Pressespiegel & Aktuelles

Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 1713 Tagen veröffentlicht wurde.

Lahn-Dill-Kreis

Nicht alle auf einmal und nicht alles auf einmal

Von langen Schlangen und dem Hamstern: Dringende Empfehlungen für das Einkaufsverhalten im Lahn-Dill-Kreis

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): In Anlehnung an die gestern von Bund und Ländern bekanntgegeben Verschärfungen des Kontaktverbots und Schließungen von weiteren Betrieben, appelliert Landrat Wolfgang Schuster eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger sowie den Einzelhandel im Lahn-Dill-Kreis, sich an die dringenden Empfehlungen der Kreisverwaltung in Bezug auf das Einkaufsverhalten zu halten. „Wir können nicht alle auf einmal in die Läden und wir dürfen auch nicht alles in rauen Mengen kaufen. Hamsterkäufe sind keine Lösung, genauso wenig wie dichtgedrängte Schlangen vor Einkaufsmärkten oder an den Kassen“, sagt der Landrat am Montagnachmittag.

Viele Geschäfte im Einzelhandel haben in den vergangenen Tagen bereits reagiert. Sie haben Wartebereiche an den Kassen mit Abstandshinweisen gekennzeichnet, lassen nur noch eine geringe Anzahl an Kundinnen und Kunden zur gleichen Zeit in ihren Markt und schützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise hinter Plexiglasscheiben oder durch andere wirksamen Schutzmaßnahmen, wie Handschuhe. „Unsere Einzelhändler handeln von sich aus. Sie werden kreativ und vor allem sind sie aktiv. Das Bewusstsein, dass wir gegenseitig für unsere Gesundheit verantwortlich sind, rückt immer weiter in den Mittelpunkt“, sagt Schuster weiter.

Die Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises gibt folgende Empfehlungen bezüglich des Einkaufverhaltens:

  • Abstand zwischen Personen einhalten: mindestens 1,5 Meter. Das gilt für den Innenraum von Märkten, genauso wie für Warteschlangen vor den Märkten. Dies gilt ebenfalls für die Mitarbeitenden.
  • Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich in einem Markt aufhalten, sollte der Verkaufsfläche in einem angemessenen Rahmen angepasst sein. Als Orientierung kann mit maximal einem Kunden je angefangenen 20 qm Verkaufsfläche gerechnet werden.
  • Waren sollten generell nur noch in haushaltsüblichen Mengen ausgegeben werden.

Gemeinsame Leitlinien von Bund und Ländern weiter verschärft

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Verschärfung der gemeinsamen Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouvier machte noch einmal deutlich, dass ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer und des Bundes bei der Corona-Krise notwendig ist und das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates stärkt.

Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.

Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden. Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen. Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter oben genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden (Städte & Gemeinden) und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden bzw. sind geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
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