Pressespiegel & Aktuelles
Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster
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Haushaltsrede des Landrats im Rahmen der Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
1. Einbringung des Haushaltentwurfes und Übersicht
Sehr geehrte Frau Kreistagsvorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Ihnen heute den vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 25. Oktober 2017 aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vorlegen.
Wir hatten uns im Jahre 2015 entschlossen erstmals einen Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017 aufzustellen. Damit konnten wir in 2017 die Phase der vorläufigen Haushaltsführung vermeiden und unsere Ausschreibungen wesentlich früher veröffentlichen. Dadurch haben wir sehr günstige Ausschreibungsergebnisse erzielen können. Durch diesen Erfolg sehen wir uns bestärkt und haben zum zweiten Mal einen Doppelhaushalt aufgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ausgelöst durch den wirtschaftlichen Einbruch durch die Finanzkrise haben wir in den Jahren 2010 bis 2014 im ordentlichen Ergebnis über 100 Millionen € Fehlbeträge verzeichnen müssen. Der starke Anstieg der Kassenkredite war die Folge. Seit dem Haushaltsjahr 2015 ist die wirtschaftliche Erholung auch bei uns im Haushalt angekommen. Heute kann ich Ihnen einen Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltjahre 2018 und 2019 vorlegen, der sich in die sehr positive Entwicklung der letzten Jahre einreiht. Beide Haushaltsjahre sind nicht nur ausgeglichen. Sie halten auch die gestiegenen Vorgaben des Landes zum Haushaltsausgleich ein.
Nach einem außergewöhnlich guten Jahr 2016 sieht es auch nach dem Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft für das 3. Quartal 2017 so aus, dass wir den Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 3,8 Mio. € abschließen können. Mit einem positiven Jahresergebnis 2017 wäre der letzte Schritt raus aus dem Schutzschirm des Landes gemacht.
Wir haben dann den Weg, den wir 2013 mit dem Abschluss des Schutzschirmvertrages begonnen haben, fünf Jahre früher als vereinbart erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Ausscheiden aus dem Schutzschirm geht einher, dass wir auch für die Zukunft ausgeglichene Haushalte vorlegen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
bevor ich auf das Zahlenwerk eingehe, erlauben Sie mir einige Anmerkungen zu den Rahmenbedingungen des Haushaltsplanes.
2. Kommunaler Finanzausgleich
Wie schon in den letzten Jahren partizipiert der Lahn-Dill-Kreis in den kommenden zwei Jahren an der allgemein guten Lage der öffentlichen Finanzen in Deutschland. Wir profitieren derzeit von Einzelmaßnahmen des Bundes und des Landes sowie von Steigerungen der Finanzausgleichsmasse. Für die Zukunft bleibt aber zu befürchten, dass wir umgekehrt überproportionale Einschnitte hinnehmen müssen, wenn die Steuereinnahmen schwächer wachsen oder sogar sinken.
Die konjunkturelle Dynamik in der Wirtschaftsregion Lahn-Dill ist im Sommer und Herbst 2017 insgesamt sehr robust. Nach dem letzten IHK-Konjunkturbericht sind die Unternehmen an Lahn und Dill weiter auf Wachstumskurs. Der IHK-Klimaindex, Indikator aus aktueller Lagebeurteilung und Erwartung, steigt und signalisiert damit verstärktes Wachstum in der Region. Erfreulich gute Umsatzzahlen und Erwartungen im Exportgeschäft sowie steigende Investitionsplanungen beflügeln die weiteren Erwartungen. So sind die Umlagegrundlagen des Lahn-Dill-Kreises um 10,24% von 308,6 Mio. € in 2017 auf rund 340,2 Mio. € in 2018 gestiegen.
Der Schulumlagehebesatz ist jährlich an den Belastungen aus der Schulträgerschaft auszurichten und gem. § 50 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) so festzusetzen, dass mit der Schulumlage die Kosten der Schulträgerschaft gedeckt werden. In 2018 mussten wir das Defizit aus 2016 in Höhe von rund 2,0 Mio. € und eine Sonderbelastung durch die Abrisskosten bei der Schulbaumaßnahme „Schulzentrum Wetzlar“ in Höhe von ca. 1 Mio. € berücksichtigen. Für 2018 ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Schulumlagehebesatzes um 1,96%-Punkte auf dann 16,45 %.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde eine Steigerung der Umlagegrundlagen von weiteren 3,0% angenommen (gem. Orientierungsdatenerlass). Ohne die Sondereffekte und mit den gestiegenen Schulumlagegrundlagen kann der Hebesatz um 0,95%-Punkte auf dann 15,50% gesenkt werden.
