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Lahn-Dill-Kreis

Kreiseigene Hallen öffnen für Sportbetrieb

Lahn-Dill-Kreis passt Landesverordnung zur Lockerung der Maßnahmen individuell an / Hallen können ab 15. Mai genutzt werden

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Im Lahn-Dill-Kreis können Sportvereine ab dem 15. Mai 2020 die kreiseigenen Sporthallen wieder zum Training nutzen. Grundlage dieser Lockerung ist die aktuelle Verordnung der Hessischen Landesregierung vom 7. Mai 2020. Dabei bleibt das oberste Gebot nach wie vor die Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen. "Optimaler Vereinssport sieht sicherlich anders aus. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir eine Pandemie bekämpfen – ohne Medikamente und Impfstoff. Die eingeschränkte Öffnung der Hallen in diesen Zeiten ist ein Kompromiss", betont Landrat Wolfgang Schuster. am Samstagvormittag.

Ab kommendem Freitag können die Sportvereine im Lahn-Dill-Kreis ihren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. "Wir erarbeiten aktuell einen Hygieneplan als Ergänzung zu den Sporthallensatzungen. Der Erlass des Landes stellt sich sehr theoretisch dar. Wir müssen ordentlich nacharbeiten“, äußert sich Schuster weiter. So müsse man deutlich zwischen den Sportarten unterscheiden. Geräteturner können den geforderten Mindestabstand beispielsweise einhalten. Was aber bedeutet das Abstandsgebot für Mannschaftssportler? „Wir arbeiten an individuellen Lösungen, die wir unseren Sportvereinen in der kommenden Woche zukommen lassen“, ergänzt Kreis-Sportdezernent und Vize-Landrat Roland Esch.

Diese Planungen beinhalten unter anderem und des Weiteren eine Anpassung und ggf. Verkürzung der Trainingszeiten unterschiedlicher Vereinsgruppen, die nacheinander eine Halle nutzen, um den Kreuzungsverkehr der Sportlerinnen und Sportler zu umgehen und Zeit zum Lüften zu haben.

Die Übersicht der Lockerung der Corona-Maßnahmen im Sportbetrieb findet sich in der aktuellen Verordnung des Landes Hessen:

Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet:

  1. Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt.
  2. Trainingsbetrieb, wenn
    1. er kontaktfrei ausgeübt wird,
    2. ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
    3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
    4. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
    5. der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
    6. Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des RKI keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt sind.

„Auf dem Papier sieht das überschaubar aus, aber mit der Realität hat das wenig zu tun“, unterstreicht Landrat Schuster. In einem Großteil der kreiseigenen Hallen können zum Beispiel die Toiletten nur unter Durchquerung der Umkleiden erreicht werden. Einer Schließung des Umkleidebereiches sei somit in vielen Fällen allein aus dem Grund der Erreichbarkeit der sanitären Anlagen nicht nachzukommen.

Der Corona-Hygieneplan des Lahn-Dill-Kreises für den eingeschränkten Sportbetrieb in den kreiseigenen Hallen wird aktuell ausgearbeitet. Er soll den betroffenen Sportvereinen im Lahn-Dill-Kreis zeitnah in der kommenden Woche zugesandt werden.

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