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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 1722 Tagen veröffentlicht wurde.

Lahn-Dill-Kreis

Die Trauer in der Krise

Empfehlungen für Bestattungen und Trauerfeiern im Lahn-Dill-Kreis

Wetzlar / Dillenburg / Herborn (ldk): Der aktuelle Erlass der Hessischen Landesregierung „Bestattungen und Trauerfeiern während der Corona-Pandemie“ vom 23. März 2020 ermöglicht es, die zuvor angeordnete Einschränkung sozialer Kontakte in Bezug auf den Umgang mit Trauerfeiern und Beerdigungen zu lockern. Es gibt dort konkrete Empfehlungen zum sensiblen Umgang mit dem Thema. Ziel des Erlasses ist es trotz aller Beschränkungen in Zeiten der Pandemie eine würdevolle Trauerfeier und Bestattung zu ermöglichen.

Die zuständigen Behörden im Landkreis sind die Städte und Gemeinden, in welchen ein Leichnam bestattet werden soll. In Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten der Trauerhallen oder Friedhöfe ist separat zu prüfen, in welchem Umfang Trauerfeiern oder Bestattungen stattfinden können. Trauernde und Angehörige sollten sich direkt an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden, um Informationen zu erhalten und eine Bestattung oder Trauerfeier zu planen. Für Urnenbestattungen trifft der Erlass Sonderregelungen, die bei der Gemeinde vor Ort erfragt werden können.

Das Hessische Innenministerium gibt dazu folgende konkreten Empfehlungen:

  • Generell ist es möglich Trauerfeiern mit mehreren Personen abzuhalten, wenn hierbei in der Trauerhalle ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden kann.
  • Trauerfeiern unter freiem Himmel auf dem Friedhof können eine sinnvolle Alternative darstellen.
  • Weitergehend sollte die Abstandsregelung von allen Beteiligten, wie beispielsweise auch dem Bestatter oder der/dem Geistlichen beachtet werden.

Der Verwaltungsstab des Lahn-Dill-Kreises, der regelmäßig tagt und sich über die Lage um Corona berät, empfiehlt dringend, dass die Verantwortlichen eine Teilnehmerliste führen, auf der die Anwesenden mit Namen, Adresse und Telefonnummer erfasst sind. Mögliche Infizierungen mit dem Corona-Virus können dadurch einfacher zurückverfolgt werden.

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