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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Kreisausschuss beschließt Maßnahmen zum Schutzschirm

Kreistag entscheidet abschließend am 04.02.2013

Wetzlar/Dillenburg, 12. November 2012

Wenn der Lahn-Dill-Kreis die für ihn vom Land reservierten Finanzmittel in Höhe von 65 Mio. Euro erhalten wolle, so würden dazu einschneidende Konsolidierungsschritte erwartet, leitet Landrat Schuster die Erläuterung der jetzt vom Kreisausschuss beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ein. Er habe zur Vorbereitung zunächst die einzelnen Maßnahmen identifiziert und mit dem Regierungspräsidium und dem Finanz- und Innenministerium vorbesprochen. „Es hätte nichts gebracht, wenn ich Maßnahmen vorschlage, die hinterher vom Land nicht akzeptiert würden“, so Landrat Schuster. Da neben dem Sozialetat, dessen Sätze im Wesentlichen gesetzlich festgeschrieben seien, die Schulträgerschaft eine der wesentlichen Aufgaben der hessischen Landkreise sei, sei es zunächst erforderlich gewesen, sich damit auseinanderzusetzen.

Verzicht auf 14 Mio. Euro Investitionen – Einsparungen von 516.000 Euro jährlich

Auch wenn es zu schmerzhaften Entscheidungen kommen müsse, so Landrat Schuster, seien die vom Kreisausschuss beschlossenen und dem Kreistag zur abschließenden Entscheidung vorgelegten Einzelmaßnahmen insgesamt jedoch ausgewogen und begründet. Im Einzelnen stellt Landrat Schuster dar, dass beispielsweise die Schließung der Grundschule Atzbach zu Einsparungen in Höhe von 70.000 Euro pro Jahr führe. Die Schließung der Ludwig-Erk-Schule schlage mit 175.000 Euro jährlich zu buche. Die Zusammenlegung der Scheldetalschule in Niederscheld und der Schelderwaldschule in Oberscheld führe zu einer Aufwandsreduzierung in Höhe von 114.000 Euro pro Jahr. Auch die Zusammenlegung der beiden Schulen in Frohnhausen (Goldbachschule und Schule am Brunnen) würde zu Einsparungen in Höhe von 73.000 Euro im Jahr führen.

Dabei dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass neben diesen immens wichtigen Einsparungen im laufenden Betrieb bei einer Fortführung der Schulen ansonsten Investitionen in erheblicher Höhe getätigt werden müssten. Eine Fortführung der Ludwig-Erk-Schule in der bisherigen Form sei nur mit Investitionen von 3,8 Mio. Euro möglich. Wenn die Grundschule in Atzbach verbleiben solle, wäre eine Investition von mindestens 1,7 Mio. Euro erforderlich. Die Zusammenlegung der beiden Schulen in Niederscheld und Oberscheld mache Investitionen in Höhe von 2,7 Mio. Euro entbehrlich. Und auch durch die Zusammenlegung der beiden Schulen in Frohnhausen könnten Investitionen in Höhe von 2,8 Mio. Euro eingespart werden.

Jede Medaille hat zwei Seiten

Die Zusammenlegung der Grundschulen Niederscheld und Oberscheld am Standort Oberscheld stelle eine Standortsicherung für Oberscheld dar. Eine Integration der Grundschule am Brunnen in Frohnhausen und der Rothebergschule in Frohnhausen sichere den Standort Rothebergschule und dem Dillenburger Stadtteil ein umfassendes Schulangebot vor Ort. Ähnlich verhalte es sich in Lahnau, wo eine Zusammenlegung der Grundschulen in Atzbach und Waldgirmes den Grundschulstandort Waldgirmes langfristig sichere.

Alle vom Kreisausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigten den Demographischen Wandel in der Region. Die Finanzierung von Leerständen sei keine Investition in die Zukunft, so Schuster. Demographie bedeute nicht nur den Neubau von Alten- und Pflegeheimen, sondern auch die Anpassung des benötigten Schulraumes an die sich verändernde Gesellschaft.

Als weitere Maßnahme benennt Landrat Schuster auch die vom Kreistag bereits beschlossene Zusammenlegung der Kestner-Schule und der Eichendorff-Schule in Wetzlar, durch die Investitionskosten in Höhe von 3 Mio. Euro am Standort Dalheim eingespart werden könnten. Es ist, so Landrat Schuster, bei allem Verständnis für die vor Ort bekanntgegebenen Argumentationen schwerlich nachvollziehbar, dass an der einen Stelle Schulraum leer stehe und an der anderen Stelle mit erheblichem Investitionsaufwand Schulraum saniert werden solle. Schließlich müsse man im Blick behalten, dass der Landkreis letztlich Geld ausgebe, über welches er gar nicht verfüge. Sämtliche Maßnahmen seien nur durch Kreditaufnahmen zu finanzieren. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse, die künftig Kreditaufnahmen nur in der Höhe zulasse, wie ihr auch Tilgungsleistungen gegenüber stünden, seien diese Investitionen auch nicht mehr in einem mittel- oder langfristigen Zeitraum zu finanzieren. Dazu komme, so der Landrat, dass sämtliche Investitionsvorhaben unter einem Einzelkreditgenehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde stünden Diese habe zu erkennen gegeben, dass dann, wenn Alternativen bestünden, keine Einzelkreditgenehmigung für Investitionsmaßnahmen mehr erteilt würde. Aber auch wenn der Landkreis die Finanzmittel aus dem Kommunalen Schutzschirm nicht in Anspruch nehmen würde, müsse man davon ausgehen, dass die entsprechenden Investitionsmaßnahmen nicht mehr verwirklicht werden dürften. Das bisherige Gemeindewirtschaftsrecht billige der Aufsichtsbehörde entsprechende Genehmigungsvorbehalte für Kredite zu.

