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Staatssekretärin Müller-Klepper: „Das bestätigt den Einsatz der Landesregierung“

21.12.2010 - Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums

Wiesbaden. Die Landkreise Groß-Gerau, Lahn-Dill und Werra-Meissner sowie die Städte Darmstadt und Offenbach haben heute in Begleitung von Vertretern der Hessischen Kommunalen Spitzenverbände ihre Anträge auf Zulassung als Optionskommune in Wiesbaden an die Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, Petra Müller-Klepper, überreicht. „Wir freuen uns über das Engagement und das große Interesse der Landkreise und Städte, sich an diesem erfolgreichen Modell zu beteiligen“, betonte Müller-Klepper.

Nachdem in Hessen bereits 13 Optionskommunen eigenständig alle Aufgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wahrnehmen, können jetzt noch drei weitere Optionskommunen zum 1. Januar 2012 hinzukommen. „Hessen festigt damit seinen bundesweiten Spitzenplatz – während im gesamten Bundesgebiet höchstens 25 Prozent aller Träger die Option ausüben dürfen, werden es in Hessen künftig 16 von 26 Kommunen sein. Dies ist eine eindrucksvolle Bestätigung des über Jahre hinweg erfolgreichen Einsatzes der hessischen Landesregierung für die Option“, erklärte die Staatssekretärin.

Dass sich auch die neuen Optionskommunen in ganz besonderem Maße im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit engagieren möchten, wurde einhellig von den Vertreterinnen und Vertretern der antragstellenden Kommunen – Bürgermeisterin Birgit Simon (Stadt Offenbach), Stadtrat Jochen Partsch (Stadt Darmstadt), Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer (Kreis Groß-Gerau), Landrat Wolfgang Schuster und Kreisbeigeordneter Günther Kaufmann-Ohl (Lahn-Dill-Kreis) sowie Landrat Stefan Reuß (Werra-Meißner-Kreis) bekräftigt. Der Direktor des Hessischen Städtetages, Stephan Gieseler, und der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Landkreistages, Dr. Jan Hilligardt, waren sich einig, dass die alleinige Aufgabenwahrnehmung durch Optionskommunen gegenüber der im Bund auch weiterhin regelhaft vorgesehenen Kooperation von Arbeitsagentur und Kommunen klare Vorteile verspricht. „Wir freuen uns, dass es dank des entschiedenen Engagements der Hessischen Landesregierung Anfang des Jahres gegen erhebliche Widerstände gelungen ist, die Option in der Verfassung zu verankern und auch eine begrenzte Ausweitung zu erreichen. Damit können die optierenden Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen auch weiterhin und in noch größerer Zahl auf Grund ihrer kommunalen Kompetenz vor Ort individuelle und für die einzelnen Langzeitarbeitslosen passgenaue Unterstützung anbieten.“

Staatssekretärin Petra Müller-Klepper bedankte sich für das große Engagement der antragstellenden Kommunen, die umfangreiche Konzepte für eine künftige alleinige Aufgabenwahrnehmung vorgelegt haben. „Leider können nicht alle fünf Bewerber eine Option bekommen. Wie schon im Vorfeld der Bewerbungen, wo wir alle Antragsteller in derselben Weise informiert und auch deren Fragen beantwortet haben, können Sie aber sicher sein, dass auch bei der jetzt anstehenden Auswahl der drei Besten absolute Chancengleichheit besteht.“ Die Staatssekretärin wies noch einmal darauf hin, dass ihr Haus alle interessierten Kommunen sehr detailliert über die Anforderungen an das Konzept zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung informiert hatte. Die Bewertung selbst erfolge anhand objektiver Vorgaben, nämlich auf Grundlage eines im Vorhinein erarbeiteten und für alle gleichen Punkterasters. Das Ergebnis der Bewertung werde Ende März vorliegen.

Quelle: http://www.hsm.hessen.de/irj//HSM_Internet?rid=HSM_15/HSM_Internet/....htm

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