Für das notwendige Aufkommen der Kreisumlage konnten wir den Umlagehebesatz in 2018 auf 34,02% für die Sonderstatusstadt Wetzlar und auf 36,55% für die übrigen Städte und Gemeinden festsetzen. Die Summe der Hebesätze aus Kreis- und Schulumlage wird damit auf 53% begrenzt. Dieses Ziel hatten wir im Koalitionsvertrag vereinbart.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde bei den Schlüsselzuweisungen, den Kreis- und Schulumlagegrundlagen sowie der LWV- und Krankenhausumlage eine weitere Steigerung von jeweils 3 % angenommen.
3. Hessenkasse
Die Kommunen haben einen Anteil an den öffentlichen Ausgaben der bei rund 25 Prozent liegt. Der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen ist mit 13 – 14 Prozent weiterhin nur halb so groß und wird fast ausschließlich wirtschaftskraftbezogen verteilt. Dies ist der wesentliche Grund für das Entstehen von Kassenkrediten.
Das Land Hessen beabsichtigt, im Wege der so genannten „Hessenkasse“ per 1. Juli 2018 alle „echten“ Kassenkredite der hessischen Kommunen in ein Programm der WI-Bank zu überführen. Die Ausgestaltung der Hessenkasse ist zwar noch nicht fixiert. Nach aktuellem Diskussionsstand beträgt das abzulösende Kassenkreditvolumen für den Lahn-Dill-Kreis rund 120 Mio. €. Im Gegenzug müssen für die Hessenkasse jährlich Finanzierungsbeiträge von 25 € / Einwohner/in aufgebracht werden. Für uns bedeutet das rund 6,3 Mio. €. jährlich. Das Land zahlt ebenfalls für uns 6,3 Mio. € und finanziert die Zinsen. In 2028 wären dann die zum großen Teil aus Fehlbeträgen der Jahre 2010 bis 2014 stammenden Kassenkrediten ausgeglichen. Wir gehen davon aus, dass sich der Lahn-Dill-Kreis an der Hessenkasse beteiligt und haben die Zahlungen im Haushaltsplan bereits „eingepreist“.
Das Land hat die Anforderungen an den Haushaltsausgleich ausgeweitet. Nach § 3 Abs. 3 GemHVO soll die Summe des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können. Dies schließt die Beiträge zur Hessenkasse ein und führt dazu, dass im Ergebnishaushalt zahlungsrelevante Überschüsse erzielt werden müssen.
Kritik an der Hessenkasse
Die Hessenkasse finanziert sich im Wesentlichen aus Kommunalen- und Bundesmitteln
Die Einrichtung der Hessenkasse ist notwendig. Hinsichtlich der Finanzierung der Hessenkasse, die zum Löwenanteil aus Mitteln der kommunalen Familie erfolgen soll, ist Kritik zu üben. Beim Finanzierungsanteil aus Bundesmittel handelt es sich um einen Teil der im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehenen Entlastung der deutschen Kommunen um 5 Mrd. Euro ab dem Jahr 2018, welche mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastungen von Ländern und Kommunen umgesetzt wurde. Konkret resultiert der fragliche Betrag von 56,5 Mio. Euro aus dem auf Hessen entfallenden und um die Abführung an den Länderfinanzausgleich reduzierten Anteil an dem um 1 Mrd. Euro erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer als ein Baustein des vorgenannten Entlastungspaketes.
Kritisch ist die seitens des Landes beabsichtigte Fortführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage, welche ursprünglich als Beitrag zum Fonds „Deutsche Einheit“ verwendet wurde, als Umlagebeitrag der hessischen Kommunen zur Hessenkasse.
