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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Streitfall „Blaulicht“

Wetzlar/Dillenburg, 27. Februar 2015

Sehr befremdet zeigen sich Landrat Wolfgang Schuster und der Erste Kreisbeigeordnete Heinz Schreiber von der in der Presse geäußerten Kritik an Kreisbrandinspektor Rupert Heege. Bei den Angriffen auf einen mit sehr verantwortungsvollen Aufgaben betrauten und geschätzten Bediensteten entsteht für den Landrat durchaus der Eindruck von bewusster Rufschädigung.

Der Lahn-Dill-Kreis und sein Kreisbrandinspektor messen der Rettung von Menschenleben bei Unfällen und Katastrophen höchste Priorität bei. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Bedienstete bereit sind, rund um die Uhr und an jedem Wochenende in Notfällen helfend zur Seite zu stehen. Statt Anerkennung für einen solchen Einsatz aller Bediensteten in der Brandschutz- und Katastrophenschutzaufsicht zu zeigen, wird bedauerlicherweise auf anonymem Weg die Öffentlichkeit gesucht.

Zum Hintergrund des Streits um das Blaulicht:

Der Lahn-Dill-Kreis hat auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen Erlasse für seinen Bereich in der Alarm-und Ausrückordnung festgelegt, dass bei Unfällen mit der Befreiung von Personen aus Zwangslagen/Einklemmung grundsätzlich auch der Brandschutzaufsichtsdienst mit dem Kreisbrandinspektor bzw. einem seiner Vertreter an der Spitze zum Einsatz kommt.

Hintergrund ist, dass die weit überwiegende Zahl der bei der Leitstelle eingehenden Notrufe nicht ausreichend klar die Lage vor Ort und die Frage, welche Maßnahmen der Brandschutzaufsichtsdienst aufgrund originärer Zuständigkeiten oder als Aufsicht trifft, erkennen lassen. In den Fällen hätte niemand Verständnis, wenn zunächst telefonisch Zuständigkeits- oder Sachverhaltsfragen geklärt werden und wertvolle Zeit verloren geht.

Die Brandschutzdienststelle kann in diesen Fällen der höchsten Eile zur Rettung von Menschenleben oder Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden unter Einsatz von Blaulicht zum Unfallort fahren, wenn dies unter Abwägung aller Gefahren sachgerecht ist.

Dies hat das Hessische Innenministerium grundsätzlich bestätigt und ausdrücklich per Erlass geregelt. Selbstverständlich wird dabei von den Sonderrechten unter strikter Abwägung der verschiedenen Gefahrenlagen und nur solange Gebrauch gemacht, bis sich aus qualifizierten Rückmeldungen vom Einsatzort die Gefahrenlage und Auskömmlichkeit der entsandten Einsatzmittel sicher abschätzen lässt. Nach Kenntnis des Lahn-Dill-Kreises unterscheidet sich seine Prioritätensetzung bei der Rettung von Menschenleben auch nicht von der Handhabung in anderen hessischen Landkreisen.

Die unterschiedlichen Auffassungen von Kreis und hessischem Innenministerium einerseits und der Polizei andererseits über die rechtlichen Grundlagen des Handelns des Kreises veranlassen uns nun, wie der Kreisbeigeordnete Heinz Schreiber ausführt, aktiv auf die Beteiligten zuzugehen und das Gespräch zu suchen. Der Lahn-Dill-Kreis wird zu einem runden Tisch einladen, um eine für alle Beteiligten akzeptable, einvernehmliche Lösung zu finden.

Schließlich, so betont auch Landrat Wolfgang Schuster, ist jedem Notfall eigen, dass der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung sehr schnell im Raum steht, wenn Rettungsmittel oder zuständige Personen eben einmal nicht schnell genug an einer Einsatzstelle erscheinen. Dies kann und will der Kreis nicht riskieren und durch seine Handlungsweise bestmögliche Hilfe bereitstellen.

Wolfgang Schuster: „Stellen Sie sich vor, der Kreisbrandinspektor würde montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr arbeiten und erreichbar sein und die übrige Zeit den Ehrenamtlichen überlassen. Wie groß wäre das Geschrei? Die derzeitigen Angriffe sind nur noch peinlich!“

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