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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 3324 Tagen veröffentlicht wurde.

Schwarz auf weiß: „Blaulicht“-Fahrten nicht zu beanstanden

Bestätigung durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS).

Presseinfo LDK 100/2015

Die in der heimischen Presse heftig geführten Debatten über die Rechtmäßigkeit der so genannten „Blaulichtfahrten“ des Brandschutzaufsichtsdienstes in Person von Kreisbrandinspektor Rupert Heege haben die Gemüter auf allen Seiten erhitzt.

Nun hat das HMdIS in einem jüngst zum Thema eingegangenen Schreiben die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Sonder- und Wegerechten in speziellen Einsatzfällen durch Kreisbrandinspektor Rupert Heege festgestellt. Für das Ministerium besteht keine Veranlassung, das Verhalten des Herrn Heege  zu beanstanden.

Erster Kreisbeigeordneter Heinz Schreiber: „Wir – der Lahn-Dill-Kreis und damit auch der zuständige Brandschutzaufsichtsdienst – sind in der Verantwortung, über das Anfahren einer Einsatzstelle und die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden und dabei selbstverständlich die Straßenverkehrsordnung – insbesondere § 38 – zu beachten.“

Der Lahn-Dill-Kreis hat auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen Erlasse für seinen Bereich das Vorgehen in einer Alarm-und Ausrückordnung festgelegt.

Heinz Schreiber: „Aufgrund der Rückmeldung des HMdIS und nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidium Mittelhessen in dieser Angelegenheit sehen wir von dem ursprünglich geplanten Gespräch am runden Tisch ab. Eine für alle Beteiligten geltende, einvernehmliche Lösung des „Problems“ zu finden erübrigt sich durch Gesetz, Erlass und Kommentar des HMdIS.“

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
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