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Lahn-Dill-Kreis

Lahn-Dill-Kreis legt zum zweiten Mal seine Unternehmensbeteiligungen offen

Beteiligungsbericht, Presseinfo 134/2007

Wetzlar/Dillenburg, 9. Mai 2007
Der Lahn-Dill-Kreis ist an zahlreichen privat- und öffentlich-rechtlichen Unternehmen beteiligt und gesetzlich verpflichtet, seine Bürgerinnen und Bürger zu informieren und die Beteiligungen offen zu legen. Landrat Wolfgang Schuster hat dazu einen umfangreichen und detaillierten Beteiligungsbericht erstellt, der kürzlich im Kreistag beraten wurde.

In diesem Bericht sind alle Beteiligungen des Kreises an Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform, aber auch alle öffentlich-rechtlichen Kreisbeteiligungen dargestellt. Der Landrat betont in diesem Zusammenhang, dass der Lahn-Dill-Kreis damit weit über die vom Land Hessen vorgegebenen Standards hinausgehe (siehe Kasten). Das Land fordere eine Darstellung nur bei privatrechtlichen Beteiligungen und das auch nur dann, wenn der Anteil des Kreises an dem Unternehmen mehr als 20% betrage. Neben den Einzeldarstellungen aller Beteiligungen des Kreises enthält der Bericht in einem allgemeinen Teil auch Erläuterungen zu den allgemeinen rechtlichen Grundlagen des Beteiligungswesens.

Beteiligt ist der Lahn-Dill-Kreis an drei Eigenbetrieben:

  • Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill (AEWLD) in Wetzlar,
  • Lahn-Dill-Akademie (*Volkshochschule") in Dillenburg und
  • Grube Fortuna, Besucherbergwerk in Solms-Oberbiel.

Die genannten Eigenbetriebe sind nach Auskunft von Wolfgang Schuster im Gegensatz zu vielen Eigenbetrieben anderer kommunaler Gebietskörperschaften schuldenfrei.

Ferner gehören dem Lahn-Dill-Kreis zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung:

  • Die Lahn-Dill-Kliniken mit Sitz in Wetzlar, Braunfels und Dillenburg sowie
  • die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen (GWAB) in Wetzlar.

Mit mehr oder weniger großen Anteilen ist der Kreis darüber hinaus an acht privatrechtlich organisierten Unternehmen, an ebenfalls acht öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen sowie an 59 Vereinen und Verbänden beteiligt.

Wolfgang Schuster: "Die Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises sollen sich mit Hilfe des Berichtes ein Bild vom Konzern Lahn-Dill-Kreis machen können. Gerade die Beteiligung der öffentlichen Hand an Unternehmen spielt in der öffentlichen Wahrnehmung nur eine Nebenrolle." Fachleute sprechen deshalb häufig auch von sogenannten "Schattenhaushalten".

Die Wirtschaftskraft der kreiseigenen Unternehmen sei allerdings nicht zu unterschätzen, so der Landrat weiter. So hätten alleine die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften des Kreises im Jahre 2005 eine Betriebsleistung (= hauptsächlich Einnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeit, sog. Umsatzerlöse) von nahezu 154 Mio. Euro aufzuweisen. Rechne man zu dieser Summe die für das gleiche Bezugsjahr vorgesehenen Erträge/Einnahmen der Kernverwaltung (rd. 176 Mio. Euro) hinzu, weise der Lahn-Dill-Kreis als Konzern eine Betriebsleistung von über 330 Mio. Euro auf.

 

Von dieser Konzernbetriebsleistung würden demzufolge rd. 53% von der Kernverwaltung "der eigentlichen Kreisverwaltung" aber immerhin fast 47% von den drei Eigenbetrieben und den beiden Eigengesellschaften erbracht. Umsatzstärkste Eigengesellschaft ist die Lahn-Dill-Kliniken GmbH, deren Betriebsleistung bei über 100 Mio. Euro liege, so Wolfgang Schuster abschließend.

 

Der aktuelle Beteiligungsbericht kann bei der Kreisverwaltung in Wetzlar und in Dillenburg oder auf der Internetseite des Kreises (www.lahn-dill-kreis.de > Verwaltung > Haushaltsdaten > Beteiligungsberichte) eingesehen bzw. kostenfrei heruntergeladen werden. Ansprechpartner für Rückfragen ist Jörg Kratkey, Tel.: 06441 407-1104

 

Beteiligungsberichte

Mit der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts im Jahre 2005 hat der Landesgesetzgeber eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Beteiligungsberichten normiert (§ 123a der Hessischen Gemeindeordnung, HGO). Der Beteiligungsbericht dient nach der Intention des Gesetzgebers dazu, die Vertretungskörperschaft und die Öffentlichkeit zu unterrichten. In einem Beteiligungsbericht sind alle privatrechtlich organisierten Unternehmen aufzuführen, an denen der Lahn-Dill-Kreis mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt. Für den Beteiligungsbericht sind Mindestinhalte vorgegeben.

Dies sind Angaben über

  1. den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens;
  2. den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmens;
  3. Darstellung für das jeweilig letzte Geschäftsjahr über die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Kommune, die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Kommune, die Kreditaufnahmen, die von der Kommune gewährten Sicherheiten (z. B. Bürgschaften);
  4. das Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für das Unternehmen.

 

Bei Eigengesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen sollen auch die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens bekannt gegeben werden, sofern die Betroffenen einer Veröffentlichung zustimmen. Letzteres gilt auch, wenn die Kommune über mehr als 25% der Anteile und mit anderen Kommunen zusammen über mehr als 50% der Anteile verfügt.

 

Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus enthalten die Beteiligungsberichte auch Darstellungen zu den privatrechtlichen Beteiligungen des Lahn-Dill-Kreises unterhalb der maßgeblichen 20%-Grenze und zu allen öffentlich-rechtlichen Beteiligungen, beispielsweise in Eigenbetrieben, Zweckverbänden und Wasser- und Bodenverbänden.

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