Pressespiegel & Aktuelles

Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 1648 Tagen veröffentlicht wurde.

Lahn-Dill-Kreis

Stellungnahme zur Pressemeldung des Hessischen Rundfunks

PRESSEINFORMATION der Lahn-Dill-Kliniken zur Sendung „defacto“ am 21. Oktober 2019

Wetzlar, 21. Oktober 2019 – Heute Abend sendet das HR-Magazin "defacto" einen neuen Bericht über einen Patienten, der im Klinikum Wetzlar behandelt wurde. Vorab hat der HR eine Pressemeldung dazu veröffentlicht. Diese lässt vermuten, dass in dieser Sendung wieder massive Kritik an den Lahn-Dill-Kliniken geübt wird. Wir gehen davon aus, dass der Bericht unrichtige und sachverhaltsverzerrende Aussagen enthält.

Wir setzen uns mit allen kritischen Äußerungen und Vorwürfen selbstkritisch und akribisch auseinander. Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden wir uns aber gegen ungerechtfertigte Vorwürfe und eine ausschließlich negative Darstellung zur Wehr setzen. Dies gilt erst recht dann, wenn eine pauschale, kampagnenhafte Berichterstattung erfolgt. Wir werden nicht zulassen, dass das Ansehen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Lahn-Dill-Kliniken beschädigt wird.

Nachfolgend nehmen wir Stellung zur Pressemitteilung des Hessischen Rundfunks. Die Aussagen des HR sind mit Anführungszeichen gekennzeichnet.

„Der Parkinsonpatient Gerhard Fängler wurde 16 Stunden lang ohne richterliche Genehmigung an 5-Punkten am Körper fixiert. Die Angehörigen des Patienten hatten diese per Videoaufnahme festgehalten und gegenüber der Klinik schwere Vorwürfe erhoben. Darüber hatte das Politmagazin „defacto“ im hr-fernsehen am 7. Oktober 2019 berichtet. Zwei Wochen später hat das Klinikum nun die Berichterstattung bestätigt.“

Richtig ist:

Wir haben die Berichterstattung nicht bestätigt, sondern ein Statement abgegeben:

Die Behandlung in dem von „defacto“ dargestellten Fall durch das Personal der Lahn-Dill-Kliniken erfolgte entsprechend der medizinischen Anforderungen therapeutisch korrekt und angemessen. Dies gilt auch für die zum Schutze des Patienten und Dritter zwingend gebotene Fixierung. Insofern gibt es nach unseren Erkenntnissen keinerlei Beanstandung, was die medizinische Versorgung in diesem Fall betrifft.

Allerdings wurde in der Akutsituation, in der sich der Patienten befand, versäumt, die in dieser Situation rechtlich und formell erforderliche Genehmigung für Fixierungen einzuholen. Dies war ein Fehler, für den wir um Entschuldigung bitten müssen. Auf eine korrekte medizinische Betreuung hatte dies keinerlei Auswirkungen.

Die gesamte Stellungnahme ist auf der Webseite der Lahn-Dill-Kliniken www.lahn-dill-kliniken.de verfügbar.

„Neben der unrechtmäßigen Fixierung hatte das hr-Fernsehmagazin berichtet, dass der Patient mit einer übermäßigen Gabe des Beruhigungsmittels Tavor ruhiggestellt worden sei und die Klinik empfahl, ihn in die Psychiatrie der Vitos-Klinik in Herborn zu bringen.“

Richtig ist:

Die medizinische und pflegerische Behandlung wurde korrekt durchgeführt.

