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Haubergsvorstand verpflichtet

Landrat ließ die Wahl vom 29. November überprüfen

Von Christoph Weber

Haiger-Offdilln. Schon immer gab es in den Haubergen hier und da einmal Ärger um den einen oder anderen Baum. Ganz anderen Problemen musste jetzt Landrat Wolfgang Schuster in Offdilln nachgehen.

Dort hatte sich die Genossenschaft am 29. November vergangenen Jahres getroffen und einen neuen Vorstand gewählt. Dieses Gremium sollte am 6. Februar zusammen mit den anderen Haubergsgenossenschaftsvorständen verpflichtet werden. Aufgrund eines Hinweises eines Offdillner Haubergsgenossen musste der Kreis als Haubergsaufsicht den Wahlvorgang aber genau prüfen. Dabei ging es um das Wahlgeschehen und die Teilnahmeberechtigung der einzelnen Genossen.

Landrat Wolfgang Schuster konnte jetzt vermelden, dass die Haubergsaufsicht bei den Vorstandswahlen „keine gravierenden, die Gültigkeit der Wahl beeinträchtigenden Verstöße gegen die Haubergsordnung“ festgestellt hat.

Verordnung für die Verwaltung des Haubergs stammt vom 4. Juni 1887

Deshalb verpflichtete der Landrat jetzt in seinem Büro in Dillenburg die Vorstandsmitglieder der Haubergsgenossenschaft mittels Handschlag „an Eides statt zur gewissenhaften Ausübung ihrer Dienst- und Amtspflichten“. Johannes Eckhardt als Haubergsvorsteher wird von den beiden Beisitzern Marco Moos und Bruno Weigl unterstützt. Grundlage dieser Prozedur ist Paragraf 16 Absatz 7 der Haubergsverordnung vom 4. Juni 1887. Die aktuelle Wahlperiode dauert vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019.

Landrat Wolfgang Schuster verband den Verpflichtungsakt mit der Hoffnung, dass auch bei der Haubergsgenossenschaft Offdilln die jahrzehntelang gepflegte Regel einer gemeinschaftlichen, traditionellen und heimatverbundenen Verwaltung des Eigentums am Hauberg wieder einkehrt. Er forderte die Offdillner auf, „unter Beachtung der demokratischen Regeln möglichst an einem Strang in eine Richtung zu ziehen“.

Möglicherweise spielte der Landrat auf das Jahr 2010 an, als dem damaligen Vorsteher Insiderwissen beim Kauf von Haubergsanteilen unterstellt wurde.

Dill-Zeitung vom Mittwoch, 28. Mai 2014, Seite 22

 

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