Pressespiegel & Aktuelles

Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 3428 Tagen veröffentlicht wurde.

Haushaltsrede des Landrates im Rahmen der Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015

I. Die Einbringung des Haushaltsentwurfes

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute darf ich Ihnen den vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 19. November 2014 festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 vorlegen.

Der vom Kreisausschuss aufgestellte und festgestellte Entwurf weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 292,3 Mio. Euro und Aufwendungen von 301,2 Mio. Euro einen Fehlbedarf von knapp 9 Mio. Euro aus. Damit liegen wir deutlich unter den geplanten aber auch den tatsächlichen Fehlbeträgen der Jahre 2014 und 2013.

In Zahlen bedeutet dies: Statt dem für das Haushaltsjahr 2013 geplanten Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von knapp 26 Mio. Euro ist es gelungen, dies im Haushaltsvollzug auf 14,1 Mio. Euro zu begrenzen. Für 2014 war ein Defizit in Höhe von knapp 18,0 Mio. Euro geplant. Die Prognose für das Haushaltsjahr 2014 beläuft sich aktuell auf ein Defizit von 14,2 Mio. Euro, was ebenfalls eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Haushaltsplan darstellt. 

Tabelle 1 – Übersicht der Fehlbeträge der Jahre 2007 bis 2015:

Jahr Fehlbetrag
in Mio. Euro
2007 -14,9
2008 -2,5
2009 2,5
2010 -11,7
2011 -31,3
2012 -23,9
2013 -14,0
2014 (Prognose) -14,2
2015 (Plan) -8,9

Darüber hinaus liegen wir in dem Korridor, den wir mit dem Land Hessen im Rahmen des Schutzschirmvertrages vereinbart haben, denn laut Schutzschirm waren wir für das Jahr 2015 noch von rund 12,8 Mio. Euro Defizit ausgegangen.

Tabelle 2 – Schutzschirm Soll und Ist:

Jahr Soll
in Mio. Euro
Ist
in Mio. Euro
Verbesserung Bemerkungen
2013 -27,3 -14,0 +13,3 Vorläufiges Ergebnis
2014 -19,3 -14,2 +5,1 Prognose
2015 -12,8 -8,9 +3,9 Plan
2016 -6,7 -6,5 +0,2 Finanzplanung
2017 -3,4 -3,1 +0,3 Finanzplanung
2018 -1,5 -1,7 -0,2 Finanzplanung
2019 -0,4      
2020 +0,4      

Finanzplanung lt. GemHVO erfolgt in den Jahren 2016 und 2017.

Zu den Einzelheiten und den wesentlichen Veränderung bei den Aufwendungen und Erträgen komme ich später zu sprechen.

Auch im Jahre 2015 wird der Landkreis ein verlässlicher Partner des regionalen Handwerks bleiben. Fast 37 Mio. Euro sind an Investitionen geplant. Davon ist wie in jedem Jahr der Löwenanteil in Höhe von rund 32,3 Mio. Euro für Ausgaben im Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ vorgesehen. Zur Finanzierung dieser Investitionen müssen Darlehen in Höhe von rd. 13,3 Mio. Euro im Finanzhaushalt aufgenommen werden. Zusammen mit den Kassenkrediten liegt der voraussichtliche Kreditbedarf für das Haushaltsjahr 2015 bei 27,9 Mio. Euro.

Die Hebesätze für Kreis- und Schulumlage bleiben in der Summe konstant, das heißt bei 58 Prozentpunkten für die Städte und Gemeinden ohne Sonderstatus und bei 50,4 Prozentpunkten für die Sonderstatusstadt Wetzlar. In der Aufteilung der beiden Umlagehebesätze zueinander gibt es allerdings Veränderungen. So steigt der Kreisumlagehebesatz um rund 3,8 Prozentpunkte. Um denselben Wert sinkt dafür der Schulumlagehebesatz.

II. Unsere Ziele

Meine Damen und Herren,

mit dem Haushaltsplanentwurf verfolgt der Kreisausschuss folgende Zielsetzungen:

  • konsolidieren
  • investieren
  • sanieren
  • integrieren
  • garantieren

III. Die Ziele im Einzelnen

Wir wollen und werden den Ergebnishaushalt weiter konsolidieren. Grundlage dafür ist der Schutzschirmvertrag mit dem Land Hessen. Dabei tragen die in der zurückliegenden Zeit sowohl vom Kreistag als auch vom Kreisausschuss getroffenen Entscheidungen Früchte.

Wir investieren für die Zukunft. Der Schwerpunkt bei den Zukunftsinvestitionen wird in den Bereichen Schule und Bildung sowie nach wie vor im Ausbau der Breitbandversorgung liegen.

Wir sanieren die Infrastruktur insbesondere Schulgebäude und Kreisstraßen.

Wir integrieren die dem Lahn-Dill-Kreis zugewiesenen Flüchtlinge und tragen unseren Teil dazu bei, dass die Menschen sich bei uns wohl fühlen können.

