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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 2299 Tagen veröffentlicht wurde.

Kreis patzte nicht bei Bauvergaben

Landrat und Schuldezernent nehmen Stellung zum Prüfbericht

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): „Revision kritisiert Verstöße gegen Vergaberichtlinien bei vier Schulbauprojekte“ – dies war Ende letzten Jahres in der heimischen Presse zu lesen. Bezug genommen wurde auf einen Prüfbericht der Abteilung Revision des Lahn-Dill-Kreises. Demnach hat die Kreisverwaltung bei vier Schulbauprojekten im Jahr 2012 die Vergaberichtlinien nicht beachtet.

Landrat Wolfgang Schuster und Heinz Schreiber, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent bedauern, dass in den Gremien (Fachausschuss und Kreistag) leider noch keine Klarstellung erfolgen konnte. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger hier die Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergebnissen des Prüfberichtes.

  1. Europaweite Ausschreibung – Lahn-Ulm Schule Leun-Biskirchen

Im Prüfbericht wurde angemerkt, dass eine europaweite Ausschreibung notwendig gewesen wäre. Dies entspricht nicht den Tatsachen: Nach Kostenschätzung (diese liegt ausführlich vor) wurde das Planungsbüro gebeten, ein Honorarangebot abzugeben. Dieses Angebot lag bei 151.000,00 Euro netto und somit deutlich unter dem damals geltenden Schwellenwert von 200.000,00 Euro netto. Bedingt durch Änderungen (Anbau, Änderung Dachform, energetische Sanierung mit Investpaktförderung) lag das Honorar in der Schlussrechnung bei 220.000,00 Euro. Die zusätzlichen Maßnahmen wurden in einem 2. Bauabschnitt abgewickelt, für den es einen gesonderten Haushalts-Ansatz mit entsprechender Begründung gab.

  1. Wertgrenzen – Pestalozzischule Herborn-Schönbach

Der Prüfbericht bemängelt die Nichteinhaltung von Wertgrenzen. Dies trifft nicht zu. Die Wertgrenzen bestimmen die Art der Ausschreibung. Unter 100.000,00 Euro ist es eine „freihändige Vergabe“, über 100.000,00 Euro eine beschränkte Ausschreibung. Maßgebend ist die Kostenberechnung und nicht, wie im Bericht festgestellt, die Auftragsvergabe. Die Wertgrenzen sowie deren Anwendung sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB; heute Vergabegesetz) geregelt. Zudem ist einleuchtend, dass niemand das Submissionsergebnis vorhersehen kann (Submission = Angebote werden geöffnet und gekennzeichnet).

  1. Stundenlohnarbeiten

Der Prüfbericht kritisiert, dass zu viele Arbeiten nach Stundenlohn ausgeschrieben wurden. Stundenlohnarbeiten auszuschreiben ist grundsätzlich zulässig. Sie müssen jedoch auf das Minimum beschränkt werden. Bei Sanierungen ist dies ein schwierig zu kalkulieren und kommt eher einer Einschätzung nahe.

Wolfgang Schuster und Heinz Schreiber sind sich einig: „In der Zusammenfassung des Prüfberichtes entsteht der der Eindruck, dass an allen geprüften Schulen gegen das Vergaberecht verstoßen wurde. Tatsächlich handelt es sich hier um einen Einzelfall. Die Fachabteilung leistet Erstaunliches, stemmt viele Bauvorhaben mit zum Teil großem Volumen und arbeitet sowohl fachlich als auch rechtlich in hervorragender Weise.“

Ansprechpartner beim Lahn-Dill-Kreis für Fragen zum Thema: Heinz Schreiber, Tel. 06441 407-1210, E-Mail:

Pressekontakt:

Susanne Müller-Etzold, LDK-Pressestelle, Tel. 06441 407-1105
E-Mail: [

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