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Lahn-Dill-Kreis

Beschluss zur Festlegung der Obergrenze bei der Kreis- und Schulumlage auf 58 Prozentpunkte verletzt das Recht

Landrat Schuster beanstandet Kreistagsbeschluss

Wetzlar/Dillenburg, 9. April 2009

Nach einer heftig geführten Diskussion hat der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises in seiner Sitzung am 30. März 2009 beschlossen, dem Kreisausschuss aufzuerlegen, bei der Planung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2010 eine Obergrenze von 58 Prozentpunkten für die Kreis- und Schulumlage nicht zu überschreiten.

„Diese Festsetzung stellt nach meiner Einschätzung einen Eingriff in die Recht des Kämmerers bzw. des Kreisausschusses, der den Haushaltsentwurf festzustellen hat, dar und ist auch nicht am Wohl des Landkreises orientiert“, betonte Landrat Wolfgang Schuster. Wie er bereits im Rahmen der Kreistagssitzung sehr eindrucksvoll verdeutlicht hatte, ist nach der aktuellen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2009 von einem Gesamtaufkommen bei der Kreisumlage von rund 86 Mio. Euro und bei der Schulumlage von annähernd 43 Mio. Euro auszugehen.

Die Schulumlage ist inzwischen in Hessen kostendeckend zu erheben und finanziert die durch den Schulbetrieb und die Schulunterhaltung entstehenden Aufwendungen. Sie Aufwendungen entstehen, sind diese umzulegen. „Die Kreisumlage mit ihrem Aufkommen von annähernd 86 Mio. Euro deckt unsere wesentlichen Aufwendungen nicht“, betonte Landrat Schuster. So resultiert aus der Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe kreisseitig bereits eine Unterdeckung von nahezu 17,8 Mio. Euro. Der Geschäftsbereich Soziales, Arbeit und Integration schließe mit einer jahresbezogenen Unterdeckung von 52,6 Mio. Euro ab unter Einbezug der LWV-Umlage, die ebenfalls der sozialen Sicherung diene und sich im laufenden Jahr auf 35,2 Mio. Euro belaufe, seien bereits Aufwendung von 106 Mio. Euro generiert, die den Menschen vom Kind bis zum Greis in dem Lahn-Dill-Kreis zugute kämen. Die Kommunalverfassung sehe vor, dass der Landkreis – so er seinen Haushalt nicht mittels sonstiger Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen ausgleichen könne – von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Umlage zu erheben habe. Um dem Gebot des Haushaltsausgleiches zu entsprechen, müsse sich diese Umlage an der im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sich darstellenden Situation orientieren.

„Natürlich ist es dann unser Ziel und bisher auch unser Handeln gewesen, durch eine kritische Überprüfung der Aufwendungen alles dafür zu tun, die Haushaltwirtschaft ausgeglichen zu gestalten. Dies darf jedoch nicht zu einer Minderung der Qualität der Dienstleistungserstellung und in der weiteren Konsequenz in der Gefahr sich haftungs- und strafrechtlichen Risiken auszusetzen, münden“, betont Landrat Schuster.

Zugleich machte er deutlich, dass er als ehemaliger Bürgermeister einer kreisangehörigen Gemeinde durchaus Verständnis für die Interessenslage der Städte und Gemeinden habe, doch könne man das Problem nicht dadurch lösen, dass die kommunale Familie sich untereinander auseinanderdividiere, während das Land Hessen in den zurückliegenden Jahren seinen Beitrag zu einer auskömmlichen Finanzausstattung der Landkreise nicht habe leisten können.

„Aus diesem Grund kann ich es dem Kreistag nicht ersparen, seinen – man sehe es mir nach – populistischen Beschluss auf der Basis der kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen zu beanstanden.“

In der Folge werde die Verwaltung unter seiner Führung, den Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2010 nach bestem Wissen und Gewissen erarbeiten und ihn zur Beratung und Feststellung dem Kreisausschuss an die Hand geben. Das von dem Kreisausschuss festgestellte Planwerk werde sodann in den Kreistag eingebracht und stehe dort zur Beratung an. Dann obliege es dem Kreistag und seinen Abgeordneten durch entsprechende Entscheidungen die Höhe der Umlage zu bestimmen.

„Eine Vorwegnahme einer verbindlichen Vorgabe, die möglicherweise auch die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zuwider läuft, kann ich nicht akzeptieren“, betonte der Landrat abschließend.

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