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Landrat Wolfgang Schuster: „Wir wollen auch weiterhin Leistungen aus einer Hand für Langzeitarbeitslose“

Wetzlar/ Dillenburg, 22. Dezember 2009

Landrat Wolfgang Schuster und Sozialdezernent Günther Kaufmann-Ohl melden Lahn-Dill-Kreis beim Hessischen Sozialministerium als Optionskommune an.

„Wir wünschen uns, dass Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten - im Lahn-Dill-Kreis sind das über 18.000 Personen, davon knapp 6000 Kinder und Jugendliche - auch in Zukunft nur einen Ansprechpartner für die (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben haben und einen gemeinsamen Bescheid über Geldleistungen und Unterkunftskosten erhalten“, so Landrat Wolfgang Schuster gestern in Wetzlar.

„Deshalb haben wir den Lahn-Dill-Kreis am 17.12.2009 beim Hessischen Arbeitsministerium als Optionskommune angemeldet“ ergänzte Günther Kaufmann-Ohl, Sozialdezernent des Kreises. „Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Hilfen für Langzeitarbeitslose weiter von nur einer Behörde gewährt werden, ohne zusätzliche Wege für die Kunden und ohne Doppelstrukturen der Verwaltung“, so der Sozialdezernent.

Ob der Kreis überhaupt die Möglichkeit haben wird zu optieren, ist noch unklar. Die Pläne der Bundesregierung sehen bislang nicht vor, dass weitere als die bisher zugelassenen 69 Kommunen optieren dürfen. Doch sowohl der Deutsche Landkreistag als auch die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben in der vergangenen Woche dafür votiert, weiteren Kommunen die Möglichkeit zur Option einzuräumen.

Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hatte sich schon 2008 - wie viele andere Kreise - dafür ausgesprochen, den Kommunen bei der Grundsicherung erwerbsfähiger Menschen eine größere Mitwirkung und Mitgestaltung einzuräumen. Inzwischen wollen bundesweit mehr als 170 Landkreise, die bisher in Form der ARGE arbeiteten, optieren, so eine aktuelle Umfrage des Deutschen Landkreistages.

Der Kreis will durch das Optionsmodell - im Gegensatz zu einer getrennten Aufgabenwahrnehmung durch Kreis und Arbeitsagentur - mehr kommunale Steuerungsmöglichkeiten behalten und gleichzeitig zusätzliche Kosten vermeiden. „Ich schätze, dass durch eine getrennte Aufgabenwahrnehmung Mehrkosten in Höhe von mindestens 1 Millionen Euro auf den Kreis zukämen“, so Kaufmann-Ohl.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ARGEn 2007 als nicht mit der Verfassung vereinbare Mischverwaltung eingestuft. Landrat Wolfgang Schuster würde die ARGE im Kreis gerne behalten und befürwortet deshalb - alternativ zur Optionslösung - eine Grundgesetzänderung. „Eine Trennung der Aufgaben würde einem Rückfall in das vorige Jahrhundert gleichkommen“, so Sozialdezernent und Landrat.

Die Mitglieder des Kreistags hatten am Montag, 14. Dezember 2009, mit großer Mehrheit (67 Ja-Stimmen, 1 Nein, 5 Enthaltungen ) dafür gestimmt, beim Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit eine Zulassung als kommunaler Träger von Hartz IV (Optionskommune) zu beantragen.

„Die Zusammenarbeit zwischen Lahn-Dill-Kreis und Agentur für Arbeit hat bisher reibungslos funktioniert“ konstatierte Schuster. „Dafür möchte mich bei allen Beteiligten noch einmal ausdrücklich bedanken.“

Hintergrund:
Optionskommunen werden diejenigen Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) genannt, die bei der Umsetzung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II auf eine rein kommunale Verantwortung setzen. Wenn eine Kommune mit der regionalen Agentur für Arbeit zusammenarbeitet, spricht man von einer „ARGE“, einer Arbeitsgemeinschaft.

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Servicedienst Kommunikation
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35576 Wetzlar
Tel. 06441 407-1105
Fax 06441 407-1050
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