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Lahn-Dill-Kreis

Ehrenamts-Card jetzt auch im Lahn-Dill-Kreis

Presseinformation Lahn-Dill-Kreis

Foto (LDK privat) von links nach rechts: Staatssekretär Dirk Metz, Landrat Wolfgang Schuster, Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor

Wetzlar/Dillenburg, 1. März 2007
Ab dem 1. März können nun auch im Lahn-Dill-Kreis ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger die Ehrenamts-Card beantragen. Für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card gibt es hessenweit attraktive Vergünstigungen. Gemeinsam mit dem Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Dirk Metz, hat Landrat Wolfgang Schuster die Vereinbarung für die Einführung der Ehrenamts-Card im Lahn-Dill-Kreis mit dem Land Hessen unterzeichnet.

Warum eine Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land und seinen Städten und Gemeinden in ganz Hessen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte möchte der Lahn-Dill-Kreis den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches "Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.


Wer kann die E-Card bekommen?
Die E-Card kann erhalten, wer

  • sich mindestens fünf Stunden pro Woche
  • seit mindestens drei Jahren
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
  • in einer Organisation engagiert,
  • seinen Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis hat - außer Stadt Wetzlar - und
  • mindestens 18 Jahre alt ist.


Was muss ich tun, um die Ehrenamts-Card zu erhalten?

Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular beim Lahn-Dill-Kreis, Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Eduard-Kaiser-Str. 38, 35576 Wetzlar, erhalten. Die Antragsformulare liegen auch bei den Städten und Gemeinden aus. Gerne senden wir Ihnen auch ein Formular zu.

Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen und bei der Stadt- / Gemeindeverwaltung abzugeben.


Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamts-Card verbunden?
Inhaberinnen / Inhaber der Ehrenamtskarte können in ganz Hessen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Vergünstigungen gewähren aber ebenso Sponsoren aus der privaten Wirtschaft oder Gastronomie. Die E-Card gilt landesweit, das heißt, man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als E-Card-Inhaber / -Inhaberin in einer anderen hessischen Stadt oder Gemeinde aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften.


Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig und wer gibt sie aus?
Die Ehrenamtskarte wird vom Lahn-Dill-Kreis verliehen und ausgegeben. Sie hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses.
Nach Ende der Geltungsdauer kann die Ehrenamtskarte bei Erfüllung der Voraussetzungen erneut beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die Ehrenamtskarte zurückzugeben.


Wer ist Ansprechpartner für Fragen zur Ehrenamtskarte?
Wenn Sie sich für eine Ehrenamts-Card interessieren und die oben genannten Kriterien erfüllen, wenden Sie sich am besten an die Organisation, innerhalb der Sie Ihre Tätigkeit ausüben. Diese leitet den bestätigten Antrag an den Lahn-Dill-Kreis weiter.

Ihr Kontakt bei allgemeinen Fragen zur Vergabe der Ehrenamtskarte im Lahn-Dill-Kreis: Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Ehrenamts-Card, Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar, Volkmar Peter, Telefon 06441 407-2130, Fax 06441 407-2900, E-Mail: volkmar.peter@lahn-dill-kreis.de und Bettina Rothe, Telefon 06441 407-2102, Fax 06441 407-2900, E-Mail:  Bettina.rothe@lahn-dill-kreis.de. Weitere Informationen gibt’s auch im Internet unter www.lahn-dill-kreis.de.

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