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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 2482 Tagen veröffentlicht wurde.

Volle Autobahnen zu den Sommerferien

Kreis möchte mit Video für das Thema Rettungsgasse sensibilisieren

www.lahn-dill-kreis.de/rettungsgasse

Wetzlar/Herborn/Dillenburg (ldk): ‚Rettungsgassen retten Leben‘ – unter diesem Motto hat die Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises zu Beginn der diesjährigen Sommerferien ein Video gedreht und veröffentlicht. „Mit dem zweiminütigen Clip wollen wir alle Menschen ansprechen, die im Straßenverkehr unterwegs sind. Wenn die Straßen voll werden und der Verkehr stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Das ist der Tenor“,  sagt der Erste Kreisbeigeordnete Heinz Schreiber. Die Protagonisten des Videos sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. „Da sprechen Menschen wie du und ich. Damit können wir uns alle identifizieren“, so Schreiber weiter. In der Ferienzeit, und ganz besonders am ersten Ferienwochenende, ist das Verkehrsaufkommen auf unseren Autobahnen besonders hoch. Nicht selten kommt es zu Unfällen und Staus. Und nicht selten haben Rettungskräfte massive Probleme zu den Unfallstellen zu gelangen, um die Verletzten zu versorgen. „Mit dem Video möchte die Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung weiter für das Thema Rettungsgasse sensibilisieren und wünscht sich, möglichst viele Verkehrsteilnehmer zu erreichen“, so Kreisbrandinspektor Rupert Heege.

Das Thema Rettungsgasse ist selbstverständlich nicht neu – es wird allerdings auch nicht selbstverständlich von den Verkehrsteilnehmern hingenommen und vor allem in der Praxis umgesetzt. Schreiber appelliert deutlich an alle Verkehrsteilnehmer im Lahn-Dill-Kreis: „Es ist erschreckend, dass großen Teilen unserer Bevölkerung anscheinend nicht klar ist, wie man sich im Stau verhalten sollte. Minuten können über Leben und Tod entscheiden. Rettungsgassen müssen freigehalten werden. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, können wir unsere Straßen sicherer machen.“

Die 20 Euro Strafe, die Verkehrsteilnehmer laut StVO zahlen müssen, wenn sie eine Rettungsgasse blockieren, seien viel zu gering. Das schrecke die wenigsten ab, so Schreiber. Und genau deshalb solle an den Verstand appelliert werden: Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten brauchen einfach viel Platz, um schnell und ohne weiteren Schaden anzurichten zum Einsatzort zu gelangen. Ob im morgendlichen Berufsverkehr, an einer roten Ampel mit Blitzlichtanlage, auf Landstraßen oder eben im Ferienverkehr auf den Bundesautobahnen: Die Straße muss frei gemacht werden! Verkehrsteilnehmer können damit aktiv zur Rettung von Verletzten beitragen. Nach einem Unfall zählt jede Minute. Jede Minute kann über Leben und Tod entscheiden – und jeder Verkehrsteilnehmer könnte selbst in diese Situation kommen.

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

Grundsätzlich, so schreibt es die StVO in §11, Abs. 2 vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden – egal ob Berufsverkehr, wegen einer Baustelle oder eines Unfalles. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen. Die Rettungsgasse wird gebildet bei mindestens zwei Spuren in eine Richtung und zwar zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen.

Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf.

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen. Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Notarzt- und Abschleppfahrzeuge. Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.

Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, sollte die Rettungsgasse nicht wieder geschlossen werden. Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen. Die Rettungsgasse sollte also so lange offen gehalten werden, bis der Verkehr wieder rollt!

Das Rettungsgassen-Video des Lahn-Dill-Kreises gibt es im Internet unter: www.lahn-dill-kreis.de/rettungsgasse 

Pressekontakt:
Nicole Zey, LDK-Pressestelle, Tel. 06441 407-1102 E-Mail: presse@lahn-dill-kreis.de

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