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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Kommunalfinanzen – IHK Lahn-Dill

Kernforderung: Die IHK Lahn-Dill fordert den Gesetzgeber auf, ein einfaches, transparentes und den Standortwettbewerb förderndes System im Kommunalen Finanzausgleich einzuführen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Die finanzielle Handlungsfähigkeit und eigene Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen müssen dabei gestärkt werden, damit sie gerade in Zeiten der Globalisierung als Partner der Unternehmen die regionalen Standortbedingungen zukunftsfähig weiterentwickeln können.

Sachverhalt

Seit 2009 haben 2/3 der Kommunen im IHK-Bezirk ihre Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer erhöht, in den meisten Fällen aufgrund erheblichen Drucks durch die Landesregierung.

Der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in unserem IHK-Bezirk hat sich in diesem Zeitraum um 23 Prozentpunkte (von 323 auf 346%) und der für die Grundsteuer B um 39 Prozentpunkte (von 255 auf 294%) erhöht. Dies belastet nach unseren Schätzungen die Mitgliedsunternehmen der IHK Lahn-Dill jährlich mit rund sieben Millionen Euro zusätzlich alleine bei der Gewerbesteuer. Effekte aus den parallel erfolgenden deutlich massiveren Grundsteuererhöhungen sind dabei nicht berücksichtigt. Legt man den angekündigten Nivellierungshebesatz von 357 zu Grunde, erhöht sich die Zusatzlast auf über 10 Mio/a. Dies entspricht einer Erhöhung der Gesamtsteuerlast auf Unternehmensebene um ca 5% (des Steuersatzes um gut 2%). Angesichts der auch zukünftig zu erwartenden Spreizung der Hebesätze dürfte der Anstieg tatsächlich deutlich darüberliegen.

Falls sich die Rahmenbedingungen der Kommunalfinanzierung nicht verbessern, sind bei unverändert schwieriger Haushaltslage der Kommunen weitere Anstiege der Hebesätze mit nachteiligen Folgen für unsere Mitgliedsunternehmen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu erwarten.

Der Hessische Staatsgerichtshof hat im Jahr 2013 wesentliche Vorschriften des hessischen Finanzausgleichgesetzes als nicht verfassungsgemäß erklärt. Die Stadt Alsfeld hatte dagegen geklagt, dass das Land 2011 die Finanzausgleichsmasse des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) dauerhaft um 360 Mio. Euro verringert hat. Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 muss nach den Vorgaben des Gerichts eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs erfolgen.

Der Staatsgerichtshof hat vor allem vorgegeben, den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Finanzbedarf der Kommunen zu bestimmen. Aus diesem Bedarf ist die erforderliche Finanzausstattung der Kommunen abzuleiten. Diese Ausstattung ist den hessischen Kommunen vom Land zu gewährleisten. Die Landesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgestellt, der derzeit beraten wird und im Sommer vom Landtag verabschiedet werden soll. Nach ersten Berechnungen der Landesregierung wäre die Finanzausgleichsmasse in etwa so hoch wie der Wert aus dem Jahr 2014 mit ca. 4 Mrd. Euro.

Im Modell des hessischen Finanzministeriums für den KFA 2016 soll der Nivellierungshebesatz bei der Gewerbesteuer in den kreisangehörigen Kommunen von 310 auf 357 Prozent und in den kreisfreien Städten von 310 auf 454 Prozent angehoben werden. Der Satz bei der Grundsteuer B soll bei den kreisangehörigen Kommunen von 220 auf 365 Prozent und bei den kreisfreien Städten von 220 auf 492 Prozent steigen. Die Nivellierungshebesätze bewirken, dass die Steuerkraft bei den Realsteuern für alle Kommunen einheitlich auf die Basis derselben Hebesätze gestellt wird. So haben Entscheidungen vor Ort keinen unmittelbaren Einfluss auf die individuelle Zuteilung der Schlüsselzuweisungen. Zudem wird der Anreiz erhöht, eigene Steuereinnahmen zu generieren, da diese, soweit sie auf Hebesätze zurückzuführen sind, die die Nivellierungshebesätze übersteigen, nicht auf die Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune angerechnet werden. Es ist zu erwarten, dass Kommunen ihre Hebesätze erhöhen werden, um im Kommunalen Finanzausgleich keine Nachteile in Form von geringeren Zuweisungen zu erfahren. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass das Land gezielt die Einnahmen und die Steuerkraft der Kommunen nach oben treibt, um die zum Ausgleich des kommunalen Ausgabenbedarfes notwendigen Landesmittel reduzieren zu können. Die kommunalen Steuererhöhungen verhelfen dem Land dazu, zukünftige Landeshaushalte von Zuweisungen an die Kommunen zu entlasten.

