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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Deutschland

Kommunale Spitzenverbände fordern stärkeres finanzielles Engagement der Landesregierung

Die Kommunalen Spitzenverbände in Hessen haben sich hinsichtlich ihrer zentralen Forderungen zum Doppelhaushalt des Landes für die Jahre 2023 und 2024 verständigt. Wie bereits in den zurückliegenden Wochen in einem gemeinsamen Positionspapier herausgearbeitet, erwarten der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund auf den unterschiedlichsten Themenfeldern ein deutlich verstärktes finanzielles Engagement des Landes, um den großen Herausforderungen für die kommunalen Haushalte wirksam zu begegnen. Der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Matthias Baaß, hierzu: „Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die hohe Inflation führen auch für die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise binnen kürzester Zeit über alle Bereiche hinweg zu stark steigenden Ausgaben.“

Aktuell fordern die drei Spitzenverbände ganz konkret eine höhere Mittelbereitstellung durch das Land für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dessen Finanzierungslage ist bereits jetzt angespannt und dürfte sich aufgrund der Entwicklung der Lohn- und der Energiekosten und notwendiger Investitionen im Lichte der Energie- und Mobilitätswende weiter verschärfen. Für die neue Finanzierungsvereinbarung hatten die Verkehrsverbünde deutlich höhere Bedarfe angemeldet als durch das Land unter Verweis auf angebliche Einsparpotentiale akzeptiert. Der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, konkretisiert die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände: „Es ist aus unserer Sicht erforderlich, dass das Land für die Jahre 2023 und 2024 zum Gelingen der Verkehrswende das volle Mitteldelta im Bereich des ÖPNV in Höhe von mindestens 427,5 Mio. Euro trägt.“

Dringenden Handlungsbedarf sehen die Kommunalen Spitzenverbände auch im Bereich der kommunalen Krankenhäuser. Der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Wolfgang Schuster, beschreibt die Problemlage wie folgt: „Unsere kommunalen Träger mussten in den vergangenen Jahren und insbesondere während der Pandemie in hohem Maße Defizite ihrer Krankenhäuser ausgleichen und entsprechende Zuweisungen aus ihren kommunalen Haushalten gewähren. Dabei tragen alle Kommunen über die Krankenhausumlage bereits in hohem Maße zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen bei, da das Land seiner eigentlichen Finanzierungsverantwortung nur unzureichend nachkommt.“ Gemeinsam mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft fordern der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund daher vom Land eine Erhöhung von dessen Investitionszuweisungen aus originären Landesmitteln um mindestens 150 Mio. Euro p.a. Außerdem haben die drei Verbände in ihren jüngsten Beratungen mit Blick auf die Betriebskosten die Richtigkeit der aktuellen Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft bekräftigt, welche vom Bund einen umgehenden Inflationsausgleich für die Kliniken verlangt, um ungesteuerte Insolvenzen zu verhindern. Nach den Belastungen der Pandemie werden die Krankenhäuser nun durch die Inflation und insbesondere die extrem gestiegenen Energiepreise getroffen. Ein Inflationsausgleich auf Bundesebene ist daher nach Einschätzung auch der kommunalen Vertreter zur Vermeidung von Personalabbau und der Schließung ganzer Häuser dringend geboten.

Ein bereits seit vielen Jahren strittig diskutiertes Thema ist hingegen die Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV). Hier fordern die kommunalen Spitzenverbände mit Blick auf den Doppelhaushalt des Landes mindestens 100 Mio. Euro p.a. zusätzlich zur Unterstützung des LWV. Hintergrund dieser Forderung ist, dass sich der LWV neben der Erbringung „systemwidriger Leistungen“ und deutlicher Tarifsteigerungen mit stark steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe konfrontiert sieht. Diese Entwicklungen führen zu einer Jahr für Jahr erheblich steigenden LWV-Umlage, wodurch die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte alleine im Jahre 2022 mit 129,8 Mio. € zusätzlich belastet wurden und mittelbar auch der kreisangehörige Raum belastet werden wird.

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