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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Haiger

Falsche Lebensmittelkontrolleure in Haigerer Gaststätten

Polizei und Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises warnen vor Betrugsmasche

Wetzlar / Dillenburg / Herborn / Haiger (ldk): Insgesamt sechs Gaststättenbetreiber erstatteten in dieser Woche Strafanzeige wegen Amtsanmaßung und Leistungsbetrug. Ein falscher Lebensmittelkontrolleur hatte ihre Betriebe unter die Lupe genommen und per Rechnung Gebühren von den Besitzern verlangt.

Mitte der vergangenen Woche betrat der Unbekannte die Betriebe und gab sich als Lebensmittelkontrolleur aus. Er zog sich einen weißen Kittel an, zückte eine Kladde und begann die Betriebe auf entsprechende Mängel zu überprüfen. Bei den Betreibern kamen zunächst keine Zweifel auf, diese Art der Kontrollen sind ihnen bekannt. Am Ende mussten alle einen Kontrollbericht unterschreiben, der kleinere Mängel aufwies. Anschließend verließ der Mann die Gaststätten.

Anfang dieser Woche trudelten bei den Betroffenen Rechnungen ein. Das Unternehmen „Hygiene- und Lebensmittelsicherheit Ffm“ mit Sitz in Wiehl (NRW) stellte die Kontrollen der Vorwoche mit jeweils 139,00 Euro in Rechnung, zu überweisen an eine deutsche Bankverbindung. Jetzt wurden die Opfer stutzig und meldeten sich bei der Dillenburger Polizei. Der falsche Kontrolleur war Deutscher, zwischen 20 und 25 Jahre alt, von kleiner Statur und hatte blonde Haare. Ermittlungen der Dillenburger Kriminalpolizei ergaben, dass die Firma weder in Wiehl, noch in Frankfurt am Main existiert. Die Ermittlungen zum Kontoinhaber dauern derzeit noch an.

Dr. Claudia Eggert-Satzinger vom „Fachdienst Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene“ des Lahn-Dill-Kreises gibt im Zusammenhang mit Lebensmittelkontrollen ihrer Behörde folgende Hinweise:

  • Die Lebensmittelüberwachung im Lahn-Dill-Kreis beauftragt keine Privatunternehmen.
  • Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung melden ihre Kontrollen grundsätzlich nicht an.
  • Sie weisen sich mit einem Dienstausweis mit Lichtbild im Scheckkartenformat aus.
  • Zum Ende der Kontrolle wird ein Bericht erstellt, der von dem betroffenen Gastwirt quittiert werden muss.
  • Treten Mängel zutage, folgt eine kostenpflichtige „Nachkontrolle“, die von der Behörde angekündigt werden muss.
  • Der Bericht wird dem Gastwirt ausgehändigt, zudem quittiert er ihn.
  • Lediglich die Nachkontrollen sind kostenpflichtig und werden vom Lahn-Dill-Kreis in Rechnung gestellt.

„Kommen Zweifel bei den Gaststättenbesitzern auf, empfehle ich die Auskunft der Lebensmittelüberwachung des Lahn-Dill-Kreises unter Tel. 06441 407-7711 anzurufen und sich den Namen des Mitarbeiters und die Kontrolle bestätigen zu lassen“, erklärt Frau Dr. Eggert-Satzinger.

Siehe auch Meldung im Presseportal der Polizeidirektion Lahn-Dill: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56920/4446322

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