Pressespiegel & Aktuelles

Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 1022 Tagen veröffentlicht wurde.

Lahn-Dill-Kreis

Vom positiven Test bis zur Quarantänebescheinigung

Kreis-Gesundheitsamt automatisiert Arbeitsabläufe in der Corona-Fallermittlung und Kontaktnachverfolgung

Immer mehr Menschen infizieren sich derzeit mit dem Corona-Virus. Dem Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises werden momentan rund drei- bis vierhundert neue Corona-Fälle gemeldet – jeden Tag, Tendenz steigend. „Um sicherzustellen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes ihrer wichtigen Aufgabe auch weiterhin nachkommen können, wurden die Arbeitsabläufe in der Fallermittlung und der Kontaktnachverfolgung nun automatisiert“, sagt Landrat Wolfgang Schuster am Freitagnachmittag.

„Künftig können sich mit dem Corona-Virus infizierte Bürgerinnen und Bürger selbstständig über ein Online-Formular beim Kreis-Gesundheitsamt registrieren und erhalten automatisch wichtige Informationen“, ergänzt Kreis-Gesundheitsdezernent Stephan Aurand. Für Menschen, die sich nicht online melden können, bestehe selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit des telefonischen Kontaktes.

SMS von „GALDK-Covid“ zur Registrierung beim Gesundheitsamt

Es wichtig, bereits an der Stelle, an der ein PCR- oder Schnelltest durchgeführt wird, alle relevanten Kontaktdaten zu hinterlassen. Darauf weist das Kreis-Gesundheitsamt hin. Um sich im Falle eines positiven Testbefundes online beim Gesundheitsamt registrieren zu können, komme es vor allem auf die Angabe der Handynummer an. „Alle positiven Testbefunde gehen durch die Labore automatisch bei uns ein. Die Befunde enthalten unter anderem die Kontaktdaten einer betroffenen Person. Hat die Person beim Testen ihre Handynummer angegeben, findet eine automatische Kontaktaufnahme per SMS durch uns statt“, sagt Christian Müller, der Leiter des Gesundheitsamtes. Vom Absender „GALDK-Covid“ wird eine SMS versendet, die die betroffene Person darüber informiert, dass ein positives Testergebnis vorliegt. Die SMS beinhaltet außerdem einen Link zu einem Formular, das ausgefüllt ans Gesundheitsamt gesendet werden sollte.

In einer zweiten SMS des gleichen Absenders erhält die Person einen weiteren Link. Dieser führt zu einem Formular, das von den Haushaltsangehörigen ausgefüllt und ebenfalls ans Gesundheitsamt zurückgesendet werden sollte. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes können den Eingang der Daten überprüfen und weitere Bearbeitungsschritte veranlassen. Wichtige Informationen zu den aktuellen Quarantäne- und den allgemeinen Hygieneregeln werden den Betroffenen zur Verfügung gestellt, genauso wie ein Symptomtagebuch sowie Kontaktstellen, an die man sich bei Bedarf wenden kann. Die Informationen liegen dem Gesundheitsamt in mehreren Sprachen vor.

„Menschen, die sich nicht online registrieren können, werden natürlich weiterhin durch unsere Mitarbeitenden kontaktiert“, so Müller weiter. Wer an der Teststelle zum Beispiel seine Festnetznummer angebe, werde nach wie vor angerufen und telefonisch informiert. „Uns ist bewusst, dass längst nicht jeder unser neues Angebot wahrnehmen kann. Allerdings setzen wir auf diejenigen, die die Möglichkeit haben, online mit uns zusammenzuarbeiten. Das wird uns entlasten. Wir haben dadurch wieder genug Kapazitäten, um eine zeitnahe telefonische Kontaktaufnahme derer zu gewährleisten, die das Angebot nicht nutzen können“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes. Ein weiterer Vorteil der Online-Registrierung sei der automatische Versand der Bescheinigung über die Dauer der Quarantäne. Die betroffenen Personen sind nach dem letzten Tag der zehntägigen Quarantäne automatisch entlassen – ohne erneuten Test und Negativnachweis.

Freitesten nach sieben Tagen möglich

Mit dem Corona-Virus infizierte haben die Möglichkeit ihre zehntägige Quarantäne auf sieben Tage zu verkürzen. Dazu muss dem Gesundheitsamt rechtzeitig am siebten Tag ein Negativnachweis (Schnelltest) vorliegen. Mitarbeitende aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich können sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings benötigen diese als Nachweis einen negativen PCR-Test.

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