Aufgezeigt wurde zudem die Unwucht der Finanzierung des Landesprojektes „Hessenkasse“ mit „kommunalen Geld“: Der in Kapitel 1701 des Landeshaushaltes vorgesehene jährliche Finanzierungsbeitrag des Landes in Höhe von 200 Mio. Euro wird lediglich aus dem Landeshaushalt zugeführt, jedoch handelt es sich dabei größtenteils mitnichten um originäre Landesmittel.
Von unserem Spitzenverband wurde zu Recht gefordert, bereits im Landeshaushalt 2018/2019 vorzusehen, dass für den Fall, dass zur jährlichen Finanzierung der Hessenkasse in Summe ein geringerer Betrag als die bislang durch das Land kalkulierten 300 Mio. Euro benötigt wird, die entsprechende jährliche Ersparnis aufgrund des hohen kommunalen Finanzierungsanteils an der Hessenkasse zurück in den KFA fließen muss.
Die Hessenkasse entzieht den Kommunen allgemeine Deckungsmittel. Diese Entwicklung wird durch die Beitragsfreiheit von Kitas, die ebenfalls zur Hälfte aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert wird, verstärkt. Dies wird vermutlich zu erheblichen Steuer- und Abgabenerhöhungen in den Städten und Gemeinden führen.
3. Der Ergebnishaushalt 2018 und 2019
Bei Erträgen von rund 367,8 Mio. € und einem Aufwand von rund 363,1 Mio. € erwarten wir 2018 einen Überschuss in Höhe von 4,7 Mio. €. Der Ergebnishaushalt 2019 schließt ebenfalls mit einem Jahresüberschuss ab, der mit 4,5 Mio. € etwas niedriger ausfällt. Die Überschüsse im Doppelhaushalt 2018 / 2019 sind notwendig, um die Kredittilgungen aus dem Überschuss der Zahlungsmittel aus laufender Verwaltungstätigkeit bestreiten zu können, wie es § 3 Abs. 3 GemHVO vorschreibt.
Die Haupteinnahmequellen bleiben die Kreis- und Schulumlage sowie die Erlöse aus Zuweisungen und Zuschüssen. Den größten Ertragsposten bilden die Kreis- und Schulumlage, die in 2018 gegenüber 2017um 17,4 Mio. € auf insgesamt 186 Mio. € steigen. In 2019 rechnen wir nochmals mit einer Steigerung um 5,2 Mio. €. Etwas mehr als die Hälfte (50,75%) unserer Erträge bringen unsere Städte und Gemeinden auf.
Die Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen gegenüber 2017 in 2018 um 3,5 Mio. € und 2,1 Mio. € in 2019 auf 72,2 Mio. €. Die Landeszuweisungen für Asylbewerber sinken 2018 um 7,2 Mio. €. Dieser Verlust wird aber durch Kostenbeteiligung des Bundes für die Kosten der Unterkunft und Kostenerstattung für Gemeinschaftsunterkünfte Asyl weitgehend kompensiert.
Was die Ausgabenseite angeht, zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Aufwendungen steigen um 5,61% auf 363,1Mio. €. Für das Jahr 2019 müssen wir mit einer Aufwandssteigerung um 1,67% auf 369,2 Mio. € kalkulieren.
Der größte Aufgabenbereich ist der Produktbereich Soziale Leistungen. Er umfasst 36,8% der gesamten ordentlichen Aufwendungen des Lahn-Dill-Kreises. Unter Berücksichtigung der LWV-Umlage, die inhaltlich dem Produktbereich Soziale Leistungen zuzurechnen ist, werden 50,64% erreicht. Diese Aufwendungen gehören zu den sozialen Pflichtaufgaben, bei denen die gesetzlichen Grundlagen der Sozialgesetzbücher sowie Ausführungsbestimmungen des Bundes oder des Landes Hessen über das „ob“ und meist auch das „wie“ der Leistungen entschieden haben, um gleiche Lebensbedingungen zu gewährleisten. Es handelt sich also im Wesentlichen um Pflichtaufgaben, bei denen der Lahn-Dill-Kreis primär eine Vollzugs- und Durchführungsverpflichtung mit sehr eingeschränkten Handlungsspielräumen hat.
