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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Lahn-Dill-Kreis

Vereine sollen auf kommunaler Ebene gefördert werden

Lahn-Dill-Kreis entlastet seine Kommunen durch Senkung der Kreisumlage um 3,8 Millionen Euro

Wetzlar / Dillenburg / Herborn (ldk): Durch die Senkung der Kreisumlage entlastet der Lahn-Dill-Kreis seine 23 Städte und Gemeinden mit insgesamt rund 3,8 Millionen Euro. Bei der Bürgermeisterdienstversammlung an diesem Mittwoch, 2. Dezember 2020, waren sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen und der Landkreis einig: Teile des Geldes, das den Kommunen durch die Minderung zu Gute kommt, soll zur finanziellen Unterstützung der Vereine im Lahn-Dill-Kreis genutzt werden.

Viele Vereine im Landkreis stehen durch die Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen, die alleine kaum mehr zu bewältigen sind. „Unser vielseitiges Zusammenleben in der Dorf- oder Stadtgemeinschaft wäre ohne die unterschiedlichen Formen unserer Vereine gar nicht denkbar und möglich“, erklärt Landrat Wolfgang Schuster. Die erste Welle der Pandemie im Frühjahr konnte von den meisten noch gut kompensiert werden – mittlerweile habe sich das geändert. „Die Durststrecke ist zu lang. Wir werden jetzt handeln und helfen“, fährt Schuster fort. Dabei seien es die Städte und Gemeinden selbst, die den örtlichen Vereinen im Rahmen der Vereinsförderungsrichtlinien und im Einzelfall auch darüber hinaus helfen möchten.

„Wir wollen unnötige Umwege vermeiden und als Bürgermeister und Bürgermeisterinnen direkt vor Ort helfen. Dabei sind wir uns einig. Wir kennen unsere Vereine und die Strukturen und wir können direkt anpacken“, sagt Frank Inderthal, Bürgermeister von Solms, stellvertretend für seine Rathauskolleginnen und -kollegen. „Ich bin froh, dass wir unseren Vereinen auf diesem Wege helfen können.“ Örtliche Vereine im Landkreis sind dazu aufgerufen, sich bei Fragen zur finanziellen Förderung direkt mit ihren Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen in Verbindung zu setzen.

 

Hintergrund zur Entlastung der Kommunen

Insbesondere durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung für Kosten der Unterkunft für Bezieher von Sozialleistungen ergeben sich für den Kreis Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von rund 8,3 Mio. Euro. Im Gegenzug muss der Hebesatz der Schulumlage, der nach den gesetzlichen Regelungen kostendeckend festgesetzt werden muss, um 1,17%-Punkte erhöht werden. Damit ergibt sich eine Gesamtentlastung von 1,2%-Punkten, also rund 3,8 Millionen Euro.

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