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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Lahn-Dill-Kreis

Beschleunigung von Verfahrenswegen bei Häuslicher Gewalt

Behörden und Gerichte unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zum „Modell Lahn-Dill“

Wetzlar / Dillenburg / Herborn (ldk): Der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt im Lahn-Dill-Kreis engagiert sich seit 2004 für Prävention und Opferschutz sowie für den Zugang, die Verbesserung oder auch den Ausbau von Hilfeangeboten. Die Arbeitsgruppe „Kooperation Behörden“ des Runden Tisches hat nun ein Modell zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen in Fällen häuslicher Gewalt – insbesondere in Haushalten mit Kindern – erarbeitet. Es geht darum, Verfahrenswege bei häuslicher Gewalt im Einzelfall zu beschleunigen und so den Kinderschutz effizienter zu gestalten und zu verbessern. Damit einher geht eine verbesserte Vernetzung der beteiligten Stellen, Institutionen und Unterstützungseinrichtungen.

Die neue Verfahrensweise bietet dabei eine schnelle Zugangsmöglichkeit zur Klärung und Hilfestellung – gerade auch im ländlichen Raum. Das Modell wird von allen involvierten Stellen im Lahn-Dill-Kreis getragen und auf Landesebene befürwortet. Es trägt dazu bei, Ziele der seit 1. Februar 2018 verbindlichen Istanbul-Konvention vor Ort umzusetzen.

Präsentiert und durch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung offiziell gestartet wurde das Modell am 31. Oktober 2019 im Wetzlarer Kreishaus. „Dass wir jetzt enger zusammenarbeiten, ist ein wichtiger Meilenstein in der Arbeit unseres Runden Tisches gegen häusliche Gewalt im Lahn-Dill-Kreis. Wenn Hilfe benötigt wird, dann muss diese schnell und ohne Umwege ankommen“, fasst Landrat Wolfgang Schuster zusammen.

Der Landrat begrüßte an diesem Tag im Kreishaus Gäste aus Politik, Verwaltung, Kommunen, Institutionen und Behörden – insbesondere auch aus den Bereichen Justiz und Polizei.

Mitwirkende (Ansprachen und Vorträge)

  • Prof. Dr. Roman Poseck, Präsident Staatsgerichtshof Land Hessen und Oberlandesgericht Frankfurt am Main;
  • Prof. Dr. Helmut Fünfsinn, Hessischer Generalstaatsanwalt und Leiter des Landespräventionsrates;
  • Anja Stiller, Diplom-Psychologin und Projektleiterin am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen;
  • Thomas Wüst, Leiter des Jugendamtes der Stadt Wetzlar;
  • Dr. Thomas Kischkel, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (auch: Mitarbeit AG Kooperation Behörden);
  • Polizeipräsident Bernd Paul; Polizeipräsidium Mittelhessen

Mitwirkende (Unterzeichnung Modell)

  • Leitender Oberstaatsanwalt (LOStA) Michael Sagebiel, Staatsanwaltschaft Limburg (auch: Mitarbeit AG Kooperation Behörden);
  • Dr. Achim Lauber Nöll, Direktor Amtsgericht Wetzlar

Michael Heidrich, Direktor Amtsgericht Dillenburg und Manfred Wagner, Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar konnten beim Termin nicht dabei sein – beide haben für ihre jeweilige Behörde im Vorfeld der Veranstaltung das Modell unterzeichnet.

Wie kam es zum Konzept Modell Lahn-Dill?

Im Austausch der am Runden Tisch beteiligten Institutionen ist u. a. aufgefallen, dass etwa die Kenntnis oder der Abstimmungsprozess sich in einzelnen Fällen schwierig gestalten und damit auch Schutz und Hilfe verzögert ankommen kann. Um hierzu einen Lösungsansatz zu entwickeln, hat sich im Herbst 2018 die Arbeitsgruppe Kooperation Behörden gebildet und zügig ihre Arbeit aufgenommen. Es galt, die beteiligten Institutionen mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Ansätzen zusammenzubringen und ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen.

AG Kooperation Behörden

Die Arbeitsgruppe Kooperation Behörden wurde moderiert und das Modell Lahn-Dill schriftlich zusammengeführt von den Koordinatorinnen des Runden Tisches, Petra Schneider (Frauenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises) und Julia Steinert (Interventionsstelle Frauenhaus Wetzlar). In der Arbeitsgruppe vertreten sind Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Unterstützungseinrichtungen, Frauenbeauftragte.

Istanbul-Konvention

Gewalt im familiären Bereich galt lange als Privatsache. Seit den 1990er Jahren hat sich auch international die Erkenntnis durchgesetzt, dass Gewalt an Frauen – häusliche Gewalt ist in der Regel Gewalt an Frauen – eine Menschenrechtsverletzung darstellt und die Staaten verantwortlich sind für die Beendigung der Gewalt sowie für den Schutz der Opfer. Das Gewaltschutzgesetz eröffnet Opfern von häuslicher Gewalt in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 mehr rechtliche Möglichkeiten. Seit dem 1. Februar 2018 ist das als Istanbul-Konvention bekannte Übereinkommen (es wurde 2011 in Istanbul beschlossen) des Europarates zur Verhütung und  Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Damit wurde eine verbindliche Rechtsnorm auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene geschaffen. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland zu einem noch umfassenderen Schutz von Frauen vor Gewalt verpflichtet.

Kontakt beim Lahn-Dill-Kreis für Fragen zum Thema: Petra Schneider, Frauenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises, Tel. 06441 407-1242, E-Mail: frauenbuero@lahn-dill-kreis.de

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