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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Lahn-Dill-Kreis

Kreis-Gesundheitsamt stockt Personal auf für Kontaktpersonennachverfolgung

Viele Neuinfektionen und dauerhaft rund 1.000 aktive Corona-Fälle fordern Gesundheitsamt stark / Direkte Kontaktpersonen sollen sich selbst isolieren

Wetzlar / Herborn (ldk). Das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises kann die Kontaktpersonen von positiv getesteten Menschen im Lahn-Dill-Kreis derzeit allenfalls verzögert erreichen. Mit aktuell 1.014 aktiven Corona-Fällen (Stand: 25. März 2021) sowie einer stets erhöhten Anzahl an täglichen Neuinfektionen – heute plus 129 – ist es den Mitarbeitenden zwar möglich, die Infizierten zu erreichen und zu beraten. Alles darüber hinaus ist momentan allerdings nicht zu gewährleisten. Auf jeden Infizierten kommen in der Regel mehr als fünf direkte Kontaktpersonen. Das bedeutet, dass insgesamt mehr als 5.000 Personen zu kontaktieren wären. Insgesamt arbeiten derzeit 140 Personen in Voll- und Teilzeit für das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises. Darunter befinden sich externes Personal aus dem medizinischen Bereich, Personal der Bundeswehr, Bundes- und Landesbedienstete, Containment-Scouts sowie das Stammpersonal des Kreis-Gesundheitsamtes (59 Personen). Insgesamt sind 110 der 140 Mitarbeitenden aktuell für die Nachverfolgung der Kontaktpersonen im Einsatz, in Voll- und Teilzeit an sieben Tagen in der Woche.

„Wir hoffen, dass wir zeitnah neue Kolleginnen und Kollegen zur Unterstützung unseres Gesundheitsamtes gewinnen können und rufen deshalb noch einmal im Rahmen der Containment-Scouts Initiative des Robert-Koch-Institutes auf, sich bei uns zu bewerben“, äußert sich Landrat Wolfgang Schuster am Donnerstagvormittag. Unter www.lahn-dill-kreis.de/corona finden Interessierte weitere Informationen und die Möglichkeit sich zu bewerben, um das Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung der Kontaktpersonen zu unterstützen. „Bis wir mit Verstärkung rechnen können, bitte ich alle Menschen im Lahn-Dill-Kreis, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, ihre Kontakte selbst darüber zu informieren. Es ist wichtig, dass sich diese Kontakte dann ohne behördliche Aufforderung isolieren und in Quarantäne begeben, um das Virus nicht weiter zu verbreiten,“ fährt der Landrat fort. Doch wie können Betroffene ihre Quarantäne dokumentieren, wenn sie zunächst nicht direkt vom Gesundheitsamt kontaktiert werden und sich selbstständig in Isolation begeben?

Anordnung durch das Gesundheitsamt, Dokumentation und Quarantänepflicht

Positive Testergebnisse nach einem PCR-Test führen dazu, dass auch die Haushaltsangehörigen sich eigenständig und unmittelbar in Quarantäne begeben müssen. Diese folgt unmittelbar aus dem Gesetz und muss daher nicht vom Gesundheitsamt gesondert angeordnet werden. Die Dauer der eigens angetretenen Quarantäne eines Haushaltsangehörigen beträgt 14 Tage ab dem Tag der Vornahme des Testes der positiv getesteten Person. Wer als Indexfall, also als positiv Getesteter, oder Haushaltsangehöriger in Quarantäne berufstätig ist oder ein Kind mit einer Corona-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson der Kategorie 1 zu betreuen hat, muss den Grund seiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz seinem Arbeitgeber gegenüber in der Regel nachweisen. Am Ende der Quarantäne stellt das Gesundheitsamt eine Kurzbescheinigung aus, die dann auch als Nachweis der stattgefundenen Quarantäne vorgelegt werden kann. Alternativ ist es ebenfalls möglich, das positive Testergebnis des Haushaltsangehörigen mit dessen Einverständnis dem Arbeitgeber vorzulegen, so dass daraus die Quarantänepflicht abgeleitet werden kann.

Andere Kontaktpersonen sind, solange das Gesundheitsamt sie noch nicht kontaktieren konnte, um festzustellen, ob gegen sie als sehr enger Kontakt Quarantäne anzuordnen ist, nicht zur Isolierung verpflichtet. Die dringende Bitte des Landrates, sich dennoch zu isolieren, ist als extrem wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Virusverbreitung notwendig. Wenn dies wegen Fehlens der abschließenden Klärung durch das Gesundheitsamt im Einzelfall Probleme bereitet, sollte auf jeden Fall das Verlassen der Isolierung auf ein Minimum beschränkt bleiben und von der Möglichkeit der Antigen-Schnelltests Gebrauch gemacht werden, um mögliche Gesundheitsrisiken für Mitmenschen zu vermeiden.

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