Wir garantieren die freiwilligen Leistungen im Sport, in der Kultur, bei dem Ehrenamt und wir garantieren faire Aufträge bei unseren Zukunftsinvestitionen für den Mittelstand.

IV. Die Finanzierungsquellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die eben erwähnte Kreisumlage stellt mit einem Gesamtaufkommen von voraussichtlich rund 120 Mio. Euro die größte und nach wie vor wichtigste Finanzierungsquelle des Landkreises dar. Die Erträge aus der Schulumlage belaufen sich auf rund 41,4 Mio. Euro. Sie sind damit fast so hoch wie die Schlüsselzuweisungen, die sich auf 44,4 Mio. Euro belaufen. Zusammengenommen steigen die Einnahmen aus Kreis- und Schulumlage wegen der deutlich angehobenen Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden um rund 22,8 Mio. Euro. Das Aufkommen aus den Schlüsselzuweisungen geht dagegen um rund 7 Mio. Euro zurück. Damit zieht sich das Land Hessen noch vor der Novellierung des Finanzausgleiches aus der Finanzierung der kommunalen Kreisaufgaben weiter zurück, während die kommunale Familie untereinander die Finanzierung maßgeblich sicherstellt.

Prozentual bedeutet dies, dass die Kreis- und Schulumlage rund 55,4 Prozent der Einnahmen des Landkreises ausmachen. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, wo rund 53,8 Prozent der Einnahmen des Kreises aus Kreis- und Schulumlage stammten.

Das Aufkommen aus den Schlüsselzuweisungen steuert nur noch rund 15,3 Prozent der Einnahmen bei. Im Vorjahr lag die Quote noch bei über 19,0 Prozent.

V. Die Erträge und der Aufwand im Einzelnen

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

zunächst möchte ich der in der politischen Debatte immer wieder geäußerten Legende entgegen treten, es müsse doch ein leichtes sein mit den Einnahmen auszukommen, schließlich seien sie noch nie so hoch gewesen wie jetzt. Diese Sichtweise blendet die Mechanismen im Kommunalen Finanzausgleich, insbesondere im Verhältnis der öffentlichen Aufgabenträger untereinander vollkommen aus. Denn hohe Einnahmen erhöhen auch denklogisch die Ertragskraft und führen damit unmittelbar und sofort dazu, dass es an anderer Stelle höhere Ausgaben gibt, die niemand beeinflussen kann.

Als Beispiel möchte ich die Umlage an den Landeswohlfahrtsverband Hessen benennen. Der Landeswohlfahrtsverband ist der von den Landkreisen und den kreisfreien Städten getragene überörtliche Sozialhilfeträger und unterstützt dabei behinderte und kranke Menschen durch individuelle, bedarfsgerechte Leistungen – unter anderem beim Betreuten Wohnen sowie in voll- und teilstationären Einrichtungen. Für die Berechnung der Umlage des Landeswohlfahrtsverbandes werden die Kreisumlagegrundlagen und die Umlagegrundlage der Städte und Gemeinden herangezogen. Steigen die Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden, steigt bei einem im Übrigen unveränderten Hebesatz auch das Aufkommen aus der Kreis- und Schulumlage, was zu Mehreinnahmen auf der Ebene des Kreises führt.

Sofort steigt aber auch bei einem unterstellten unveränderten LWV-Hebesatz die Umlageverpflichtung gegenüber dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, was die Mehreinnahmen sofort wieder schmälert.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch folgende Anmerkung: Nach wie vor als ärgerlich empfinde ich dabei, dass wir als Landkreis beim LWV die Umlagegrundlagen der Stadt Wetzlar in voller Höhe zugerechnet bekommen. Das führt dazu, dass wir rechnerisch so gestellt werden, als bekämen wir auch die volle Kreisumlage von der Stadt Wetzlar – und darauf zahlen wir dann auch die LWV-Umlage. Dies bevorteilt diejenigen Landkreise, die nicht über eine Sonderstatusstadt im Kreisgebiet verfügen.

Ausdrücklich möchte ich betonen, dass dies kein Vorwurf an die Stadt Wetzlar ist. Denn die Stadt Wetzlar ist nicht verantwortlich für die entsprechende Gesetzgebung. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefordert, die entsprechende Ungerechtigkeit im Finanzausgleichsgesetz zu bereinigen.

Wer aber die bisherigen Modellentwürfe zur Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleiches kennt, der weiß, dass die Bereitschaft zur Bereinigung von Unstimmigkeiten und Ungerechtigkeiten noch nicht besonders ausgeprägt ist. Vielmehr werden wir, das heißt der Landkreis, aber auch die Städte und Gemeinden des Kreises einschließlich der Stadt Wetzlar zu den Verlierern der Neuregelung zählen. Dies ist vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen Belastungen weder sachgerecht noch nachvollziehbar.

