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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster
Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 6559 Tagen veröffentlicht wurde.
Ehrenamts-Card jetzt auch im Lahn-Dill-Kreis
Presseinformation Lahn-Dill-Kreis

Wetzlar/Dillenburg, 1. März 2007
Ab dem 1. März können nun auch im Lahn-Dill-Kreis ehrenamtlich
engagierte Bürgerinnen und Bürger die Ehrenamts-Card beantragen. Für
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card gibt es hessenweit
attraktive Vergünstigungen. Gemeinsam mit dem Sprecher der Hessischen
Landesregierung, Staatssekretär Dirk Metz, hat Landrat Wolfgang
Schuster die Vereinbarung für die Einführung der Ehrenamts-Card im
Lahn-Dill-Kreis mit dem Land Hessen unterzeichnet.
Warum eine Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für
langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig
von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer
Vereinbarung zwischen dem Land und seinen Städten und Gemeinden in ganz
Hessen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private
Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der
Vergabe der Ehrenamtskarte möchte der Lahn-Dill-Kreis den zahlreichen
Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches
"Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in
vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Wer kann die E-Card bekommen?
Die E-Card kann erhalten, wer
- sich mindestens fünf Stunden pro Woche
- seit mindestens drei Jahren
- ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
- in einer Organisation engagiert,
- seinen Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis hat - außer Stadt Wetzlar - und
- mindestens 18 Jahre alt ist.
Was muss ich tun, um die Ehrenamts-Card zu erhalten?
Der/die
Bewerber/in kann das Antragsformular beim Lahn-Dill-Kreis, Abteilung
Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Eduard-Kaiser-Str. 38, 35576
Wetzlar, erhalten. Die Antragsformulare liegen auch bei den Städten und
Gemeinden aus. Gerne senden wir Ihnen auch ein Formular zu.
Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die
der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen und bei der
Stadt- / Gemeindeverwaltung abzugeben.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamts-Card verbunden?
Inhaberinnen
/ Inhaber der Ehrenamtskarte können in ganz Hessen eine Reihe von
attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle
und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbäder und
andere Freizeiteinrichtungen. Vergünstigungen gewähren aber ebenso
Sponsoren aus der privaten Wirtschaft oder Gastronomie. Die E-Card gilt
landesweit, das heißt, man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen
an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als
E-Card-Inhaber / -Inhaberin in einer anderen hessischen Stadt oder
Gemeinde aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der
Kasse von Einrichtungen und Geschäften.
Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig und wer gibt sie aus?
Die
Ehrenamtskarte wird vom Lahn-Dill-Kreis verliehen und ausgegeben. Sie
hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in
Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw.
Reisepasses.
Nach Ende der Geltungsdauer kann die Ehrenamtskarte bei Erfüllung der
Voraussetzungen erneut beantragt werden. Eine automatische Verlängerung
erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit
ist die Ehrenamtskarte zurückzugeben.
Wer ist Ansprechpartner für Fragen zur Ehrenamtskarte?
Wenn
Sie sich für eine Ehrenamts-Card interessieren und die oben genannten
Kriterien erfüllen, wenden Sie sich am besten an die Organisation,
innerhalb der Sie Ihre Tätigkeit ausüben. Diese leitet den bestätigten
Antrag an den Lahn-Dill-Kreis weiter.
Ihr Kontakt bei allgemeinen Fragen zur Vergabe der Ehrenamtskarte im
Lahn-Dill-Kreis: Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden,
Ehrenamts-Card, Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar, Volkmar Peter,
Telefon 06441 407-2130, Fax 06441 407-2900, E-Mail:
volkmar.peter@lahn-dill-kreis.de und Bettina Rothe, Telefon 06441
407-2102, Fax 06441 407-2900, E-Mail:
Bettina.rothe@lahn-dill-kreis.de. Weitere Informationen gibt’s auch im
Internet unter www.lahn-dill-kreis.de.