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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster
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Keine unzulässige Einflussnahme auf den Bürgermeisterwahlkampf in Driedorf
Wetzlar/Dillenburg, 9. Juni 2016
Die Kommunalaufsicht wehrt sich gegen den durch das Herborner Tageblatt erweckten Eindruck, dass die Kommunalaufsicht in unzulässiger Weise Einfluss auf den Bürgermeisterwahlkampf in Driedorf nimmt.
Am 3. Juni 2016 hat das Herborner Tageblatt einen Artikel von Redakteur Jörgen Linker („Kreis rüffelte Driedorf“) veröffentlicht – und damit den Eindruck erweckt, die Kommunalaufsicht habe sich aktuell mit der Tätigkeit der Gemeindeverwaltung kritisch auseinandergesetzt.
Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor, Leiter der Kommunalaufsicht, betont noch einmal, dass es sich bei der fraglichen Kritik um eine Kritik aus dem vergangen Jahr handelt (10. Dezember 2015),
Die Kritik ist also nicht aktuell – genau diesen falschen Eindruck hat das Herborner Tageblatt allerdings bei seiner Leserschaft entstehen lassen.
Richtig ist hingegen, dass die seinerzeit zu Recht geäußerte Kritik inzwischen nicht mehr aktuell ist. Die Gemeinde Driedorf hat, wie viele andere Gemeinden, inzwischen den Jahresabschluss für das Jahr 2012 aufgestellt und mit der Kommunalaufsicht eine Vereinbarung über die Aufstellung der folgenden Jahresabschlüsse bis einschließlich des Jahres 2015 getroffen. Die Kommunalaufsicht hat keinen Anlass dazu anzunehmen, dass die Gemeinde Driedorf diese Vereinbarung nicht einhalten wird.
Darüber hinaus gibt die Kommunalaufsicht aus diesem gegebenen Anlass in der Presseerklärung bekannt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2016 unter dem 8. Juni2016 genehmigt wurden. In der Genehmigung wird der Gemeinde gestattet, Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Gesamtbetrag von 740.000 Euro aufzunehmen und Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.326.000 Euro einzugehen. Schließlich dürfen Kassenkredite in Höhe von 750.000 Euro aufgenommen werden.
In den Auflagen ist festgehalten, dass, wie in der bereits erwähnten Vereinbarung festgelegt, die Jahresabschlüsse der Jahre 2013, 2014 und 2015 bis zum Ende des Jahres 2016 aufgestellt sein müssen. Darüber hinaus ist der Gemeindevertretung und der Kommunalaufsicht ein Bericht über die Entwicklung im Haushaltsvollzug 2016 zum Stichtag 30. Juni 2016 bis zum 31. August 2016 vorzulegen. Schließlich ist die Kommunalaufsicht bei Abweichungen im Haushaltsvollzug unverzüglich schriftlich zu informieren, wobei mit der Information beabsichtigte Gegenmaßnahmen darzustellen sind. Für das Jahr 2017 und dessen Haushalt sowie für einen eventuellen Nachtragshaushalt 2016 wird die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes angeordnet. Gleichzeitig wird dabei die Erwartung unterstrichen, dass wie geplant, das Konsolidierungsziel 2017 eingehalten und ein Ausgleich im ordentlichen Ergebnis stattfinden wird. Der umfangreichen Genehmigung (6 Seiten) sind eine Vielzahl von Hinweisen zu entnehmen.
Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor betont abschließend, dass dem Landrat als Behörde der Landesverwaltung, die die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden hat, ein striktes Neutralitätsgebot obliegt. Eine Einflussnahme auf aktuelle Kommunalwahl- und Bürgermeisterwahlkämpfe durch Kritik, wie dies durch das Herborner Tageblatt suggeriert wurde, ist der Kommunalaufsicht ausdrücklich untersagt.
„Wir haben weder in der Vergangenheit noch werden wir in Zukunft unmittelbar vor Wahlen „Rüffel“ an Kreiskommunen, an deren Gremien oder Bürgermeister versenden und darüber die Presse informieren. Eine Einflussnahme auf Wahlkämpfe durch die Kommunalaufsicht wird auch in Zukunft unterbleiben. Dies mag der Presse oder interessierten Kreisen überlassen bleiben, so Strack-Schmalor.
Strack-Schmalor
Verwaltungsdirektor