Pressespiegel & Aktuelles

Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 2337 Tagen veröffentlicht wurde.

Kreis ermittelt illegale Security-Unternehmen auf Volksfesten

In rund einem Drittel heimischer Volksfeste war Security unerlaubt im Einsatz

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Das Land Hessen hat im Frühjahr 2016 die Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe von den Städten und Gemeinden auf die Landkreise übertragen. Sonderstatusstädte wie Wetzlar, die mehr als 50.000 Einwohner haben, behalten diese Aufgabe.

Bewachungsunternehmen müssen eine Erlaubnis nach dem § 34a der Gewerbeordnung (GewO) haben. Voraussetzung dafür ist eine Mindestqualifikation, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Haftpflichtversicherungsschutz für den Unternehmer.

Bei ersten Kontrollen von Bewachungsunternehmen wurden den Kreisbeamten Namen von Personen genannt, die mutmaßlich illegal als Security auf heimischen Volksfesten auftreten sollen. Nach ersten Recherchen merkten die Beamten: Diesen Missstand scheint es öfter zu geben. Der Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht des Lahn-Dill-Kreises ließ sich nach den ersten Erkenntnissen von den Gemeinden die Volksfeste und ähnliche Veranstaltung benennen, wer diese ausrichtet und welches Bewachungsunternehmen vor Ort tätig war. War das nicht bekannt, wurden die Veranstalter aufgesucht und befragt. Das Ergebnis: In rund einem Drittel aller Volksfeste war Security unerlaubt im Einsatz.

Illegale Sicherheitsunternehmer setzen in der Folge auch illegal Mitarbeiter ein, denn die müssen der Behörde gemeldet werden. Auch das Personal muss über eine Mindestqualifikation verfügen und wird hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit überprüft. In einigen Fällen hat die Kreisverwaltung die Ermittlungsergebnisse zudem an andere Behörden abgegeben, z. B. wenn das Unternehmen außerhalb des Kreises seinen Sitz hat und im Lahn-Dill-Kreis nur ein- oder zweimal unerlaubt tätig war. In zwei Fällen sind vor einigen Wochen Bußgeldbescheide über einmal 300 Euro und einmal 2.000 Euro gegen unerlaubt tätige Security-Unternehmen ergangen. Inzwischen sind die Bescheide bestandskräftig geworden.

Landrat Wolfgang Schuster empfiehlt den Vereinen als Veranstalter von Volksfesten: „Lassen Sie sich vor einer Beauftragung eines Security-Unternehmens dessen Erlaubnis nach § 34a der GewO zeigen. In Zweifelsfällen können Sie auch bei den Landratsämtern nachfragen.“ Landrat Schuster ist die Sache im Interesse und zum Schutz der Veranstalter, aber auch der Volksfestbesucher wichtig, denn man kann in der Kreisverwaltung auch nicht ausschließen, dass die Vereine selbst in die Bredouille kommen können, wenn sie ein illegales Bewachungsunternehmen einschalten und dadurch ein Schaden entsteht. Es ist möglich, dass die Veranstalterhaftpflicht der Vereine dann nicht greift und der Verein auf einem eventuellen Schaden sitzenbleibt oder gar regresspflichtig wird, heißt es aus der Kreisverwaltung. Gerade bei Körperverletzungsdelikten kann das nicht nur für das Opfer, sondern auch für die Vereine böse Folge haben.

Ein weiterer Tipp kommt aus dem Kreishaus: In manchen Verträgen oder auf Quittungen haben die Sicherheits-Unternehmer nur eine Phantasie-Bezeichnung an Stelle eines vollständigen Namens oder einer im Handelsregister eingetragenen Firma (z. B. GmbH oder Unternehmergesellschaft) angegeben. Auch das sollten die Vereine nicht hinnehmen, denn Unternehmen, die sauber arbeiten, haben kein Problem mit Transparenz.

Ihr Ansprechpartner beim Lahn-Dill-Kreis für Fragen zum Thema ist Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor, Tel. 06441 407-2000, E-Mail: reinhard.strack-schmalor@lahn-dill-kreis.de.

Pressekontakt:
Susanne Müller-Etzold, LDK-Pressestelle, Tel. 06441 407-1105
E-Mail:

Zurück zur Newsübersicht