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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Landschaftspflegeverbände für erfolgreichen Naturschutz

Pilotprojekt in drei Landkreisen

Umweltministerin Priska Hinz: „Mit der heutigen Vereinbarung in den drei Pilot-Landkreisen Lahn-Dill, Waldeck-Frankenberg und Wetteraukreis gehen wir einen neuen Weg bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen.“

„Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage, die wir schützen und bewahren müssen. Gerade im Offenland besteht aber noch dringender Handlungsbedarf. Dabei sind wir auf lokale Partner angewiesen: Intensive Pflegemaßnahmen wie Heckenpflege oder naturschutzgerechte Nutzung von Grünland lassen sich am besten umsetzen, wenn die Beteiligten, die die Situation vor Ort kennen, rechtzeitig und aktiv eingebunden werden. Mit den Landschaftspflegeverbänden erreichen wir genau das: Hier sitzen Landwirtinnen und Landwirte, Naturschutzvereine und Kommunen an einem Tisch“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden bei der offiziellen Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Umweltministerium und dem Lahn-Dill-Kreis, dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und dem Wetteraukreis. „Heute führen wir ein für Hessen neues Instrument ein, das die bestehenden Naturschutzmaßnahmen sinnvoll ergänzen soll“, so die Ministerin.

Neben den Landräten Wolfgang Schuster vom Lahn-Dill-Kreis und Joachim Arnold aus dem Wetteraukreis waren auch der Dezernent des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Friedrich Schäfer, sowie der Erste Kreisbeigeordnete des Lahn-Dill-Kreises, Heinz Schreiber, in den Hessischen Landtag gekommen.

<h3">Pilotprojekt für drei Jahre

Die Landschaftspflegeverbände werden als Pilotprojekte die drei hessischen Landkreise in den kommenden drei Jahren bei der Umsetzung von Maßnahmen der Natura-2000-Richtlinie, des Vertragsnaturschutzes sowie beim Management der kommunalen Ausgleichs- und Eingriffsflächen unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Wiesenbrüterprojekte für Arten wie das Braunkehlchen oder ein optimierter Einsatz von Schäfereien und Schafherden. Als eingetragene gemeinnützige Vereine fungieren die Landschaftspflegeverbände zukünftig als Dienstleister für die Landkreise, bei denen die Fachverwaltung für Landwirtschaft und Landschaftspflege angesiedelt ist. Die Aufsicht bleibt bei den jeweiligen Regierungspräsidien.

„Auch wenn die Maßnahmenpläne im Naturschutz schon sehr konkret sind und die Maßnahmenplanung in der Regel flächengenau ist: Wichtig ist die Abstimmung und Umsetzung vor Ort. Dazu gehört auch eine fachliche Begleitung, etwa durch Landwirtinnen und Landwirte oder Naturschützerinnen und Naturschützer. Sich gemeinsam zu verständigen, wird nun Aufgabe der Landschaftspflegeverbände“, sagte Hinz. „Dabei können die Mitglieder ihre Erfahrung und ihre Kontakte nutzen: Bisher war es oft nicht möglich, mit denjenigen zu sprechen, deren Flächen für eine bestimmte Maßnahme geeignet wäre. Von heute an wird der Landschaftspflegeverband mit ihnen in Kontakt treten, die aus naturschutzfachlicher Sicht zielführende Flächennutzung erörtern und eine entsprechende Förderung der Flächen vorbereiten und vermitteln.“

Nach Erfolg auf ganz Hessen übertragen

Die drei Pilot-Landkreise erhalten für die kommenden drei Jahre insgesamt jeweils 200.000 Euro vom Land. Die Arbeitsinhalte, mit denen der jeweilige Landschaftspflegeverband im Rahmen des Pilotvorhabens beauftragt wird, werden von dem jeweiligen Landkreis gemeinsam mit dem zuständigen Regierungspräsidium festgelegt. Bisher mangelte es hier an geeigneten Strukturen. „Das ist ein Meilenstein für den Naturschutz in Hessen. Wir können jetzt vieles anpacken, was bisher nicht leistbar war“, so die Ministerin. „In den Pilot-Landkreisen sollen bis Ende 2019 die nötigen Erfahrungen im Einsatz von Landschaftspflegeverbänden gesammelt werden. Diese Pilotphase wird evaluiert, um eine gute Entscheidungsgrundlage dafür zu haben, ob eine hessenweite Einführung sinnvoll ist.“

Umweltdezernent und Erster Kreisbeigeordneter des Lahn-Dill-Kreises, Heinz Schreiber sagte: „Unsere Kulturlandschaft sowie Natur und Umwelt zu erhalten, ist eine zentrale Aufgabe in jeder Region, gerade auch im Lahn-Dill-Kreis. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die Naturschutzbehörden, die Umweltverbände und -gruppen, die Landwirtschaft und die Kommunen Verstärkung durch einen Landschaftspflegeverband bekommen und das Land seinen Aufbau unterstützt“.

Landrat des Wetteraukreises Joachim Arnold: „In der Wetterau arbeiten Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen traditionell eng und vertrauensvoll zusammen. Mit dem Pilotvorhaben möchten wir einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt in der Wetterau leisten.“

„Der Landkreis Waldeck-Frankenberg beteiligt sich gerne am Pilotvorhaben Landschaftspflegeverbände, da sich durch solch eine interkommunale Zusammenarbeit Fördermittel besser und leichter erlangen lassen. Kooperativer Naturschutz ermöglicht es somit, Naturschutzprojekte auch größeren Ausmaßes vor der eigenen Tür anzugehen, umzusetzen und nachhaltig fortzuführen. Hochwertige, gleichzeitig jedoch kostengünstige Ausgleichsmaßnahmen – aus naturschutzfachlicher Sicht – lassen sich in einem Landschaftspflegeverband ebenfalls besser konzipieren“, so der für Landwirtschaft zuständige Dezernent des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Fritz Schäfer.

Landschaftspflegeverbände:

  • Die Landschaftspflegeverbände werden als nicht-staatliche Einrichtungen des Naturschutzes in gemeinnütziger Trägerschaft eng mit der Verwaltung, den betroffenen Landnutzern sowie weiteren Akteuren (Gebietsbetreuern, Verbänden, Experten, etc.) zusammenarbeiten.
  • Ziel ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz vor Ort.
  • Landschaftspflegeverbände sind drittelparitätisch aus Landwirtinnen und Landwirten, Naturschützerinnen und Naturschützern sowie Kommunen zusammengesetzt und auf einen fairen Interessenausgleich der verschiedenen Belange ausgerichtet.

Auszug aus der Präambel der Verwaltungsvereinbarung vom 14. Juli 2017:

Die Partner dieser Vereinbarung verfolgen im Rahmen des Pilotprojektes folgende Ziele:

  1. Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen durch abgestimmte Festlegung der jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen im Schutzgebiets- und Artenmanagement,
  2. Einbindung der Kommunen, der Landwirte und des ehrenamtlichen Naturschutzes zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses, der Information über laufende Aktivitäten und zur Konfliktvermeidung,
  3. Erprobung möglicher Synergien zwischen kommunalen Verpflichtungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation und der Verfolgung der Ziele des vereinbarten Schutzgebiets- und Artenmanagements in Abstimmung mit der zuständigen Behörde,
  4. Erarbeitung von Vorschlägen für eine künftige Ausgestaltung der Beauftragung von Dritten, insbesondere Landschaftspflegeverbänden (§ 5 Abs. 2 Satz 2 HAGBNatSchG).
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