Im neuen KFA-Modell will das Land künftig mittels einer neuen Solidaritätsumlage nicht unbedeutende Summen von finanzstarken zu finanzschwachen Kommunen umverteilen. Steuerstarke Kommunen müssen dann einen Teil ihrer Einnahmen zur Finanzierung des KFA abführen.

IHK-Standpunkt

Die im Zuge der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs geplante Anhebung der Nivellierungshebesätze lehnen wir ab. Wir befürchten, dass mit einer Erhöhung der Nivellierungshebesätze die kommunale Steuererhöhungsspirale weiter beschleunigt wird. Diese fiktive Heraufsetzung der Finanzkraft der Gemeinden ist gefährlich für unseren Wirtschaftsstandort. Denn dadurch werden Kommunen gezwungen, den Hebesatz der Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen und der Mechanismus zur Anhebung von Gewerbe- und Grundsteuerhebesätzen auf breiter Front beschleunigt sich noch weiter. Langfristig ist die Entwicklung immer weiter steigender Hebesätze standortschädlich für viele Kommunen, die mit niedrigen Hebesätzen bisher Standortnachteile wie z.B. bei Erreichbarkeit oder Infrastruktur ausgleichen konnten. Durch die Herausforderung des demographischen Wandels sind gerade diese Kommunen zusätzlich gefordert, im Bereich der weichen Standortfaktoren Angebote zu erhalten und auszubauen. Anstatt kontraproduktive Hebesatzerhöhungen zu verordnen, sollte das Land Anreize zur interkommunalen Kooperation setzen und der kommunalen Selbstverwaltung größere eigenverantwortliche Spielräume bei der Ausgestaltung der Pflichtaufgaben (Standards) einräumen.

Die vorgesehene Solidaritätsumlage sehen die IHKs ebenfalls kritisch. Sie kann dazu führen, dass Kommunen nach Zahlung der Solidaritätsumlage Schulden aufnehmen müssen, die ohne Zahlung der Solidaritätsumlage einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar Überschüsse gehabt hätten. Eine derartige Situation entspricht exakt derjenigen, die das Land Hessen beim Thema Länderfinanzausgleich (LFA) beklagt. Danach würde das Land Hessen schon seit längerem Überschüsse erwirtschaften, wenn es nicht so hohe Ausgleichszahlungen an finanzkraftschwächere Bundesländer zahlen müsste. Aus unserer Sicht ist diese Klage der hessischen Landesregierung zum LFA berechtigt. Wir fragen uns deshalb: Warum führt die Landesregierung mit der Solidaritätsumlage im KFA eine dem Leistungsprinzip widersprechende Umlage ein, die sie im LFA zu Recht beklagt? Gegen eine solche Umlage sprechen laut Institut Finanzen und Steuern zudem verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Kommmunale Finanzausgleich sollte den gesunden Standortwettbewerb der Kommunen begünstigen. Gewerbesteuerzugewinne sollten deshalb in den Kommunen verbleiben und nicht abgeschöpft werden.
Zudem wird das KFA-System durch diese neue interkommunale Umlage in den Berechnungen komplizierter und nicht einfacher. Eine Neuordnung des KFA sollte das Regelwerk vereinfachen und zugleich seine Treffsicherheit erhöhen.Daran darf zumindest gezweifelt werden. Dies zeigt auch die breite Kritik auf Seiten der Kommunalen Spitzenverbände, der Kommunen und der Landkreise. Zudem zeigen die Nachbesserungen von Januar 2015, dass das KFA-System durch zusätzliche Ergänzungsansätze noch weiter aufgebläht und das Regelwerk noch unübersichtlicher wird. Die vielfältigen Sonderregeln fördern zusätzliche Bedarfe und heben sich in ihren Wirkungen teilweise auf, weil sie aus derselben Verbundmasse bedient werden müssen. Daher sollte man nicht versuchen, den Finanzausgleich durch zu viele Einzelfallregelungen zu perfektionieren.

Beim vertikalen Finanzausgleich sollte das Konnexitätsprinzip auf der Ausgabenseite konsequent Anwendung finden. Das Hauptproblem besteht darin, dass Bund und Länder häufig Regeln für Auftragsangelegenheiten und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben beschließen. In der Praxis ist der angemessene Kostenausgleich für die Kommunen stets umstritten.

Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Kommunen und Landkreise durch das neue Modell Zuweisungen erhalten, die unabhängig von der tatsächlichen Steuereinnahmesituation des Landes sind. In der noch geltenden Regelung ist dies anders. Sinkende Steuereinnahmen des Landes führten bislang zu sinkenden KFA-Zuweisungen an die Kommunen. Das Risiko finanzieller Ausfälle für Kommunen und Landkreise ist im neuen Modell deutlich geringer.

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