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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 3223 Tagen veröffentlicht wurde.

Sinn

Der Lahn-Dill-Kreis versetzt die Ortstafel in Sinn-Edingen

Nachdem die Ortstafel in Sinn Edingen aus der Fahrtrichtung Katzenfurt kommend vor Ostern nach den verkehrsrechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung versetzt wurde, kam es zu einem erheblichen Protest einiger Edinger Bürgerinnen und Bürger.

Neben den Bedenken über ein zu schnelles Einfahren in den Ortsbereich und damit verbunden eine Gefährdung der beidseitig parkenden Kunden eines Blumengeschäftes und den ausfahrenden Anwohner des „Reiherwaldes“, wurde auch der Verlust des erkennbaren Ortsbildes von Edingen beklagt.

Landrat Schuster betont, dass er diese Bedenken aufgegriffen hat und auch ernst nimmt. Daher hatte seine Straßenverkehrsbehörde gebeten, die rechtliche und tatsächliche örtliche Lage nochmals zu prüfen.

In einem ersten Schritt wurde mittels einer verdeckten einwöchentlichen Geschwindigkeitsmessung festgestellt, dass die dort neu angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h von den Verkehrsteilnehmern eingehalten wurde. Dennoch blieb nach Beobachtung der Verkehrsbehörde des Lahn-Dill-Kreises im Bereich des Blumengeschäftes durch Fehlverhalten von dortigen Kunden, -Wenden über zwei Fahrspuren, Parken entgegen der Fahrtrichtung, Be- und Entladen von Zulieferfahrzeugen-, ein unkalkulierbares Restrisiko für die Verkehrsteilnehmer auf der B 277 bestehen.

Da für den Landrat die Verkehrssicherheit an solchen Orten Vorrang vor der Leichtigkeit des Verkehrs hat, wurde dem Regierungspräsidium Gießen eine neue Verkehrsregelung in dem Ortseingangsbereich vorgeschlagen.

Die Straßenverkehrsbehörde hat nunmehr angeordnet, dass aus Fahrrichtung Katzenfurt kommend die Ortstafel vor dem Blumengeschäft aufgestellt wird und dass bereits 200 m vor der Ortstafel die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass in der Höhe der Ortstafel tatsächlich nur noch mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren wird.

Mit der jetzt angeordneten Beschilderung hat der Lahn-Dill-Kreis sein Ermessensspielraum voll ausgenutzt, so Landrat Schuster. Das Regierungspräsidium, das als Fachaufsicht einbezogen wurde, unterstützt ausdrücklich das Vorgehen der Kreisstraßenverkehrsbehörde.

Gleichzeitig betont der Landrat auf Wunsch des Regierungspräsidiums, dass die jetzt gefundene Regelung eine Einzelfallentscheidung unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und des Verkehrsaufkommen ist. Eine Übertragung dieser Entscheidung auf andere Orteinfahrten im Kreisgebiet ist nicht angedacht.

Wolfgang Schuster
Landrat

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