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Lahn-Dill-Kreis erhält Haushaltsgenehmigung für 2016 und 2017 von der Aufsichtsbehörde

Presseinfo LDK 139/2016

Erfreut zeigte sich Landrat Wolfgang Schuster über das Eintreffen der Haushaltsgenehmigung für die Haushaltsjahre 2016 sowie 2017 im neuen Kreishaus. Der Kreis hatte erstmals einen so genannten Doppelhaushalt, also einen Haushaltsplan für zwei Haushaltsjahre, erstellt. Dies war mit einem erheblichen Planungsaufwand für den Landkreis verbunden, aber nach Einschätzung des Landrats auch aufwendig für die Aufsichtsbehörde, die sich mit den Planungen für beide Jahre intensiv auseinander gesetzt habe. „Wir haben Neuland betreten und unser Bemühen wurde belohnt“, so Wolfgang Schuster.

Besonders erfreut zeigte sich der Landrat, dass die Genehmigung der Kreditaufnahmen, die im Wesentlichen zum Bau des neuen Schulzentrums in Wetzlar erforderlichen seien, ohne weitere Auflagen erteilt werden konnte. Damit sei Handlungsfähigkeit für den Kreis für das laufende und auch für das kommende Jahr geschaffen worden, dieses ambitionierte und dringend notwendige Projekt, aber auch alle anderen notwendigen Maßnahmen anzugehen und umzusetzen.

Da der Kreis nach wie vor unter dem Kommunalen Schutzschirm stehe, habe der Regierungspräsident allerdings einige Auflagen in anderen Bereichen mit der Haushaltsgenehmigung verbunden. So sei die vom Kreis bisher schon strikt verfolgte Haushaltskonsolidierung weiter fortzusetzen. Auch wenn der Kreis derzeit keinen defizitären Haushalt mehr aufweise, müsse das Haushaltssicherungskonzept weiter fortgeschrieben werden, damit die Alt-Defizite aus Vorjahren abgedeckt werden könnten.

Daneben wurden die freiwilligen Leistungen des Kreises auf einen Betrag von jeweils 1,75 Mio. Euro für die Jahre 2016 und 2017 begrenzt. Dies entspreche nach Auskunft des Landrats auch der bisherigen Genehmigungspraxis der Aufsichtsbehörde, wonach die freiwilligen Ausgaben gedeckelt wurden. Auf eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen solle in den kommenden Jahren verzichtet werden.

Da die Aufsichtsbehörde dem Landrat auferlegt hat, den Genehmigungsbescheid in seinem vollem Wortlaut dem Kreistag vorzulegen, wird die entsprechende Genehmigungsverfügung bereits in der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 9. Mai 2016 allen neue gewählten Abgeordneten des Kreistages ausgehändigt werden. Damit, so Wolfgang Schuster, könne sich jeder Abgeordnete intensiv mit den Auflagen, Bedingungen und Hinweisen der Aufsichtsbehörde auseinandersetzen.

Zum Hintergrund:

Am 14. Dezember 2015 hat der Kreistag den Haushalt für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen. Er sieht Erträge und Aufwendungen m Ergebnishaushalt in Höhe von etwas mehr als 316 Mio. Euro (2016) und 327 Mio. Euro (2017) mit jeweils einem knappen Überschuss im Ergebnishaushalt vor. Der Ergebnishaushalt enthält dabei die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Kreises. Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von knapp 101 Mio. Euro (2016) und 39 Mio. Euro (2017) vorgesehen. Den Investitionen steht eine Kreditaufnahme in Höhe von knapp 98 Mio. Euro (2016) und 33 Mio. Euro (2017) gegenüber.

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