Pressespiegel & Aktuelles

Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 4923 Tagen veröffentlicht wurde.

Bildung verbessern – Armut bekämpfen

Beschluss des SPD-Präsidiums vom 4. Oktober 2010

Nach monatelanger Verzögerung hat die Bundesregierung nun einen Vorschlag für die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Bemessung von Regelsätzen in der Grundsicherung vorgelegt. Für die SPD ist der Vorschlag in der vorgelegten Form weder im Bundestag noch im Bundesrat zustimmungsfähig, weil er drei zentrale Fragen in der Armutsbekämpfung nicht beantwortet:

  1. Was müssen wir tun, damit sich Arbeit wieder lohnt und jeder, der arbeitet, von seiner Arbeit auch leben kann?
  2. Was muss unternommen werden, um allen Kindern bessere Chancen auf Bildung und Teilhabe zu geben?
  3. Wie bekommen wir mehr Langzeitarbeitslose in Arbeit?

Um diese Fragen angemessen zu beantworten und die unzureichenden und falschen Vorschläge von CDU/CSU und FDP zu korrigieren, wird die SPD im Bundestag und im Bundesrat die folgende Initiativen einbringen:

1. Bildung und Teilhabe für alle Kinder - Bildungspakt statt Mogelpackung

Zum Existenzminimum gerade von Kindern und Jugendlichen gehört auch der Anspruch auf gute Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das von der der Bundesregierung vorgestellte „Bildungspaket“ wird diesen Anforderungen in keiner Weise gerecht. Es verkürzt die notwendigen Bildungsanstrengungen auf Kinder von Eltern im Arbeitslosengeld II-Bezug (Hartz IV). So hat die Bundesregierung beabsichtigt, das von der SPD eingeführte Schulstarterpaket (100 €) für Familien, die nicht im Hartz IV-Bezug sind, jedoch aufgrund ihres niedrigen Einkommens einen Kinderzuschlag erhalten, zu streichen. Die SPD lehnt diese Streichung ab. Aber selbst das großspurig angekündigte Plus bei Bildungschancen für bedürftige Kinder aus diesen Familien entpuppt sich bei näherem Hinsehen als völlig unzureichend. Die aktuell vorgesehenen 12,50 Euro pro Monat zusätzlich sind für einen angemessenen Bildungs- und Teilhabebedarf zu wenig und gehen an der Realität vorbei. Der Zuschuss für das Mittagessen kommt nur bei denen an, die auch die Möglichkeit haben, an einem Mittagessen in einer Ganztagseinrichtung teilzunehmen. Dies ist bundesweit bisher nur für 20 Prozent der Kinder erreicht. Völlig abwegig ist ebenfalls der Vorschlag der Bundesregierung, in Zukunft die Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung (Jobcenter) über den Nachhilfe- und Förderbedarf von Kindern entscheiden zu lassen.

Die SPD will alle drei Säulen der Förderung von Bildung und Teilhabe bei Kindern und Jugendlichen ausbauen:

  1. Bedarfsgerechten Regelsätzen für Kinder und Jugendliche,
  2. Einzel- und Sonderbedarfe 
  3. Rechtsanspruch auf Bildung, kulturelle und soziale Teilhabe

Damit würde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entsprochen und eine zielgenaue Unterstützung von Kindern und Jugendlichen erreicht.
Dafür ist es dringend notwendig den Städten und Gemeinden sowie den Ländern ausreichend finanzielle Mittel zu geben, um:

  • die Bildungsinfrastruktur mit Kindertagesstätten, Familienbildungsstätten und Ganztagsschulen (einschließlich des Ausbaus von Schulkantinen) zu verbessern;
  • dafür ausreichend qualifiziertes Personal vorzuhalten. Dazu gehören insbesondere Schulsozialarbeiter/innen an Kindertagesstätten und Schulen, die besondere Integrationsleistungen erbringen müssen;
  • die Gebührenfreiheit von Kindertagesstätten ebenso zu erreichen wie die Lehr- und Lernmittelfreiheit.

Die Bundesregierung könnte die dafür benötigten finanziellen Mittel bereit stellen, wenn sie den Kommunen und Ländern die Steuerausfälle durch das „Hoteliersgesetz“ (2,8 Milliarden €) ersetzt und auf die Finanzierung der sogenannten „Fernhalte-Prämie“ (Betreuungsgeld für Kinder, die NICHT in die Kindertagesstätte gehen: mehr als 1 Milliarde €).