Wir investieren um zu sparen

Ebenfalls Stellung nimmt Landrat Schuster zu dem Vorwurf der Kritiker, es würden Maßnahmen gestrichen und der Kreis leiste sich gleichzeitig einen Verwaltungsneubau. Hierzu erläutert der Landrat, dass der Verwaltungsneubau in Wetzlar aus mehreren Gründen erforderlich sei und dazu nach eingehender finanzieller Prüfung unter Beteiligung der Aufsichtsbehörde die wirtschaftlichste Maßnahme darstelle. Zum einen würden mit Ausnahme der Kfz-Zulassungsstelle sämtliche Liegenschaften in Wetzlar zusammengeführt. Bisher sei der Landkreis noch an den Standorten Karl-Kellner-Ring, Gewerbepark Spilburg, Turmstraße und Eduard-Kaiser-Straße präsent. Des Weiteren sei das bisher am Karl-Kellner-Ring vorhandene ehemalige Sparkassengebäude in energetischer und in brandschutztechnischer Hinsicht ein „Totalschaden“ und nur noch für einen kurzfristigen Zeitraum nutzbar.

Schuster erklärte, dass das Gebäude aus den 1960er Jahren stamme und weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll weiter unterhalten werden könne. Nach einem Kreishausneubau würden Unterhaltungskosten von rund 1,2 Mio. Euro jährlich entstehen. Von diesem Betrag seien allein 500.000 Euro Abschreibungen. Da Abschreibungen nicht auszahlungswirksam seien, könnten sie zur Refinanzierung anderweitig erforderlicher Investitionen dienen. Derzeit verursachten die Liegenschaften in Wetzlar ebenfalls einen Gesamtaufwand in Höhe von 1,2 Mio. Euro, der allerdings direkt aus der Kasse des Kreises abfließen würde. Insbesondere die hohen Energiekosten würden dabei der Kreiskasse zu schaffen machen. Durch einen Neubau könnte die Energiekosten erheblich abgesenkt werden. Daher sei die Maßnahme bei aller verständlichen Kritik auch wirtschaftlich und könne nicht gegen andere Maßnahmen aufgerechnet werden.

Alternativen seien in den vergangenen Jahren mehrfach geprüft worden und stünden im innerstädtischen Umfeld von Wetzlar nicht zur Verfügung.

Verständnis zeigte der Landrat auch für die Vertreter von dem Förderverein Lenste, die sich für einen Erhalt der Jugendfreizeiteinrichtung einsetzten. Allerdings, so der Landrat, sei die Schließung des Jugendzeltlagers Lenste zum einen wegen des Ausscheidens des Verwalterehepaares möglich und zum anderen auch diejenige Einzelmaßnahmen, die mit Abstand die weitreichenste wirtschaftliche Tragweite besitze. Schuster wirbt um Verständnis dafür, dass er es nicht zulassen könne, dass dafür gesetzliche Pflichtaufgaben vernachlässigt würden. Denn der nur mit sehr schmerzhaften Schritten erreichbare Haushaltsausgleich müsse ohnehin erreicht werden – mit oder ohne Schutzschirm. Im Übrigen bedeute die Schließung des Zeltlagers nicht, dass keine Freizeitfahrten mehr stattfänden. Diese würde es natürlich weiterhin geben, nur eben an andere und wechselnde Standorte.

Schuster verdeutlichte, dass der Kreistag voraussichtlich am 04.02.1013 abschließend entscheiden werde und er selbst eine lebhafte Debatte erwarte. Klar sei allerdings, dass ein Paket geschnürt werden müsse, was spätestens zum Jahre 2020 den Haushaltsausgleich des Lahn-Dill-Kreises sicherstelle. Ansonsten rückten die Mittel aus dem Kommunalen Schutzschirm des Landes in unerreichbare Ferne. Alternativen zu den einzelnen vom Kreisausschuss beschlossenen Maßnahmen seien dabei denkbar, sofern das Gesamtvolumen der erzielten Einsparungen eingehalten werden könne, so Wolfgang Schuster abschließend.


Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
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