr weniger turbulent, wie das vergangene wird. Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben leider gezeigt, dass es auch in Schulen zu Ausbrüchen kommen kann, auf die dann mit Augenmaß und im Sinne des Gesundheitsschutzes reagiert werden müsse und werde.

Gemeinsam mit den Schulen und dem zuständigen Staatlichen Schulamt Lahn-Dill-Weilburg setzt der Lahn-Dill-Kreis als Schulträger die landesweiten Standards um. Insbesondere gilt in Hessen:

  • In Schulen (Schulgebäude und -gelände) ist, mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Schülerinnen und Schüler haben während des öffentlichen wie privaten Schülertransports eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Personen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, dürfen die Schulen nicht betreten.
  • Auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln ist zu verzichten.
  • Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten.
  • Für eine gründliche und regelmäßige Händehygiene ist Sorge zu tragen.
  • Eine intensive Lüftung der Räume hat zu erfolgen

Eine regelmäßige Reinigung der Schulgebäude findet statt und wo immer dies möglich ist, sollte insbesondere bei Besprechungen, Konferenzen sowie schulbezogenen Veranstaltungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Der Lahn-Dill-Kreis hat auch die Träger der Schulbetreuung über die Hygienevorgaben informiert. Hier wird ebenfalls versucht eine Durchmischung der Gruppen soweit als möglich zu reduzieren.

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat die Kreisverwaltung am vergangenen Mittwoch in einer Video-Schaltkonferenz informiert, dass neben den regelmäßigen und freiwilligen Testungen der Lehrkräfte auch die an den Schulen tätigen Beschäftigten des Schulträgers sowie des Ganztagsbetreuungspersonals in dieses Angebot eingeschlossen werden sollen. Weitere Informationen werden im Laufe der kommenden Woche erwartet.

Öffentlicher Schülertransport während der Pandemie

Ab dem 17. August 2020 wird wieder der reguläre Schulfahrplan im Lahn-Dill-Kreis gefahren, teilt die Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (VLDW) mit. Alle Fahrerkabinen der Busse wurden mit einem Spuckschutz ausgestattet, so dass der reguläre Vertrieb im Vordereinstieg stattfinden kann. Fahrgäste, die sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln aufhalten, müssen seit dieser Woche sofort mit einer Strafe rechnen – und nicht wie bisher nach verweigerter Aufforderung. Der RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat appelliert mit Nachdruck an alle Maskenverweigerer, sich wie die vielen, vielen verantwortungsvollen Fahrgäste an die Regeln zu halten und nur mit Mund-Nasen Bedeckung den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

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