Meine Damen und Herren, zurück zu den Zahlen:

Trotz der geschilderten Umstände und den deutlich gestiegenen Erträgen, die um rund 8 Prozent oder 21 Mio. Euro steigen, ist es gelungen, den Anstieg der Aufwendungen auf rund 4 Prozentpunkte zu beschränken. Dies macht eine Steigerung von rund 11,6 Mio. Euro aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

folgende Verbesserungen sind in die Kalkulation zum Haushaltsplan 2015 eingeflossen:

  • höhere Kreisumlage 22,8 Mio. Euro
  • höhere Erstattungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende 0,8 Mio. Euro
  • höhere Erstattungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2,2 Mio. Euro
  • höhere Erstattungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2,5 Mio. Euro
  • höhere Zuweisungen im Asylbereich 2,9 Mio. Euro.

Dem stehen auf der Ertragsseite Verschlechterungen durch die geringere Schulumlage in Höhe von rund 4,7 Mio. Euro und durch die niedrigeren Schlüsselzuweisungen in Höhe von knapp 7 Mio. Euro entgegen.

Bei den Aufwendungen führt ein geringerer Versorgungsaufwand in Form von Zuführungen Zurückstellungen für Beamtinnen und Beamte zu einer Verbesserung in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Als Verschlechterung auf der Aufwandsseite ist die bereits erwähnte LWV-Umlage zu nennen, bei der ein Anstieg von 43,3 auf 46,5 Mio. Euro zu verzeichnen ist. Die Transferaufwendungen steigen weiter um rund 11,8 Mio. Euro auf rund 125,8 Mio. Euro. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen ist auch beim Personalaufwand ein moderater Anstieg von rund 0,8 Mio. Euro zu erwarten.

VI. Unsere Investitionsschwerpunkte in den Schulen

Der Schwerpunkt der Investitionen im Jahr 2015 wird wiederum der Schulbereich ein. Wie bereits eingangs erwähnt sind rund 32,3 Mio. Euro an Investitionen im Schulbereich vorgesehen. Der Schwerpunkt der Schulinvestitionen liegt in folgenden Bereichen, wobei ich Projekte mit einem Volumen von mehr als 1 Mio. Euro Gesamtausgabebedarf benenne:

Beginn der grundhaften Sanierung der Rotebergschule in Dillenburg 100.000 Euro kassenwirksam und VE in Höhe von 1 Mio. Euro
Grundhafte Sanierung der Sporthalle an der Grundschule Haiger (Nutzung durch Grund- und Gesamtschule) 1 Mio. Euro Euro kassenwirksam und als
1 Mio. Euro als VE
Sanierung der Turnhalle an der Wetzbachtalschule Nauborn 1,4 Mio. Euro
Sanierungsmaßnahmen an der Goldbachschule Frohnhausen 1,1 Mio. Euro
Fortsetzung der Sanierung der Wilhelm-von-Oranien-Schule Dillenburg 1,5 Mio. Euro
Sanierung Schulzentrum Frankfurter Straße Wetzlar – vorbehaltlich der entsprechenden Kreistagsbeschlüsse 9 Mio. Euro und zusammen 15,5 Mio. Euro als VE sowie weitere erhebliche Beträge in der mittelfristigen Finanzplanung
Umbau und Erweiterung Gewerbliche Schule Dillenburg 4 Mio. Euro
Grundhafte Sanierung kaufmännische Schule Dillenburg 3 Mio. Euro
Fortführung Komplettsanierung Schwingbachschule Rechtenbach 2 Mio. Euro
Sanierung Holderbergschule Eibelshausen 1,2 Mio. Euro

Gerade bei den nach wie vor derzeit historisch niedrigen Zinssätzen machen die Investitionen wirtschaftlich Sinn, denn durch die lange Zinsbindungsmöglichkeit haben wir Spielräume, die wir bei höheren Zinssätzen schlichtweg nicht hätten.

Sie sehen, der Landkreis investiert weiter kräftig in das Bildungsangebot, was uns sowohl im Standortwettbewerb der Kommunen untereinander, insbesondere aber für die zukunftsorientierte Schul- und Ausbildung wertvoll und hilfreich ist.

Zum Investitionsschwerpunkt Schulbereich zählt auch das Thema Energie und energetische Sanierung. Etwa 350 Gebäude wurden und werden über einen langen Zeitraum saniert und energetisch ertüchtigt sowie mit modernen Energieanlagen ausgestattet. Dieses Vorgehen trägt dazu bei, die Energiewende zu unterstützen, die diesbezügliche Vorbildfunktion des Kreises und den Klimaschutz zu befördern und die Umsetzung des im Frühjahr 2015 vorzulegenden Energie- und Klimaschutzkonzeptes mit konkreten Maßnahmen schon jetzt zu unterlegen. Darüber hinaus investieren wir noch in den Kreisstraßenbau sowie in den Ausbau der Breitbandversorgung.

VII. Der Abschluss

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich danke abschließend allen die an der Erstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2015 beteiligt sind, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen.

Namens des Kreisausschusses darf ich Sie um eine faire und sachgerechte Beratung des Haushaltsentwurfes bitten.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Zurück zur Newsübersicht