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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 2456 Tagen veröffentlicht wurde.

Ab morgen: Eins für alle – alles für einen!

Neues Schülerticket ersetzt CleverCard

Wetzlar/Herborn/Dillenburg (ldk): Eine hessenweite Flatrate für Busse und Bahnen, die alle Schüler und Auszubildenden nutzen können – die gilt ab morgen und kostet umgerechnet einen Euro pro Tag. Das neue Schülerticket Hessen ersetzt die kreisweite CleverCard. 

Die Vorteile des neuen Schülertickets liegen auf der Hand: Konnte man mit der CleverCard während der Schulzeit lediglich vom Wohnort zur Schule und zurück fahren, können Schüler und Auszubildende jetzt im gesamten Bundesland mit ihrem Ticket unterwegs sein. Auch die Kosten des Tickets haben sich verringert: Anstatt 470 Euro, die vorher für die CleverCard fällig waren, kostet das neue Schülerticket Hessen 365 Euro – umgerechnet einen Euro pro Tag.

Der Anspruch auf Kostenerstattung nach dem Hessischen Schulgesetz wird nicht verändert. Wer also bislang die Kosten für seine Fahrkarte zur Schule erstattet bekommt, wird auch weiterhin nichts zahlen müssen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg von mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise von mehr als 3 km für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 bzw. Grundstufe der Berufsschule sowie für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders gefährlichen Schulweg. Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig. 

Das Schülerticket Hessen gibt es zu kaufen in der RMV-Mobilitätszentrale in Wetzlar sowie in allen anderen Vertriebsstellen im RMV-Gebiet.

Hintergrund

Das Schülerticket Hessen gibt es für Schüler von der Grundschule bis zum Abitur und für Auszubildende. Außerdem für Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Volontäre, Praktikanten und Teilnehmer eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sowie diejenigen. die den Bundesfreiwilligendienst ableisten. Ab 18 Jahren muss bei Vertragsabschluss ein für mindestens sechs Monate gültiger Berechtigungsausweis von der Schule oder der Ausbildungsstätte vorgelegt werden, ansonsten gilt ein Altersnachweis.

Fragen zum Schülerticket Hessen? Fragen rund ums Thema beantwortet die RMV-Mobilitätszentrale in Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 49, Telefon 06441 407-1877, mobi-wetzlar@vldw.de. 

Pressekontakt:

Nicole Zey, LDK-Pressestelle,
Tel. 06441 407-1102
E-Mail:

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