Die Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen hat in den letzten Jahren die Bevölkerung, ehrenamtlich Engagierte und die Verwaltung vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Die fiskalischen Auswirkungen auf den Kreishaushalt sind von der Anzahl und Struktur der zugewiesenen Menschen, den unterschiedlichen Erstattungssystemen und einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängig. Trotz Rückgang der Flüchtlingszuzugszahlen werden die flüchtlingsbedingten Aufwendungen nicht sofort sinken. Sie hängen davon ab, wie viele Flüchtlinge auf ihrem Weg in die weitgehende Integration und die wirtschaftliche Eigenständigkeit zu begleiten sind.
Wir gehen davon aus, dass es sich um eine auf mittlere Sicht andauernde Niveauverschiebung der flüchtlingsbedingten Sozialausgaben handelt. Die Verlängerung der Finanzierung der flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen durch Bund und Land ist daher auch für einen mittelfristigen Zeitraum notwendig.
Der zweitgrößte Aufgabenbereich ist der Produktbereich Schulträgeraufgaben. Er umfasst 18% der gesamten ordentlichen Aufwendungen des Lahn-Dill-Kreises. Wir wenden in 2018 insgesamt 65,3 Mio. € für den Betrieb und Unterhaltung unserer 94 Schulen an 99 Standorten mit über 300 Schulgebäuden auf. Für die Bildungsversorgung auf hohem Niveau geben wir 1.955 € für jeden Schüler und jede Schülerin im Lahn-Dill-Kreis aus.
4. Der Finanzhaushalt 2017
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
zur Förderung der Investitionstätigkeit der Schulträger haben Bund und Land ein Kommunalinvestitionsprogramm II aufgelegt. Aus Bundesmitteln erhält der Lahn-Dill-Kreis 25,2 Mio. € für Sanierung, Umbau, Erweiterung von Schulgebäuden, Ausstattungsinvestitionen und die Breitbandversorgung. Trotz eines Eigenanteils in Höhe von 25% (6,3 Mio. €) erweitert das bis 2022 laufende Programm unseren Spielraum für Schulsanierungen in den nächsten Jahren.
Wir stellen im Doppelhaushalt 2018/2019 wiederum hohe Summen für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung. Die Investitionen summieren sich 2018 auf 68,8 Mio. €. In 2019 werden 67,7 Mio. € investiert. Wie auch in den vergangenen Haushaltsjahren entfällt der Löwenanteil (2018 – 62,5 Mio. €; 2019 – 58,3 Mio. €) auf den Bereich der Schulträgeraufgaben. Dies macht deutlich, wie sehr uns die Ertüchtigung der Schulen am Herzen liegt.
In die Grundschulen haben wir im Investitionsplan 2018 und 2019 insgesamt 10,5 Mio. € vorgesehen. Die Gymnasien erhalten in diesem Zeitraum Investitionsmittel in Höhe von 30,1 Mio. €. Die Beruflichen Schulen bilden mit einem Investitionsvolumen von 44,9 Mio. € den Schwerpunkt der Investitionstätigkeit. An den Gesamtschulen sind Maßnahmen in Höhe von 18,2 Mio. € vorgesehen.
Im September haben wir uns hier auf eine alternative Planung für das Schulzentrum Wetzlar verständigt. Damit ging ein langer Diskussionsprozess mit einem sehr guten Ergebnis zu Ende. Nach einer sehr sachorientierten Diskussion haben wir eine Lösung für die beiden Berufsschulen und das Oberstufengymnasium gefunden, die die berechtigten Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Die Käthe-Kollwitz-Schule und die Goetheschule verbleiben am bisherigen Standort. Die Käthe-Kollwitz-Schule wird grundhaft saniert. Die Goethe-Schule wird zum Teil rückgebaut und erhält einen Ersatzneubau. Die Theodor-Heuss-Schule wird auf dem Gelände der Spilburg neu gebaut. Das Vorhaben ist mit 84,3 Mio. € das größte Bauprojekt in der Geschichte des Lahn-Dill-Kreises. Für die breite Zustimmung in diesem Hause bin ich sehr dankbar.
Die Planungen sehen in 2018 und 2019 für Kreisstraßen 4,6 Mio. € vor und im Bereich Innere Verwaltung sind 10 Mio. € vorgesehen.
