Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Hessen ab dem Jahr 2016
Kritikpunkte des Hessischen Landkreistages am Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen
Mit der den hessischen Landkreisen durch den Entwurf des neuen kommunalen Finanzausgleiches in Aussicht gestellten Finanzausstattung ist die durch das Grundgesetz und die hessische Landesverfassung garantierte kommunale Selbstverwaltung nicht mehr gewährleistet. Kommunale Selbstverwaltung ist jedoch gelebte Demokratie vor Ort und hat nach dem Konzept unseres Staatsaufbaus einen unverzichtbaren Wert.