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Lahn-Dill-Kreis

Kreistag beschließt neue Abfallgebühren

Leistungsgebühren steigen, Zahl der Mindestleerungen sinkt

Die Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis (ohne Stadt Wetzlar) müssen im kommenden Jahr für den Zeitraum 2024 bis 2027 moderat angehoben werden. Das ergab die Neukalkulation durch die Abfallwirtschaft Lahn-Dill. Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat daraufhin eine Änderungssatzung zur bestehenden Abfall-Gebührenordnung beschlossen. Die Anpassungen treten zum 01.01.2024 in Kraft. Hauptursachen für die notwendige Anhebung sind die allgemeinen Preis- und Tariferhöhungen sowie die Einführung der CO2-Steuer im Abfallbereich.

Die Leistungsgebühr für eine 120-Liter-Restabfalltonne erhöht sich im nächsten Jahr um 0,67 Euro auf 2,81 Euro pro Leerung. Für eine 240-Liter-Tonne sind es 5,62 Euro (+ 1,34 Euro). Beim Bioabfall fällt die Erhöhung etwas geringer aus. Hier werden für die Leerung einer 120-Liter-Biotonne 2,02 Euro (+0,22 Euro) aufgerufen, für eine 240-Liter-Tonne 4,05 Euro (+ 0,44 Euro). Die Grundgebühr, die sich am Volumen der genutzten Restabfalltonne orientiert, kann leicht gesenkt werden. Bei einer 120-Liter-Restabfalltonne sind es 78,28 Euro (-0,71 Euro), bei einer 240-Liter Restabfalltonne 127,47 Euro (-1,65 Euro) pro Jahr.

CO2-Steuer ist Kostentreiber

Der Erste Kreisbeigeordnete Roland Esch nennt insbesondere drei Gründe für die notwendige Abfallgebührenerhöhung: Zum einen komme es in den laufenden Verträgen für die Einsammlung von Rest- und Bioabfällen zu vereinbarten Preiserhöhungen. Zum anderen führe der im Frühjahr geschlossene Tarifvertrag zu einer Erhöhung der Personalkosten in der Abfallwirtschaft. „Den größten Anteil an der Kostenentwicklung hat jedoch die CO2-Steuer“, erklärt Roland Esch. „Ohne die CO2-Steuer hätten wird die Abfallgebühren nicht anfassen müssen“, macht der Erste Kreisbeigeordnete klar.

Doch laut Brennstoffemissionshandelsgesetz des Bundes werden ab 2024 auch Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung mit einer CO2-Steuer belegt. Diese Abgabe ist von den Betreibern der Verbrennungsanlagen zu zahlen und wird an die Abfallerzeuger weitergegeben. Bei Restabfall erhöhen sich die Kosten der Abfallwirtschaft Lahn-Dill durch die neue CO2-Bepreisung um rund 18 Prozent, bei Sperrabfall sogar um 20,5 Prozent. Insgesamt rechnet der Kreis im Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027 durch die CO2-Steuer mit Mehrkosten für die Abfallentsorgung in Höhe von 5,7 Millionen Euro.

Weniger Leerungen möglich

Die gute Nachricht für alle, die durch Abfallvermeidung und Abfalltrennung Geld sparen möchten, ist, dass die Zahl der Mindestleerungen ein weiteres Mal gesenkt werden kann. So wurde eine Herabsetzung der Mindestleerungen von zehn auf acht Leerungen pro Jahr für Rest- und Bioabfall beschlossen. Bei Ein-Personen-Grundstücken werden es vier statt fünf Leerungen pro Jahr sein. Bei den sogenannten Mindestleerungen handelt es sich um die Anzahl der Abfuhren, die auf jeden Fall berechnet werden. Jede weitere Leerung ist optional, wird also nur berechnet, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen wurde.

Rest- und Sperrabfälle:

Rest- und Sperrabfälle aus dem Lahn-Dill-Kreis werden im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar umgeladen und in Abfallbehandlungsanlagen in Weidenhausen und Buseck zu einem Ersatzbrennstoff (EBS) aufbereitet. Im nordhessischen Witzenhausen wird das so vorbehandelte Material in einem Kraftwerk energetisch verwertet, wodurch eine benachbarte Papierfabrik vollständig mit alternativer Energie versorgt werden kann.

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