Ein Großteil dieser Investitionen muss mangels ausreichender Eigenmittel durch Kredite finanziert werden. Im Jahr 2018 rechnen wir mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 46,4 Mio. € und im Jahre 2019 von 40,8 Mio. €. Die Bereitstellung einer modernen lernfördernden schulischen Infrastruktur ist eine wesentliche Aufgabe des Lahn-Dill-Kreises als Schulträger. Angesichts der Wichtigkeit dieser Infrastrukturinvestitionen gehen wir davon aus, dass die Nettokreditaufnahme genehmigt wird. In den Folgejahren soll die Nettokreditaufnahme auf null zurückgefahren werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite 2018 verbleibt mit 135,4 Mio. € auf dem Niveau von 2017. In 2019 kann der Höchstbetrag auf 44 Mio. € abgesenkt werden. Nach der Übernahme der Kassenkredite durch die Hessenkasse wird der Betrag für Spitzenabdeckungen und die Vorfinanzierung von Investitionen benötigt.
Durch die Nettokreditaufnahme vom Kapitalmarkt steigen die Verbindlichkeiten des Kreises aus Investitionskrediten an. Es stehen natürlich auch Vermögenswerte in erheblichem Umfang gegenüber, die den Schülerinnen und Schülern, den Verkehrsteilnehmern und allen Nutzern der kreiseigenen Infrastruktur zugutekommen. Damit bleibt der Lahn-Dill-Kreis im Bereich der Daseinsvorsorge weiter gut aufgestellt und zeigt sehr deutlich wie wichtig uns eine wirkungsvolle Investitionspolitik ist.
5. Bewertung
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich hatte es eingangs schon mal erwähnt: Der Doppelhaushalt 2018/2019 reiht sich ein in die sehr positive Entwicklung der letzten Jahre. Wir halten uns an die Ziele des Koalitionsvertrages und bringen unseren Haushalt wieder ins Gleichgewicht.
Meine Damen und Herren,
wir werden weiter in unsere Infrastruktur investieren.
Der Löwenanteil unseres Investitionsvolumens wird in unsere Schulen fließen. Wir wollen zeitgemäße Raum- und Betreuungsangebote anbieten können, die den gesellschaftlichen und pädagogischen Entwicklungen Rechnung tragen. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe, der wir uns für die langfristige Standortsicherung stellen.
Daneben ist es uns gelungen, Mittel aus den Breitband-Förderprogrammen des Bundes und des Landes zu bekommen.
Wir haben – aufsetzend auf das sehr erfolgreiche – Ausbauprojekt eine Ausschreibung für ein Erweiterungsprojekt gemacht und bereiten zur Zeit die Vergabe vor.
In drei Losen werden wir innerhalb von weiteren 24 Monaten nach Baubeginn in den Siedlungsbereichen die letzten Lücken schließen und in den noch unterversorgten Gewerbegebieten rund 230 Unternehmen unmittelbar mit Glasfaser versorgen.
Außerdem schließen wir alle Schulen unseres Kreises und die Kliniken an das glasfasergestützte Gigabit-Netz an.
Wir werden im Projekt weitere 75 Kilometer Gräben ausheben und schließen, 118 Kilometer Glasfaser einbauen und zusätzliche 69 Multifunktionsgehäuse aufstellen.
Das Ergebnis der Ausschreibung dieses weiteren interkommunalen Gemeinschaftsprojekts zeigt, dass wir voraussichtlich mit den vorgesehenen Mitteln auskommen.
Von Wiesbaden wurde uns zugerufen, dass lahn-dill-breitband bisher alles richtig gemacht hätte und auch weiter auf dem richtigen Weg sei.
Selbstverständlich berichten wir in Abständen über den Lauf der Dinge.
Bei all unseren Pflichtaufgaben dürfen wir nicht vergessen, dass wir insbesondere ehrenamtliches Engagement erhalten und mit entsprechender Förderung ausstatten wollen. Wir werden die Sportförderung von derzeit 235.000 Euro jährlich auf nunmehr 300.000 Euro jährlich erhöhen.
6. Abschließende Hinweise
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke allen, die an der Erstellung des Entwurfs des Doppelhaushalts 2018/2019 beteiligt sind, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 / 2019 entsprechend der Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts in den Kreistag eingebracht. Namens des Kreisausschusses bitte ich Sie um eine faire und sachgerechte Beratung des Entwurfes und danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.