Durch den Ausbau dieser Bildungsinfrastruktur erreichen wir, dass nicht nur Kinder von Leistungsempfängern nach SGBII („Hartz IV-Empfänger/innen), sondern alle - und damit auch Kinder von Eltern mit normalem oder geringem Einkommen -  bessere Bildungs- und Teilhabechancen erhalten. Kindertagesstätten und Ganztagsschulen bieten hervorragende Bedingungen für Bildung und Teilhabe in Kooperation mit außerschulischen Partnern wie beispielsweise Sportvereinen, Museen, Musikschulen oder Theatern.

Die SPD fordert die Bundesregierung dazu auf, die Beratungen im Bundestag und Bundesrat für einen bundesweiten „Pakt für Bildungschancen - gegen Kinderarmut“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu nutzen, um einen Rechtsanspruch auf Bildung sowie kulturelle und soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie dessen Finanzierung zu vereinbaren.

2. Mit Mindestlöhnen raus aus der Armutsspirale – Arbeit muss sich wieder lohnen

Die Regierung weigert sich, die wirklichen Ursachen der Armut zu bekämpfen: Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können. Tatsächlich aber kann eine immer größere Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland dies nicht. 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen im Westen und 35 Prozent der Arbeitnehmer/innen im Osten bekommen einen Stundenlohn von unter 8.50 Euro.

Statt nun endlich einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland zu sichern, spielt die Bundesregierung zwei Gruppen in der Bevölkerung gegeneinander aus: Menschen ohne Arbeit gegen Menschen, die arbeiten, jedoch von ihrer Arbeit nicht leben können.
Die SPD wird dem geplanten Ausbau des Niedriglohnsektors durch CDU/CSU und FDP nicht zustimmen. Die geplante Erhöhung der Hinzuverdienstmöglichkeiten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) setzt noch stärkere Anreize zur Vernichtung normaler und tariflich entlohnter Arbeitsplätze und zum Ausbau von Arbeitsplätzen mit Armutslöhnen, die anschließend staatlich durch „Hartz IV-Bezug“ aufgestockt und subventioniert werden müssen. Vor allem das Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe werden durch diese staatliche Lohnsubventionierung in einen ruinösen Wettbewerb um die schlechtesten Entlohnungsbedingungen getrieben.

Die SPD will, dass sich Arbeit lohnt und dass dabei ein höheres Gehalt erzielt wird als durch den Bezug von Sozialleistungen. Dies geht aber nur durch die Durchsetzung des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehemer/innen sowie einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € und nicht durch die künstliche Reduzierung des Existenzminimums im Sozialleistungsbezug. Das Verfassungsgericht lässt keinen Zweifel: das Existenzminimum ist nicht verhandelbar.

Deshalb wird die SPD im Bundestag und im Bundesrat ihre Zustimmung zu den Vorschlägen der Bundesregierung über die Zuverdienstmöglichkeiten von der Einführung eines gesetzlichen Mindeslohns abhängig machen.

3. Wege aus der Arbeitslosigkeit ermöglichen.

Es ist zynisch, wenn CDU/CSU und FDP Arbeitslose dazu auffordern, sich zu qualifizieren und sich Arbeit zu suchen, gleichzeitig aber die aktive Arbeitsförderung für die kommenden vier Jahren um rund 10 Mrd. Euro kürzen. Gerade die Erholung auf dem Arbeitsmarkt bietet in Verbindung mit einer aktiven Arbeitsförderung die Chance, auch Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen.

Daher brauchen wir eine Verbesserung und keine Verschlechterung der Arbeitsförderung:

  • Die aktive Arbeitsförderung muss zumindest auf dem gegenwärtigen Niveau erhalten bleiben.
  • Mittelfristiges Ziel muss ein flächendeckendes Verhältnis von einem/einer Vermittler/in auf 75 Arbeitssuchende sein. Für Alleinerziehende brauchen wir eine spezialisierte Betreuung.
  • Wir wollen einen Sozialen Arbeitsmarkt mit sozialversicherungspflichtiger öffentlich geförderter Beschäftigung ausbauen, der gerade Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven auf ein Leben ohne Abhängigkeit von Sozialtransfers bietet.

4. Die Ermittlung der Bedarfe muss verfassungskonform sein.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. Die Ermittlung und Bemessung der Regelsätze muss transparent, sachgerecht, realitätstauglich und zuverlässig erfolgen.

Der Vorschlag der Bundesregierung wirft methodische Zweifel auf, ob diese Vorgaben erfüllt wurden. Die Wahl der Referenzgruppe (die unteren 15 Prozent der Einkommen anstelle der unteren 20 Prozent), die willkürliche Herausnahme von Ausgabepositionen sowie die unzureichende empirische Grundlage gerade bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche begründen diese Zweifel. 

Zurück zur Newsübersicht