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Landrat Schuster setzt sich beim Land für den Ausbau erneuerbarer Energien ein
Presseinfo LDK 316/2011
Landrat Wolfgang Schuster unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der hessischen kommunalen Spitzenverbände, wonach das Kommunalverfassungsrecht dringend geändert werden muss, damit die Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Erzeugung erneuerbarer Energien tätig werden können.
Bislang steht den Städten, Gemeinden und Kreisen das geltende Gemeindewirtschaftsrecht im Wege, wenn sie sich in diesem Bereich wirtschaftlich betätigen wollen. Die öffentliche Hand darf nur dann tätig werden, wenn ein Privater die Tätigkeit nicht ebenso gut und wirtschaftlich vornehmen kann. „Kann“ heißt aber nicht, dass es tatsächlich auch einen Privaten gibt, der diese Tätigkeit auch wirklich mit Leben erfüllt, so Wolfgang Schuster. Deshalb muss das geltende Gesetz dringend geändert werden.
Die drei hessischen kommunalen Spitzenverbände (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag, Hessische Städte- und Gemeindebund) haben dazu einen angemessenen Vorschlag unterbreitet. Der Vorschlag geht dahin, dass für die Energieerzeugung und –verteilung sowie für weiter Bereiche der Daseinsvorsorge die Einschränkung nicht mehr gelten soll. Damit könne die Zielsetzung, die Erzeugung erneuerbarer Energien in Hessen sehr viel schneller als bisher geplant auszubauen, erfüllt werden. Aus der Sicht von Landrat Schuster stärkt dies durch eine regionale Wertschöpfung die Kleinbetriebe sowie die mittelständische Wirtschaft. Darüber hinaus würden neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen.
Die Ergänzung um die weiteren Bereiche Wasserversorgung, Telekommunikationsleistungen und den öffentlichen Personennahverkehr sei vor diesem Hintergrund auch als wichtig zu bezeichnen, so der Landrat. Auch hier müsse die öffentliche Hand die Möglichkeit haben, tätig zu werden, wenn es keine privaten Anbieter gebe. Die theoretische Möglichkeit, dass private Anbieter die Tätigkeiten wahrnehmen würden, reiche nicht aus. Sofern, besonders deutlich werde dies beim Thema DSL-Versorgung in den Städten und Gemeinden, die private Seite keine Angebote unterbreite, müsse es der öffentlichen Hand gestattet sein, entsprechend tätig zu werden.
Der Vorschlag von Landrat Schuster ist nicht neu, er lehnt sich an eine im Jahre 2007 in Nordrhein-Westfalen noch unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers getroffene Neuregelung des dortigen Kommunalverfassungsrechts an. Die nordrhein-westfälischen Erfahrungen hätten gezeigt, dass eine entsprechende Regelung durchaus sinnvoll sei, so dass sie, wie Wolfgang Schuster abschließend betont, problemlos auf Hessen übertragen werden könne. In diesem Sinne hat sich der Landrat auch an alle Fraktionsvorsitzenden der im hessischen Landtag vertretenen Fraktionen gewandt und um entsprechende Unterstützung bei der Gesetzesänderung gebeten.
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