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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Aktuelle Frage: Doppik

Die Einführung der Doppelten Buchführung in der Ära Karl Ihmels soll künftig für mehr Transparenz und Kostenbewusstsein sorgen. Was hat die aufwendige Umstellung gebracht?

In Hessen ist am 31.01.2005 eine Novelle der hessischen Gemeindeordnung verabschiedet worden, nach der die Kommunen verpflichtet werden, ab 01.01.2009 das Rechnungswesen umzustellen.
Dank der Arbeit von Dr. Karl Ihmels und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt der Lahn-Dill-Kreis schon heute über einen doppischen Wirtschaftsplan. Alle seine Nachfolger werden von dieser Arbeit profitieren.

Unser derzeitiges kamerale System ist eine Dokumentation der zahlungswirksamen Buchungen, unterscheidet aber nicht zwischen erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Vorgängen.
Das doppische System stellt den Ressourcenverbrauch durch die Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag dar.
Übersteigen die Aufwendungen die Erträge hat dies zur Folge, dass das kommunale Vermögen abnimmt. Zukünftig werden mit der haushalts- und rechnungsmäßigen Erfassung von Abschreibungen diese auch von der jeweiligen Generation zu erwirtschaften sein.
Die Doppik zeigt den kommunalen Entscheidungsträgern zeitnah, ob ihre Stadt reicher oder ärmer wird.

Fest steht auch:
Die Doppik schützt jedoch nicht vor Unwirtschaftlichkeit und Fehlsteuerung; sie macht sie allerdings leichter und früher erkennbar.
Das kamerale Haushaltsrecht ist nicht für die unzureichende finanzielle Ausstattung der 21 Landkreise durch das Land Hessen verantwortlich.

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