„Die Familie wirft dem Klinikum zweifelhafte Methoden im Umgang mit den Angehörigen vor. So hätten am Arztgespräch vor der Entlassung nur der Sohn und keine weitere Person teilnehmen dürfen. Auch sei der Sohn aufgefordert worden, sein Handy abzugeben. Als dieser sich weigerte, sei er durchsucht worden. Der Anwalt der Familie, Hans-Berndt Ziegler, kritisiert: ‘Das sind Polizeimethoden, das geht überhaupt nicht. Das ist ein Krankenhaus, (…) das muss zum Wohle des Patienten arbeiten und dann Angehörige abzusuchen, das ist absolut diskriminierend.‘“

Richtig ist:

Grundsätzlich dürfen Patientendaten nur gegenüber entsprechend bevollmächtigten Personen offen gelegt werden. Ein Freund der Familie wollte am Gespräch teilnehmen. Da dieser kein gesetzlicher Betreuer des Patienten ist und auch sonst keine Schweigepflichtentbindungserklärung für diese Person vorlag, wurde er gebeten, draußen zu warten. Das Gespräch fand zunächst nur mit dem Sohn des Patienten statt. Nach einigen Minuten traf die Tochter des Patienten ein, woraufhin das Gespräch gemeinsam fortgesetzt wurde.

Unwahr ist, dass der Sohn durchsucht wurde, er wurde ausschließlich gebeten, das Handy während des Gesprächs auszuschalten, um zu verhindern, dass unrechtmäßige Tonaufnahmen gemacht werden, wie bereits einmal geschehen.

„Unterdessen hat das Wetzlarer Krankenhaus rechtliche Maßnahmen gegen die Familie eingeleitet. Sie soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die Videoaufnahmen, die die Fixierung des Vaters zeigen, nicht mehr verwenden und löschen. Außerdem soll sie das Klinikpersonal nicht weiter „belästigen“. Wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werde, droht das Krankenhaus mit einer Vertragsstrafe und weiteren strafrechtlichen Schritten.“

Richtig ist:

Es wurde am 23.09.2019, also bereits vor Ausstrahlung des ersten "defacto"-Berichtes, eine Abmahnung und eine Bitte um Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung an den Sohn des Patienten geschickt. Dabei handelte es sich nicht um eine Unterlassungserklärung bezüglich Videoaufnahmen, sondern es ging um Tonaufnahmen, die während eines Arztgesprächs heimlich gemacht wurden. Diese Aufnahmen wurden lautstark im Aufzug und auf dem Klinikgelände abgespielt, so dass eine Mitarbeiterin diese mithörte und dies meldete. Von den heimlich angefertigten Videoaufnahmen hatten wir bis zur Ausstrahlung der „defacto“-Sendung am 7. Oktober 2019 keine Kenntnis. Ein Schreiben bezüglich Videoaufnahmen wurde daher bisher nicht an die Angehörigen versendet.

In diesem Zusammenhang haben wir "defacto" darauf hingewiesen, dass das Anfertigen von Audio- und Videoaufnahmen ohne Einverständnis der aufgenommenen Personen grundsätzlich eine strafbare Handlung darstellt und dass dies auch für die Weitergabe an Dritte gilt.

Nach der Berichterstattung haben sich nun auch Insider des Krankenhauses an „defacto“ gewandt und von weiteren Missständen berichtet. Unter anderem berichtet einer von ihnen von gravierenden Fehlbehandlungen auf der Intensivstation. Patienten würden mit Flächendesinfektionsmitteln zum Reinigen statt mit Körperdesinfektionsmitteln behandelt. „Für mich war das befremdlich. Es gibt einfach ganz klare Hygiene-Standards. Das war für mich ein Zeichen, dass das hier nicht stattfindet.“
Zu all diesen Vorwürfen will sich die Klinik nicht im Detail äußern.

Richtig ist:

Die Lahn-Dill-Kliniken können sich zu den oben genannten Vorfällen nicht äußern, da die Fragen von „defacto“ zu unspezifisch, pauschal und zu allgemein waren. Deshalb war keine seriöse Beantwortung möglich. Wir baten um Konkretisierung und Spezifizierung der Vorwürfe. Bisher erfolgte keine Reaktion.

Folgende Antwort haben wir „defacto“ gegeben: Bitte geben Sie uns spezifischere Informationen zu diesen Behauptungen, damit wir überprüfen können, ob es solche oder ähnliche Vorfälle tatsächlich gegeben hat. Wir möchten an der Stelle jedoch darauf hinweisen, dass wir uns entschieden gegen Falschbehauptungen oder gar Verleumdungen zum Schaden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Lahn-Dill-Kliniken als Institution zur Wehr setzen werden.

Zurück zur Newsübersicht