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Eingreifen rettet Leben

Lob für zwei Männer, die einem anderen das Leben retteten

Wetzlar. Zwei Lebensretter sind jetzt in Wetzlar offiziell gelobt worden: Landrat Wolfgang Schuster (SPD) hat am Montag im Namen des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) eine Öffentliche Belobigung für Gunter Medebach aus Braunfels und Thilo Mandler aus Lahnau ausgesprochen.

Diese Auszeichnung gibt es für Bürger, die einer anderen Person das Leben retten oder eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit abwenden. Die Rettung liegt zwar schon längere Zeit zurück, steht den beiden Männern aber noch sehr lebhaft vor Augen. Bei einem Tischtennisspiel in der Turnhalle Bonbaden war der Waldgirmeser Elmar Zahn, damals 58 Jahre jung, am 22. März 2012 bewusstlos zusammengebrochen - Herzstillstand war die spätere Diagnose von Notarzt Horst Klewer. "Hätten sie nicht so beherzt eingegriffen, wäre nicht mehr viel zu machen gewesen", habe Klewer noch in der Halle gesagt.

"Mit der Urkunde wollen wir nicht nur Dank für vorbildlichen Einsatz sagen, sondern durch die Veröffentlichung darauf hoffen, dass Ihr Beispiel Schule macht", sagte der Landrat. "Wir haben im Lahn-Dill-Kreis an vier Notarztstandorten vierzehn Rettungswagen, die binnen zehn Minuten vor Ort sein müssen", erläuterte Kreisbrandinspektor Rupert Heege, Leiter der Abteilung Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Lahn-Dill-Kreises. "Äußerst wichtig und von steigendem Stellenwert ist der Einsatz von Ersthelfern, die sofort eingreifen", so Heege.

"Ich habe für mich beschlossen, wieder einmal einen Erste-Hilfe-Lehrgang zu machen, weil das nötige Wissen doch nicht mehr so ganz präsent ist", sagte der Landrat.

Die zehn Minuten, bis der Notarzt da ist, erscheinen wie eine Ewigkeit

"Mein letzter Kurs war in der Zivizeit 1988/89, und doch war alles parat", so Mandler. Gunter Medebach ist als Krankenpfleger in einem ambulanten Pflegedienst in der Materie zu Hause. "Wir haben nur gesagt, ’ruft einen Notarzt’ und sofort mit der Reanimation begonnen", erinnert sich Medebach. Auch die Aufgabenverteilung war schnell geschehen: Mandler übernahm die Herzdruckmassage und Medebach die Mund-zu-Mund-Beatmung. "Es ist eine gefühlte Ewigkeit bis der Notarzt eintrifft, doch die Überbrückung durch Ersthelfer ist elementar", so Heege. Die telefonische Begleitung durch die Leitstelle sei dabei sehr hilfreich. "Man braucht keine Angst zu haben, denn Erste Hilfe ist kein Hexenwerk und wichtig ist, dass etwas unternommen wird." Die Statistik zeige, dass Erste Hilfe in der Regel eine Menge bringt und schon viele Leben gerettet hat. "Auch ein Defibrillator, wie man ihn heute oft an öffentlichen Orten findet, ist nur ein unterstützendes Gerät, das zwar animiert, doch die Herzdruckmassage nicht ersetzt", ergänzte Heege.

Presseinfo LDK 403/2014 - Öffentliche Belobigung für Gunter Medebach und Thilo Mandler

Wetzlar/Dillenburg, 28. August 2014

„Reanimation nach Herzstillstand“ lautet die nüchterne Diagnose, auf Grund deren Gunter Medebach aus Braunfels und Thilo Mandler aus Lahnau am 25. August 2014 von Landrat Wolfgang Schuster öffentlich belobigt wurden.

Die Vorgeschichte:

Am 22. März 2012 erlitt ein Bürger des Lahn-Dill-Kreises beim Sport einen Herz-Kreislaufstillstand. Unabhängig davon, dass sofort ein Notruf abgesetzt wurde, begannen zwei Ersthelfer vor Ort – Gunter Medebach und Thilo Mandler – unverzüglich mit der Reanimation. Nach Bestätigung des Notarztes vor Ort, haben die beiden Laienhelfer mit ihren Reanimationsmaßnahmen dem betroffenen Bürger das Leben gerettet.

Für dieses Engagement wurden die beiden „Laienhelfer“ nun offiziell belobigt – die entsprechenden Urkunden stellt auf Antrag (hier: des Lahn-Dill-Kreises) das Land Hessen aus. Rechtsgrundlage ist der Erlass über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten. Die Urkunden wurden von Landrat Wolfgang Schuster übergeben: „Mit ihrer überragenden Leistung haben die beiden Lebensretter gezeigt, dass Kenntnisse in den Bereichen Ersthelfermaßnahmen und Laienanimation den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten können – eine Erkenntnis, die nicht oft genug in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden kann.“ Also keine Angst vor der eigenen Courage – wichtig ist, dass etwas getan wird.

Staatliche Anerkennung von Rettungstaten

Bringt eine Bürgerin oder ein Bürger bei der Lebensrettung einer anderen Person oder der Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit sein eigenes Leben in Gefahr kann sie/er mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.

Sofern keine Lebensgefahr für die Retterin oder den Retter bestand, kann eine Öffentliche Belobigung in Urkundenform erfolgen.

Foto (LDK privat); von links: Rupert Heege, Leiter der Abteilung Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Lahn-Dill-Kreis; Gunter Medebach, Thilo Mandler, Landrat Wolfgang Schuster

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