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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 1162 Tagen veröffentlicht wurde.

Lahn-Dill-Kreis

Lahn-Dill-Kreis verlässt „Bundes-Notbremse“

Inzidenz unter 100 – diese Regelungen gelten ab Sonntag

Wetzlar / Dillenburg / Herborn (ldk): Die 7-Tage-Inzidenz im Lahn-Dill-Kreis liegt seit dem 16. Mai 2021 und somit seit fünf Werktagen unter dem Schwellenwert von 100. Damit fällt der Landkreis aus den Regelungen der Bundes-Notbremse.

„Ich möchte mich im Namen des Lahn-Dill-Kreises bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für das vorbildliche Verhalten hinsichtlich der Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie bedanken. Die andauernde Solidarität und das Verständnis der Menschen in unserem Landkreis tragen im großen Maße dazu bei, die Corona-Krise gemeinsam zu überwinden“, so Landrat Wolfgang Schuster am Freitagvormittag.

Ab Sonntag, 23. Mai 2021, gelten die Corona-Regelungen und Maßnahmen gemäß dem neuen Stufenplan des Landes Hessen. Der Lahn-Dill-Kreis befindet sich dann in Stufe 1. Konkret bedeutet das:

 

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht mehr. Für private Zusammenkünfte dürfen sich die Angehörigen zweier Haushalte treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genese zählen nicht mit. Als vollständig geimpft gilt man laut der Ständigen Impfkommission (STIKO)14 Tage nach Erhalt der Zweitimpfung.

 

Schulen und Kindertagesbetreuung

Für alle Schulen gilt: Die Klassen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen werden im Präsenz-, alle anderen Jahrgänge im Wechselunterricht beschult. Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind zwei negative Corona-Tests pro Woche. Für die Kindertagesbetreuung gilt Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Eltern und Erziehungsberechtigte werden dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen und nur in Notfällen ein Betreuungsangebot wahrzunehmen.

 

Einkaufen und Einzelhandel

Der Einzelhandel für den erweiterten täglichen Bedarf öffnet mit begrenzter Kundenanzahl und der Tragepflicht von medizinischen Masken. Dazu zählen

  • der Lebensmitteleinzelhandel,
  • der Futtermittelhandel,
  • Wochenmärkte,
  • der Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger,
  • die Reformhäuser,
  • die Feinkostgeschäfte,
  • die Geschäfte des Lebensmittelhandwerks,
  • die Getränkemärkte,
  • die Abhol- und Lieferdienste,
  • die Babyfachmärkte,
  • Apotheken,
  • Drogerien,
  • die Sanitätshäuser,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • die Poststellen,
  • die Tankstellen,
  • Tankstellenshops,
  • Autohöfe und Autoraststätten,
  • Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden,
  • der Zeitungsverkauf,
  • die Tierbedarfsmärkte einschließlich der Verkaufsstellen des Jagd- und Angelbedarfs,
  • Gartenmärkte, Baumschulen sowie Blumenläden,
  • Ersatzteilverkaufsstätten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder,
  • Buchhandlungen,
  • Bau- und Heimwerkermärkte

Für den übrigen Einzelhandel gilt nach wie vor „Click & Meet“. Das bedeutet, dass die Geschäfte mit Terminvereinbarung aufgesucht werden können. Es wird empfohlen, vor dem Besuch einen Corona-Test zu machen. Die Test-Empfehlung entfällt für vollständig Geimpfte und Genesene.

 

Gastronomie und Tourismus

Die Außengastronomie darf öffnen. Die Auflagen hierfür sind, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Deshalb besteht Sitzplatzpflicht. An einem Tisch dürfen Personen gemeinsam sitzen, die sich auch im Rahmen der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen (siehe oben) treffen dürfen. Des Weiteren müssen die Betreiber die Kontaktdaten der Gäste dokumentieren, um diese über einen eventuellen Corona-Fall informieren zu können. Gäste müssen einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Für Clubs und Diskotheken ist ebenfalls die Öffnung als Außengastronomie mit einer zuvor zu beantragenden Genehmigung denkbar.

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können ebenfalls unter Auflagen öffnen. Betriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Frühstücksräumen, dürfen maximal bis zu 60 Prozent ausgelastet werden. Gäste müssen bei Anreise und zweimal wöchentlich einen Corona-Test machen.

 

Körpernahe Dienstleistungen

Köpernahe Dienstleistungen dürfen öffnen. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske und nur mit einem Nachweis für einen aktuellen negativen Corona-Test gestattet. Die Test-Pflicht entfällt auch hier für vollständig Geimpfte und Genesene. Die Betreiber sind verpflichtet, die Kontaktdaten der Kunden zu erfassen.

 

Freizeit und Kultur

Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks dürfen mit Auflagen (Zugangsbeschränkung, Hygienekonzepte) öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist ein vorher vereinbarter Termin. Museen, Schlösser und die Innenbereiche von Zoos dürfen ebenfalls öffnen, hier ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht und ebenfalls ein Termin notwendig. Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, vorher einen Corona-Test zu machen.

 

Sport

Der Sportbetrieb ist wieder gestattet. Die Gruppengrößen hängen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen (siehe oben) ab. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Gruppensport im Freien erlaubt.

 

Veranstaltungen

Drinnen dürfen Veranstaltungen nur zu bestimmten Zwecken, wie berufliche Veranstaltungen, Gottesdienste und Veranstaltungen des öffentlichen Interesses, nach Genehmigung und unter Auflagen stattfinden.

Draußen sind Veranstaltungen mit bis zu 100 (ungeimpften) Personen möglich. Hier gelten strenge Auflagen: Kontaktdatenerfassung, Nachweis eines aktuellen Corona-Tests, etc.

 

Öffentlicher Nahverkehr

An allen Haltestellen und Bahnhöfen sowie in Bussen und Bahnen herrscht die Tragepflicht von OP- oder FFP2-Masken.

 

Arbeitsplätze

Für Arbeitgeber besteht die Pflicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sofern möglich, die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Präsenz muss ein zweimal wöchentliches Corona-Testangebot zur Verfügung gestellt werden.

Der hessische Stufenplan, auf dem diese Regelungen und Maßnahmen basieren, kann auf der Corona-Infoseite des Landes Hessen und in einer Infografik nachgelesen werden.

 

Über 90.000 Impfdosen im Lahn-Dill-Kreis verabreicht

Das Impfzentrum in Lahnau läuft unter Volllast. Laut Impfmonitor Hessen konnten mit Stand 19. Mai 2021 allein im Impfzentrum 90.888 Impfdosen verabreicht werden, davon 23.933 Dosen für Zweitimpfungen.

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