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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster
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Neue Regelung zur stationären Notfallversorgung
Wetzlar, 23. April 2018 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein System zur gestuften Notfallversorgung in deutschen Krankenhäusern beschlossen. Wesentlicher Inhalt dieses Beschlusses ist die Festlegung von Mindestvoraussetzungen, die Krankenhäuser in Deutschland künftig erfüllen müssen, um an der Notfallversorgung teilnehmen zu können.
„Nach einer ersten Durchsicht der jetzt veröffentlichten Inhalte erfüllen die Lahn-Dill-Kliniken die Anforderungen, die an die künftige Notfallversorgung gestellt werden“, erklärte Wolfgang Schuster, Landrat des Lahn-Dill-Kreises und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Lahn-Dill-Kliniken. „Eine Prüfung der Details des Beschlusstextes ist nach Veröffentlichung aber noch erforderlich.“
Die definierten Mindestanforderungen umfassen unter anderem:
- Abteilungen für Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie sind vorhanden.
- Die Behandlung der Patienten muss in einer zentralen Notaufnahme erfolgen.
- Behandlungsmöglichkeiten auf einer Intensivstation müssen in entsprechendem Umfang vorhanden sein.
„Diese Mindestanforderungen erfüllen die Lahn-Dill-Kliniken“, sagte Wolfgang Schuster. Darüber hinaus seien die Lahn-Dill-Kliniken mit den zertifizierten Traumazentren an den Standorten Dillenburg und Wetzlar, der zertifizierten Schlaganfalleinheit und den Behandlungsmöglichkeit für Herzinfarktpatienten an drei Herzkatheter-Behandlungsplätzen am Standort Wetzlar gut aufgestellt.
„Wir hoffen, dass die verantwortlichen Verhandlungspartner angemessene Zuschläge vereinbaren, die die hochwertige Notfallversorgung an den Standorten der Lahn-Dill-Kliniken adäquat finanzieren“, verdeutlichte Schuster.
Die beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen. Von den jetzigen 1.748 allgemeinen Krankenhäusern werden nach der neuen Regelung etwa 1.120, also etwa 64 Prozent, an der Notfallversorgung teilnehmen können, da sie die Mindestanforderungen erfüllen. Bislang liegt der Beschlusstext noch nicht im Detail vor.