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Lahn-Dill-Kreis: Neuer Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter kann kommen!

Wetzlar/Dillenburg, 6. Dezember 2011

Zu einem politischen Schlagabtausch zu der Frage, ob der Lahn-Dill-Kreis drei oder vier hauptamtliche Kommunalwahlbeamte benötigt, kam es in der letzten Kreistagssitzung. Diese Debatte fußte auf einer Vorgabe des Regierungspräsidiums Gießen als für den Lahn-Dill-Kreis zuständige Aufsichtsbehörde. Das Regierungspräsidium hatte nämlich gefordert, dass sich der Kreistag erneut intensiv mit der Frage, ob nun drei oder vier hauptamtliche Kommunalwahlbeamte für die Bewältigung der Aufgaben des Kreises nötig sind, auseinander zu setzen habe.

Auf der Basis der in der Kreistagssitzung am 5. Dezember 2011 geführten Diskussion hat das Regierungspräsidium Gießen dem Kreis jetzt Folgendes mitgeteilt:

Ich habe Ihnen meine Bedenken zur Änderung der Hauptsatzung zum Zwecke der Einrichtung der Stelle eines weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten mitgeteilt. Ich stelle nunmehr fest, dass sich der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises in seiner Sitzung am 05.12.2011 in Kenntnis meiner Bedenken erneut mit dieser Angelegenheit befasst und seinen Beschluss vom 06.06.2011 bestätigt hat. Im Rahmen der erneuten Beschlussfassung wurde eine Ermessenabwägung vorgenommen, in die auch die von mir vorgetragenen Bedenken angemessene Berücksichtigung gefunden haben. Ich sehe daher von einer Beanstandung der Beschlussfassung vom 06.06.2011 ab. Ich bitte diese Verfügung den Mitgliedern des Kreistages gemäß § 29 Abs. 3 HKO in vollständigem Wortlaut mitzuteilen.

gez. Dr. Witteck
Regierungspräsident

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